26.10.2023 - 6 Errichtung einer gemeinsamen Informations- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Beckmann führte einleitend zur Vorlage aus, dass die Ombudsstelle mangels Kostenzusage des Landes von den beteiligten Altkreiskommunen finanziert werde.
Hinsichtlich seiner Frage nach dem Umfang und der Qualifikation der personellen Ausstattung der Ombudsstelle verwies Frau Beckmann Herrn Lebien auf die entsprechenden Ausführungen in der Vorlage.
Frau Kohlhaas dankte der Verwaltung und allen Beteiligten im Namen ihrer Fraktion für die Einrichtung der Ombudsstelle. Auf ihre Frage, ob ein weiteres Herantreten an das Land hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung erfolgsversprechend sei, antwortete Frau Beckmann, dass sie bis zum Erlass der noch ausstehenden Landesregelung zur Finanzierung nicht davon ausgehe.
Beschlussempfehlung:
1. Dem Abschluss der als Anlage zu Sitzungsvorlage Nr. 2023/0422 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen den Städten Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und der StädteRegion Aachen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Errichtung einer gemeinsamen Beschwerdestelle/ Ombudsstelle wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die örV - nach Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte - der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung zuzuleiten. Sollten im Zuge des Genehmigungsverfahrens Änderungen der örV notwendig werden, wird die Zuständigkeit für die damit verbundenen Entscheidungen dem Städteregionsausschuss übertragen.