Mitteilungsvorlage - 2023/0076

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage:

Die Städteregion Aachen unterliegt gemäß § 53 Absatz 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der überörtlichen Prüfung durch die gpaNRW.

 

Nach § 105 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) erstreckt sich die überörtliche Prüfung darauf, ob bei der Haushaltswirtschaft der Städteregion sowie ihrer Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen eingehalten und die zweckgebundenen Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet worden sind.

 

Die überörtliche Prüfung stellt zudem fest, ob die Städteregion sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet wird. Dies kann auch auf vergleichender Grundlage geschehen. Bei der Prüfung sind vorhandene Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes, der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, Sonder- und Treuhandvermögen sowie, wenn eine Befreiung für die Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes vorliegen, der Beteiligungsbericht und Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung aus der Aufgabenwahrnehmung nach § 103 GO NRW zu berücksichtigen.

 

Die Prüfung der Städteregion Aachen erfolgte im Zeitraum von August 2021 bis Dezember 2022.

 

Bestandteile der überörtlichen Prüfung waren die Aufgabenbereiche Finanzen, Hilfen zur Erziehung und zur Pflege, Bauaufsicht, Vergabewesen, Verkehrsflächen, Informationstechnik und Tax Compliance sowie ausgewählte Bereiche aus dem gpa-Kennzahlenset. Für den interkommunalen Vergleich wurde das Jahr 2020 als Basisjahr gewählt.

 

Die Ergebnisse der Prüfung sind in Form des Prüfungsberichts dieser Vorlage beigefügt. Sie werden durch die gpaNRW im Rahmen der Sitzung mit den wesentlichen Inhalten vorgestellt.

 

Der Städteregionsrat legt gem. § 105 Abs. 6 GO NRW den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor.

 

Er hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Zur Aufarbeitung der Feststellungen und Empfehlungen bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung. Das Ergebnis wird im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Danach unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Städteregionstag über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Städteregionstag beschließt daraufhin gem. § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung und kann dazu das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss einbeziehen.

 

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Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Prüfung sind im Produkt 01.07.01 Haushaltsplanung / Finanzbuchhaltung im Sachkonto 543943 „Aufwendungen für die überörtliche Prüfung (GPA) in ausreichender Höhe in den entsprechenden Haushaltsjahren eingeplant. Eine endgültige Abrechnung durch die gpaNRW erfolgt erst zum Abschluss der Prüfung.

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

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Anlagen

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