Beschlussvorlage - 2023/0264
Grunddaten
- Betreff:
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Prüfungsbericht über den Jahresabschluss und Lagebericht des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler zum 31.12.2022 und Entlastung des Verwaltungsdirektors des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Antragstellend:
- Müller, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss SBZ
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Vorberatung
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07.06.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
A. Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Rheinhessenstraße 9a, 55129 Mainz zur Kenntnis und beschließt gem. § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO i.V.m. § 7 Abs. 1 Buchst. f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszentrums Eschweiler, den Verwaltungsdirektor, Herrn Bernhard Müller, für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.
B. Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:
Der Städteregionstag stellt entsprechend § 4 Buchst. c) EigVO i.V.m. § 26 Abs. 3 EigVO den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler fest und beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 157.526,57 € der Rücklage des Senioren- und Betreuungszentrums zuzuführen. Er erteilt dem Verwaltungsausschuss gem. § 4 Buchst. c) EigVO die Entlastung.
Sach- und Rechtslage:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Rheinhessenstraße 9a in 55129 Mainz, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Dazu wird auf den Prüfbericht verwiesen, der dieser Vorlage als Anlage als PDF-Datei beigefügt ist.
Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 157.526,57 €. Die Verwaltung regt an, diesen Jahresüberschuss der Gewinnrücklage zuzuführen.
Nach § 4 Buchstabe c) in Verbindung mit § 26 der EigVO entscheidet der Städteregionstag über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler gehört zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses auch die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsdirektors. Entsprechend bittet die Verwaltung in Kenntnis des Berichtes über den Jahresabschluss 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG, darüber zu befinden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 MB
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