Mitteilungsvorlage - 2023/0235

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachlage:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wurde am 13.06.2023 gem. § 95 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Städteregionsrat bestätigt.

 

Die gesetzliche Aufstellpflicht zum 31.03. des Folgejahres wurde überschritten. Aus personellen Gründen und aufgrund vielfältiger Zusatzaufgaben im Rahmen der Haushaltsaufstellung, der Abwicklung der Buchhaltung, der durchzuführenden Inventur und weiterer Jahresabschlussarbeiten (z.B. Corona- und Ukraine-Isolierung) war eine Erstellung nicht zeitgerecht möglich.

 

Der Überschuss im Entwurf der Ergebnisrechnung 2022 beläuft sich auf

 

10.773.342,54 €.

 

Der Haushalt 2022 wurde mit einem Fehlbedarf i.H.v. -4.260.122 € geplant und schließt mit einem Jahresüberschuss ab. Die Verbesserung gegenüber der Planung beläuft sich auf rund 15 Mio. €.

 

Zusammenfassung wesentlicher Veränderungen im Jahresabschluss gegenüber der Haushaltsplanung 2022:

 

 

 

 

 

 

Die Abweichungen resultieren aus verschiedenen Entwicklungen, die nachstehend in den wesentlichen Punkten aufgeführt sind:

 

Im Dezernat I ergab sich aus der Steuerersparnis im Rahmen der E.V.A-Abrechnung eine Verbesserung von rd. 1,7 Mio. €.

 

Im Dezernat II waren bei A 10 „Zentrale Dienste“ eine größere Anzahl an diversen Minderaufwendungen mit insgesamt rd. 0,7 Mio. , beim A 32 „Ordnungsamt“ Mehrerträge und Minderaufwendungen mit insgesamt rd. 0,5 Mio. € und beim A 33 „Ausländeramt“ insbesondere Gebührenmehreinnahmen mit rd. 0,7 Mio. € zu verzeichnen.

 

Das Dezernat III verzeichnete erhebliche Verbesserungen vor allem im Bereich der Sozialleistungen und hier insbesondere bei den Aufwendungen für Pflegebedürftige, was sich in Verbesserungen bei der Hilfe zur Pflege und beim Pflegewohngeld mit insgesamt rd. 11,7 Mio. € niederschlug. Hier machten sich die Verbesserungen aus der Pflegereform mit höheren Zahlungen der Pflegekassen positiv bemerkbar, während der erwartete, vom LVR prognostizierte und eingeplante gegenläufige Effekt der höheren Aufwendungen aufgrund der Tarifbindung der Pflegeeinrichtungen nicht in dem Maße eingetreten ist. Auch bei den Hilfen zur Gesundheit im SGB XII gab es Verbesserungen, die bei 2,3 Mio. € lagen. Die Verbesserungen im SGB II bei den Kosten der Unterkunft (KdU) und den entsprechenden Bundeserstattungen lagen unter Berücksichtigung der Isolierungsmöglichkeiten für die flüchtlingsbedingten Ukraine-Aufwendungen nach dem NKF-CUIG bei rd. 3,6 Mio. €. Ebenfalls positiv bemerkbar machten sich an dieser Stelle die erst im Dezember 2022 durch das Land weitergeleiteten Ukraine-Hilfsmittel des Bundes mit rd. 3 Mio. €. Im A 53 „Gesundheitsamt“ kam es zu Einsparungen insbesondere bei den Personalaufwendungen im Bereich „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ von 1,3 Mio. €, während die erheblichen Personalmehraufwendungen im Produkt „Corona“ durch entsprechende Zuweisungen bzw. durch Isolierungen nach dem NKF-CUIG neutralisiert wurden und somit das Ergebnis nicht belasteten. Im A 57 „Versorgungsamt“ kam es durch die immer noch nicht erfolgte Einführung der 6. Änderungsverordnung VersMedVO in Verbindung mit Fallzahlrückgängen im Schwerbehindertenrecht zur teilweisen Einsparung der hier eingeplanten Aufwendungen mit rd. 1,2 Mio. €.

 

Im Dezernat IV verzeichneten sowohl das A 61 im Bereich der Gebäude als auch die Stabsstelle S 64 im Bereich der Straßen höhere Zuweisungen und Kostenerstattungen bei gleichzeitiger Einsparung von Unterhaltungs- sowie im Bereich der Gebäude auch von Bewirtschaftungsaufwendungen, was bei A 61 zu einer Verbesserung von rd. 2,4 Mio. € und bei S 64 von rd. 1,6 Mio. €hrte. Positiv bemerkbar machte sich bei den Gebäuden auch die Isolierungsmöglichkeit der erhöhten Energiekosten nach dem NKF-CUIG. Die Auflösung von in Vorjahren gebildeten größeren Prozessrückstellungen führte im Dezernat IV zu weiteren Verbesserungen von rd. 1,5 Mio. €.

 

Die Mehraufwendungen im Jugendamt von rd. 1,8 Mio. € (unter Berücksichtigung von Isolierungen nach dem NKF-CUIG) werden durch den Mehrertrag in Form der Spitzabrechnung bei den Allgemeinen Deckungsmitteln kompensiert. Im Dezernat V kommt es dagegen an verschiedenen Stellen zu Verbesserungen, so dass trotz der Verschlechterungen im Jugendamt das Ergebnis leicht besser als der Planansatz 2022 ist.

 

Die Verschlechterung im Dezernat VI kann im Wesentlichen auf das Produkt 020501 „Rettungsdienst“ mit rd. -2 Mio. € und hier wiederum nach der Betriebskostenabrechnung mit dem größten Anteil beim RTW zurückgeführt werden.

