Mitteilungsvorlage - 2023/0121

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Im Jahr 2019 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die Möglichkeit geschaffen, bei den Kommunalen Integrationszentren sog. Laien-Sprachmittlerpools einzurichten. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen öffentlichen Einrichtungen, Beratungsstellen sowie Behörden und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dafür stehen der StädteRegion Aachen Landesmittel in Höhe von hrlich 50.000 € zur Verfügung.

 

Die Landesmittel sind laut ministerialer Richtlinie ausschließlich für niederschwellige Termine ohne erkennbare Rechtsfolge vorgesehen. Dies sind beispielsweise Termine bei Kindertagesstten, Schulen, Kommunen (z.B. Wohnungsämter, Bürgerbüros etc.), Einrichtungen des Sozial- und Integrationsbereichs und Beratungsstellen wie z. B. (Jugend-)Migrationsdienste, Flüchtlings-, Zuwanderungs- und Migrationsberatungsstellen. rderfähig sind hier konkrete Termine, zu denen ein_e Sprachmittler_in über das Kommunale Integrationszentrum beauftragt wird.

 

In Ergänzung der Landesmittel stellt die SdteRegion Aachen seit dem Haushalt 2021 eigene Finanzmittel bereit r Einsätze, die nicht durch die Landesmittel abgedeckt sind (vgl. Sitzungsvorlage 2021/0351).

 

Da es sich hierbei in der Regel nicht um niederschwellige Übersetzungsleistungen handelt, kommen meist nicht die Laien-Sprachmittler_innen aus dem eigenen Pool in Frage, sondern es werden nach vorheriger Anfrage professionelle Dolmetscher zur Verfügung gestellt oder Übersetzungsbüros Aufträge zur Übersetzung von Schriftstücken erteilt, die über die städteregionalen Mittel abgerechnet werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Einsätze bei Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF-Verfahren) oder um Termine bei Anwälten oder Polizei. Begleitung zu medizinischen Terminen in Arztpraxen oder Kliniken wird nicht vermittelt.

 

Im Zuge der Umsetzung der Landesrichtlinien zur Verausgabung der o. g. Fördermittel in Höhe von 50.000 € hat die Verwaltung neben dem Aufbau eines eigenen Sprachmittler_Innenpools auch Kooperationen mit verschiedenen Institutionen der freien Wohlfahrtspflege geschlossen, die bereits zuvor in dem Bereich tätig waren. So können zum einen mehr Menschen auf dem städteregionalen Gebiet von dem Angebot der Förderung durch das Land profitieren und zum anderen entstehen keine Konkurrenzsituationen zwischen den verschiedenen Anbietern von Laiensprachmittler_innenpools. Darüber hinaus konnten so auch diverse Sprachmittler_innen, welche bislang rein ehrenamtlich ohne jegliche Aufwandsentschädigung übersetzt hatten, für ihren Aufwand und Einsatz wertgeschätzt werden, indem sie durch Aufnahme in den städteregionalen Pool oder über die Kooperationen mit den Trägern an das Fördersystem angeschlossen wurden.

 

Durch die verschiedenen Säulen und den fortlaufenden Ausbau des Angebotes ist seit 2019 ein stetiger Anstieg an Anfragen und erfolgreichen Vermittlungen zu verzeichnen. Dieser Anstieg war im vergangenen Jahr zusätzlich bedingt durch den Krieg in der Ukraine - rasant. Waren es 2020 und 2021 noch 343 bzw. 579 Einsätze, so wurden 2022 Sprachmittler_innen bzw. Dolmetscher_innen zu 1.260 Terminen vermittelt. Wichtiger Partner war dabei der SPRINT-Pool des Pädagogischen Zentrums (PÄZ), der allein in 2022 rund 350 Einsätze bearbeitet hat.

 

Im Jahr 2022 sind erstmals die gesamten Landesmittel sowie die zusätzlichen kommunalen Mittel mehr als ausgeschöpft worden, so dass weitere Mittel des Kommunalen Integrationszentrums in Anspruch genommen werden mussten, um den Bedarf zu decken. Darüber hinaus stellte das Land ab Juni 2022 nochmals zusätzliche 30.000 €r Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise zur Verfügung, welche ebenfalls nahezu verbraucht wurden.

 

Im A 33 - Ausländeramt wurden im Zeitraum von Mai bis August 2023 vier Sprachmittlerinnen dauerhaft vorgehalten, da eine Terminabsprache aufgrund der Fallzahlen nicht möglich war. Die entstandenen Aufwendungen in Höhe von 30.000 € wurden über eine außerplanmäßige Aufwendung gedeckt (vgl. Sitzungsvorlage 2022/0397).

Darüber hinaus gibt es häufiger Anfragen zur Übersetzung von Flyern oder Broschüren in mehrere Sprachen. Dies zeigt den großen Bedarf im Bereich Sprachmittlung/Dolmetscherleistungen. Gerade für die regionsangehörigen Kommunen, Schulen, Kindertagesstätten, Beratungsstellen usw. ist die Sprachmittlung ein wichtiges Serviceangebot, das den genannten Institutionen und letztlich den Menschen direkt zu Gute kommt.

 

Die Bearbeitung dieser großen Anzahl an Anfragen ist bislang dadurch möglich, dass eine dagogische Fachstelle (1 VZÄ) ausschließlich mit dem Thema Sprachmittlung befasst ist. Hierzu gehören neben der Konzepterarbeitung und dem Abschluss von Kooperationsverträgen auch die Bearbeitung der Anfragen und die Prüfung der Abrechnungen bis hin zur Akquise und Schulung neuer Sprachmittler_innen im Pool. Nach Prüfung der Abrechnungen werden diese von der Verwaltung einzeln angewiesen. Auch hier ist der Mehraufwand durch die Verdopplung der Abrechnungen deutlich spürbar. Hinzu kommt, dass regelmäßig Sprachmittler_innen Bescheinigungen für die Leistungsstellen oder Finanzbehörden anfragen.

