Beschlussvorlage - 2023/0422

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Dem Abschluss der als Anlage zu Sitzungsvorlage Nr. 2023/0422 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen den Städten Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und der StädteRegion Aachen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Errichtung einer gemeinsamen Beschwerdestelle/ Ombudsstelle wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die örV - nach Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte - der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung zuzuleiten. Sollten im Zuge des Genehmigungsverfahrens Änderungen der örV notwendig werden, wird die Zuständigkeit für die damit verbundenen Entscheidungen dem Städteregionsausschuss übertragen.

Reduzieren

Sachlage

Mit Sitzungsvorlage Nr. 2021/0604 hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 09.12.2021 das von den Jugendämtern in der Städteregion gemeinschaftlich geplante Pilotprojekt “Gemeinsame Informations- und Beschwerdestelle/ Ombudsstelle für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) der Jugendämter in der Städteregion” beschlossen und die Verwaltung beauftragt, an der Umsetzung des Konzeptes wie vorgesehen mitzuwirken. Die Finanzierung der gemeinsamen Informations- und Beschwerdestelle/ Ombudsstelle sollte mit den Altkreiskommunen über die allgemeine Regionsumlage erfolgen. Der mit der Stadt Aachen noch zu vereinbarende Anteil sollte über die differenzierte Umlage Stadt Aachen abgerechnet werden

 

Im Juni 2021 wurde mit der Einführung des § 9a SGB VIII “Ombudsstellen” im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Thematik ombudschaftlicher Beratung als Baustein zur Stärkung der Rechte von jungen Menschen und Familien gesetzlich verpflichtend verankert. Allerdings ist die in § 9a SGB VIII vorgesehene landesrechtliche Regelung, die die Aufgabe näher ausgestalten sollte, bis heute nicht erfolgt.

 

Die sich daraus ergebende Unsicherheit für die Jugendämter führte dazu, dass der Start der Projektphase sich weiter verschob. Mit Schreiben vom 15.03.2023 wandte sich die StädteRegion namens und im Auftrag der Kommunen in der Städteregion an die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und bat um Mitteilung, ob die gemeinsame Ombudsstelle mit der vorgelegten Konzeption als Modell-/Pilotprojekt seitens des Landes anerkannt werden könne und das Land bereit sei, das Projekt aktiv durch die Zuweisung von Landesmitteln zu unterstützen. Des Weiteren wurde das Land gebeten, auch bei gegebenenfalls künftigen anderen landesgesetzlichen Ausgestaltungen der Ombudschaft die hiesige kommunale Ombudsstelle als alternative regionale Lösung zu akzeptieren, finanziell zu fördern und in ihrem Bestand zu sichern.

 

In seiner Antwort vom 30.05.2023 bezeichnete das Ministerium die vorgelegte Konzeption als fachlich abgewogen; sie zeige den Kern ombudschaftlicher Beratung auf und verfolge einen klaren Weg zur Umsetzung. Zum jetzigen Zeitpunkt könne dennoch keine Zusage zu einer landesseitigen Förderung gegeben werden.

 

Nach Erhalt dieser Antwort entschied sich die Stadt Aachen, sich aus dem Modellprojekt zurückzuziehen. Die Jugendämter im Altkreis Aachen beschlossen gemeinsam, die Planungen fortzuführen und nun den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in die Wege zu leiten. An der Konzeption und der personellen Ausstattung ändert sich dadurch nichts; die Finanzierung ist jedoch entgegen der ursprünglichen Planung nur noch aus der allgemeinen Regionsumlage sicherzustellen.

 

Zur Konzeption und zum Stand der Umsetzung sowie dem weiteren Vorgehen wurde am 12.09.2023 ein Beratungsgespräch mit der Ombudschaft NRW e. V. geführt, die ihre Unterstützung in der Projektphase zusagte.

 

Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.  

 

Rechtslage

Gemäß §§ 23, 24 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) können Aufgaben im Wege einer schriftlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf einen anderen kommunalen Träger übertragen werden.

 

Gemäß § 26 Abs. 1 der KrO NRW entscheidet der Städteregionstag über Angelegenheiten der StädteRegion, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen.

Reduzieren

Personelle Auswirkungen

Die Geschäftsstelle wird mit 2 x 0,5 Fachkräften der Sozialen Arbeit und einer 0,5 Verwaltungskraft besetzt sein. Die Beschäftigungsverhältnisse werden zunächst befristet für die Dauer der Projektphase. Anstellungsträgerin ist die StädteRegion.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Durch den Rückzug der Stadt Aachen aus dem Projekt erfolgt die Finanzierung ausschließlich aus der allgemeinen Regionsumlage. Im Entwurf der Haushaltssatzung 2024 sind im Produkt 06.00.05 “Ombudsstelle Kinder- und Jugendarbeit” Personal- und Sachkosten in Höhe von rd. 80.000 € eingestellt.

Reduzieren

Im Auftrag:

gez.: Terodde

Reduzieren

Anlagen

Loading...