Beschlussvorlage - 2023/0089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktionen:

Die Verwaltung wird gebeten, neue bzw. schon bestehende Beziehungen und Partnerschaften mit entsprechenden Hochschulen und Universitäten aufzubauen, um den Personalbedarf in den akademischen Berufsfeldern wie bspw. Ingenieurwesen, Medizin, Architektur und Sozialwesen bei der Städteregion sowie ihren Beteiligungen langfristig zu sichern, mit dem Ziel dazu Angebote für Studierende schon während des Studiums anzubieten. Dadurch soll frühzeitig schon während des Studiums Kontakt zu zukünftigen Arbeitnehmer_innen hergestellt werden.

 

Weiterhin soll in Berufsfeldern mit besonders prekärer Personalsituation die Schaffung von neuen dualen Studiengängen angeregt werden. Für akademische Ausbildungsgänge, in denen die Städteregion nicht selber ausbildet, sollen neue duale Studiengänge möglichst bereits zum WS 24/25 angeboten werden. Hierzu soll die Städteregion Kooperationen mit geeigneten Hochschulen vereinbaren.

 

 

 

 

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Sachlage:

Mit Schreiben vom 10.02.2023 beantragten die CDUStädteregionstagsfraktion und die GRÜNEStädteregionstagsfraktion, das im Betreff genannte Thema in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen am 15.03.2023 aufzunehmen. 

 

 

Derzeit gibt es die seitens der Fraktionen angestrebte institutionalisierte Zusammenarbeit (z.B. durch Kooperationsvereinbarung) mit den Hochschulen noch nicht. Sämtliche bisherige Bemühungen der Städteregion Aachen zur Personalakquise in akademischen Berufen beruhen entweder auf eigenen Bemühungen (z.B. Auftritt auf verschiedenen Messen für Studierende oder Beschäftigung von Studierenden, s.u.) oder auf bisheriger inhaltlicher Zusammenarbeit der Organisationseinheiten mit den Hochschulen oder persönlichen Kontakten von Führungskräften zu den verschiedenen Hochschulen und dort handelnden Personen. Insbesondere, wenn Führungskräfte der StädteRegion Aachen zuvor selbst an den entsprechenden Hochschulen studiert und/oder gearbeitet haben, besteht in der Regel ein guter Kontakt, der sowohl für die inhaltliche Aufgabenwahrnehmung als auch die Personalakquise für die betroffenen Organisationseinheiten sehr hilfreich ist. 

 

Im Rahmen ihrer eigenen Bemühungen zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung erstellt die Verwaltung u.a. in jedem Jahr eine sog. Personalbedarfsplanung, in der jedes planbare Ausscheiden von Mitarbeitenden der Verwaltung in den nächsten fünf Jahren erfasst wird. Diese Personalbedarfsplanung wird den politischen Gremien zuletzt mit Sitzungsvorlage 2022/0194 zur Verfügung gestellt. Die Personalbedarfsplanung r die Jahre 2023 bis 2027 sieht vor, dass verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Hierzu darf im Einzelnen auf die Sitzungsvorlage 2022/0194 verwiesen werden.

 

r den Bereich der akademischen Berufsfelder werden u.a. nachfolgende Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt:

 

Die Einstellung der Nachwuchskräfte für das duale Studium Bachelor of Laws bzw. Bachelor of Arts (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) erfolgt weiterhin über Bedarf, um einen Teil der nicht planbaren Abgänge aufzufangen.

 

Seit einigen Jahren werden Studierende verschiedener Studienrichtungen (Architektur, Bauingenieurwesen, (Wirtschafts-)Geografie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Soziale Arbeit, Psychologie etc.) gezielt als studentische Hilfskräfter Organisationseinheiten eingestellt, in denen nach Studienabschluss eine Beschäftigung denkbar wäre. Zur Fortführung und Ausweitung dieses Konzeptes wurde das Budget ab 2023 erhöht. Insgesamt stehen derzeit Mittel für rund 18 Beschäftigungsverhältnisse zur Verfügung. Der Beschäftigungsumfang richtet sich derzeit weitgehend nach dem Bedarf/der Verfügbarkeit der Studierenden und variiert zwischen 7 Std./Woche und 19,5 Std./Woche. Einige so an die StädteRegion Aachen herangeführte Studierende konnten bereits nach Studienabschluss in reguläre Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden.

 

Weiterhin wird die StädteRegion Aachen in diesem Jahr erstmalig eine Ausbildung anbieten, um im Bereich A 62/Kataster- und Vermessungsamt den Fachkräftemangel mit akademischem Hintergrund aufzufangen. Diese duale Ausbildung zum_zur Vermessungsoberinspektor_in wird voraussichtlich ab September 2023 eingeführt und richtet sich an Hochschulabsolventen_innen der Fachrichtung Vermessungswesen, denen dadurch der Zugang zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ermöglicht wird.

 

Die seitens der antragstellenden Fraktionen angeregte weitere Schaffung dualer Studiengänge und/oder Kooperationen zu Hochschulen wird zunächst in Absprache mit allen in Frage kommenden Organisationseinheiten erörtert und mögliche Lösungsansätze weiter verfolgt. Zielführende Maßnahmen nnen anschließend geplant werden.

 

Die im Antrag der Fraktionen angestrebte Ausweitung der Bemühungen auf die Beteiligungen der StädteRegion Aachen, wird in einem nächsten Schritt für sinnvoll erachtet.

 

Darüber hinaus ist mit Datum vom 08.02.2023 der Antrag „Übergang Studium-Beruf in der StädteRegion Aachen - Bindung von Absolvent_innen an die Region der SPD-Städteregionstagsfraktion gestellt worden. Dieser Antrag richtet sich an den Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft und (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus, geht über die Verwaltung und die Beteiligungen hinaus, verfolgt aber eine ähnliche Zielrichtung. Die Anträge sollten aus Sicht der Verwaltung im weiteren Antragsverlauf integriert behandelt werden.

 

Eine erneute Berichterstattung und konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen bezogen auf die Verwaltung der StädteRegion Aachen erfolgen spätestens in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen am 22.11.2023, damit etwaige notwendige Mittel für zusätzliche Ausbildungen noch in den Haushalt 2024 aufgenommen werden können.
 

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Derzeit keine ggfs. bei Umsetzung weiterer Schritte.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine ggfs. bei Umsetzung weiterer Schritte.

 

In Vertretung:

gez.: Nolte

 

 

 

 

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Anlagen

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