 

Neuausrichtung 2023 durch Veränderungen in der Angebotslandschaft zusätzliche Aufgaben für die Verwaltung

 

Ende des vergangenen Jahres hat das Z mitgeteilt, das Projekt SPRINT zum Ende des Jahres 2022 nach 13 Jahren einzustellen und keine Vermittlungen mehr durchzuführen. Aufgrund des Wegfalls des bisher größten Anbieters im Bereich der nicht professionellen Sprachmittlung in der Region Aachen wird die Aufgabenwahrnehmung bei der Verwaltung eine deutliche Veränderung erfahren. Darüber hinaus wurde die Förderkulisse des Landes so verändert, dass eine Nutzung des SPRINT zu Lasten der 50.000 € Landesmittel ab 2023 nicht mehr möglich ist.

 

In der Folge bedeutet das, dass die im Jahresschnitt bislang ca. 350 Anfragen, die das PÄZ für die StädteRegion vermittelt hat, zusätzlich durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) bearbeitet werden. Darüber hinaus erwartet die Verwaltung Anfragen, welche nicht über die Mittel des KI finanziert werden können, aber dennoch bislang vom PÄZ bearbeitet und dort direkt mit den Antragstellenden abgerechnet wurden. Nach ersten Erhebungen handelt es sich dabei um ca. 400 zusätzliche Anfragen pro Jahr, zum Großteil von Organisationseinheiten der StädteRegion Aachen, welche die Einsätze über ihr eigenes Budget finanzieren.

 

Es ist also insgesamt mit einer Steigerung der Fallzahlen um 750 Anfragen zu rechnen, die vermittelt und seitens der Verwaltung verschieden abgerechnet werden müssen.

 

 

Anzumerken ist, dass bei den Fallzahlen von den tatsächlichen Einsätzen der Sprachmittler_innen ausgegangen wird. Nicht berücksichtigt sind die Anfragen, bei denen es nicht zu einer Vermittlung kommt, da die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben, die angeforderte Sprache nicht im Pool vorhanden ist, der gewünschte Termin nicht bedient werden kann oder die Förderfähigkeit nicht gegeben ist. Eine Erfassung der Anfragen ohne Vermittlung erfolgt erst seit 2023 im Rahmen des Landescontrollings. Schätzungsweise liegt diese Zahl bei 400 bis 500 Fällen pro Jahr. Um den Mehrbedarf bedienen zu können, muss der Pool an Sprachmittlern_innen des KI erweitert werden. Für die Akquise weiterer Sprachmittler_innen wurden bereits erste Maßnahmen, wie beispielsweise Pressemitteilungen, gezielte Anschreiben von Partnerorganisationen und Verteilung von Flyern umgesetzt. Außerdem werden aktuell Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Partnern auf kommunaler Ebene geschlossen, um eine möglichst gute Abdeckung auf dem gesamten Gebiet des Altkreises gewährleisten zu können.

 

Als eine weitere neue Aufgabe kommt ab 2023 das vom Land vorgegebene erweiterte Controlling im Bereich der Sprachmittlung auf die Verwaltung zu. Hier müssen neben den monatlichen Grunddaten

 

-        Anzahl eingesetzter Laiensprachmittler_innen

-        Anzahl angeforderter Sprachen

-        Anzahl der ehrenamtlichen/niederschwelligen Anfragen

-        Anzahl der professionellen Anfragen

-        Anzahl zustande gekommener Sprachmittlungseinsätze

-        Einsätze professioneller Dolmetscher_innen

-        Gesamtanzahl der Personen, die von Lainsprachmittler_innen profitieren

 

auch die pädagogischen Arbeiten

 

-        Grundlagenschulungen (Angabe der Anzahl, Themen und Teilnehmer_innen)

-        Qualifizierungen (Angabe der Anzahl, Themen und Teilnehmer_innen)

-        Austauschtreffen (Angabe der Anzahl, Themen und Teilnehmer_innen)

 

monatlich erfasst werden.

 

Bisher war im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweise nur die Höhe der benötigten Mittel r Sprachmittlungen anzugeben. Als Folge wird sich das administrative Aufgabenfeld zusätzlich zu den Abrechnungen für die zu erwartenden 2.000 Einsätze pro Jahr wie folgt erweitern:

 

-        Anfragen bearbeiten

-        Sprachmittler_innen kontaktieren/suchen

-        Termine vereinbaren

-        Daten für das Landescontrolling pflegen und eingeben

-        Anlage eines Personalbogens (Daten, Datenschutzerklärung etc.) bei neu angeworbenen Sprachmittler_innen

-        Verwaltungsmäßige Betreuung der Sprachmittler

 

Die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Sprachmittlung müssen vom vorhandenen Personal des KI aufgefangen werden. Dies wird spürbare Auswirkungen auf die derzeitige Wahrnehmung von Aufgaben haben. Die Verwaltung wird pfen, inwieweit Honorarkräfte bei der Vermittlung entlasten können.

 

Das Thema Sprachmittlung sieht die Verwaltung als wichtiges Serviceangebot zur Entlastung von Kommunen und Beratungsstellen. Dass Informationsmaterial mehrsprachig zur Verfügung steht, leistet einen wichtigen Beitrag zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und letztlich zur Teilhabe von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Der Einsatz von Sprachmittler_innen ist eine unverzichtbare Bedingung zur Teilhabe von Menschen mit Sprachbarrieren.

 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

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