 

Bei den Allgemeinen Deckungsmitteln führen die Verbesserungen und Verschlechterungen aus den Dezernatsbudgets per Saldo zu einem ermittelten Abrechnungsbetrag zugunsten der Stadt Aachen von -15 Mio. €. Die steigenden Personalrückstellungen führen per Saldo zu einem Mehraufwand von rd. 2,8 Mio. €. Dagegen führen die Mehraufwendungen im Dezernat V im Bereich des Jugendamtes zu einem positiven Abrechnungsbetrag in der diff. Umlage für das Jahr 2022 von +1,8 Mio. . Die in 2022 noch nicht in dem erwarteten Ausmaß eingetretenen Zinsverschlechterungen sowie Rücklagenerlöse addieren sich auf eine Verbesserung von insgesamt rd. 1,8 Mio. €.

 

Noch mit dem Budgetbericht zum 30.09.2022 wurde ein deutlich anderes und wesentlich weniger positives Jahresergebnis 2022 prognostiziert, zu diesem Zeitpunkt wurde von einem annähernd ausgeglichenen Ergebnis und somit von einer Verbesserung gegenüber dem veranschlagten Fehlbedarf von rd. 4,3 Mio. € ausgegangen.

 

Viele der vorstehenden positiven Abweichungen haben sich erst im IV. Quartal 2022 bzw. im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses ergeben und konnten vorher nicht in dieser Größenordnung abgesehen werden.

 

Dazu zählen in erster Linie die deutlichen Verbesserungen bei den Sozialaufwendungen. Wie dargestellt gab es erhebliche Einsparungen bei der Hilfe zur Pflege und beim Pflegewohngeld. Gerade in der Hilfe zur Pflege musste die Verwaltung aber davon ausgehen, dass durch die eingeführte Tarifbindung für die Pflegeeinrichtungen im Zuge der Pflegereform und in Übereinstimmung mit der Prognose des LVR enorme Nachzahlungen durch die (rückwirkenden) Anhebungen der Vergütungsvereinbarungen entstehen würden. Erst deutlich nach Abschluss des Jahres 2022 hat sich bestätigt, dass es zu den zu erwartenden Nachzahlungen nicht mehr kommen wird. Eine ähnliche unerwartete Entwicklung ergab sich in den Hilfen zur Gesundheit, da die im IV. Quartal von den Krankenkassen abgerechneten Kosten deutlich unter der Erwartung und unter den Aufwendungen in den Vorquartalen lagen.

 

Hinzu kommt bei den Kosten der Unterkunft (KdU), dass einerseits nachträglich durch die späte Verabschiedung des NKF-CUIG neben den Corona-Belastungen auch die Ukraine-kriegsbedingten Belastungen im Jahresabschluss 2022 isoliert werden konnten und zusätzlich im Dezember 2022 durch das Land NRW die Ukraine-Hilfsmittel des Bundes in einer Größenordnung von rd. 3 Mio. € an die StädteRegion zugewiesen wurden, ohne dass das vorher absehbar war. Alleine die Sozialleistungen lagen somit im Ergebnis 2022 um gut 10 Mio. € unter der Prognose zum III. Budgetbericht.

 

Zu den Verbesserungen, die erst im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses offenkundig werden, zählen z.B. die Auflösungen von Rückstellungen im Dezernat IV mit rd. 1,5 Mio. €.

 

Dennoch müssen diese enormen Abweichungen zum Anlass genommen werden, einerseits die unterjährigen Prognosen noch kritischer zu betrachten, um solche Entwicklungen zukünftig früher absehen zu können und andererseits im Hinblick auf die Aufstellung zukünftiger Haushalte in die Planung einfließen zu lassen, um diesen Überschuss in den Folgejahren umlagereduzierend einsetzen zu können.

Die Verwendung des Jahresüberschusses erfolgt nach Prüfung des Jahresabschlusses und anschließender Beschlussfassung durch den Sdteregionstag. Dazu wird die Verwaltung den Vorschlag unterbreiten, den Jahresüberschuss in Höhe von 10.773.342,54 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Die Gründe für die positive Entwicklung werden im Anhang und im Lagebericht ausführlich analysiert und dargestellt. Der beigefügte Lagebericht ist unvollständig, da er noch nicht in allen Teilen erstellt werden konnte. Die noch fehlenden Darstellungen und Erläuterungen werden mit der Niederschrift zur Sitzung bis Ende Juni 2023 nachgereicht. Auf die Beifügung der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung wird aus Platzgründen verzichtet.

 

Der Entwurf der Jahresrechnung wird gem. § 96 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, der sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes bedient. Die Unterlagen und Dokumentationen werden der Rechnungsprüfung unverzüglich nach der Sitzung zur Verfügung gestellt. Anschließend wird der geprüfte Jahresabschluss vom Städteregionstag durch Beschluss festgestellt, gleichzeitig wird über die Behandlung des Jahresüberschusses beschlossen und die Entlastung des Städteregionsrates entschieden.

 

 

Rechtslage:

 

Das Verfahren über die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2022 richtet sich nach den §§ 95 und 96 GO NRWW i.V.m. dem sechsten Abschnitt, also §§ 38 bis 49 der KomHVO.

 

Die Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses an den Städteregionstag dient dazu, diesem die Information für seine gesetzlich vorgesehene Beschlussfassung zukommen zu lassen. Sie bedeutet jedoch nicht, dass der Städteregionstag den Entwurf des Jahresabschlusses unmittelbar festzustellen hat. Vielmehr nimmt der Städteregionstag den Entwurf im Rahmen der Zuleitung entgegen, um ihn dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung (vgl. § 101 GO NRW) weiterzuleiten. Erst nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Städteregionstag die Feststellung des von ihm vorgelegten Jahresabschlusses vorzunehmen (vgl. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW).

 

Reduzieren

gez.: Dr. Grüttemeier

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...