Beschlussvorlage - 2021/0348

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1. In allen Beteiligungen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen sowie Organisationen, in denen die StädteRegion Aachen als Mehrheitsgesellschafterin auftritt, findet spätestens ab dem Jahr 2022 der TVöD bzw. die jeweils branchenüblichen Tarifvertrage (und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen) Anwendung. Diese Regelung darf nicht zu einer Schlechterstellung der Beschäftigungen gegenüber bisherigen Regelungen führen.

 

2. Die Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion Aachen in den Aufsichtsgremien der Beteiligungen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen, in denen die StädteRegion Aachen nicht als Mehrheitsgesellschafterin auftritt, werden angewiesen, in den Aufsichtsgremien auf geeignete Weise darauf hinzuwirken, dass in diesen Beteiligungen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen zukünftig entsprechend verfahren wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachlage:

Mit Schreiben vom 06.05.2021 (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion im Städteregionstag den Tagesordnungspunkt „Anwendung des TVöD bzw. des branchenüblichen Tarifvertrags in Beteiligungsgesellschaften der StädteRegion Aachen" in die Tagesordnung des Städteregionstags am 24.06.2021 aufzunehmen sowie den dargestellten Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen.

 

Die Begründung zum Antrag erfolgt mündlich durch die Antragstellerin in der o. a. Sitzung des Städteregionsausschusses/Städteregionstages.

 

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

 

An folgenden Beteiligungsunternehmen ist die StädteRegion Aachen mit Mehrheit ( 50%) beteiligt:

 

- Rhein Maas-Klinikum GmbH (50,00%),

- WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion Aachen mbH (51,36%),

- enwor energie und wasser vor Ort GmbH (52,52%),

- KuK - Kunst und Kulturzentrum Betriebsgesellschaft der StädteRegion Aachen  GmbH (60%)

- GWG - Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der StädteRegion Aachen  GmbH (78,17%),

- Grenzlandtheater Aachen der StädteRegion Aachen GmbH (100%),

- Sprungbrett Beschäftigungsinitiative für die StädteRegion Aachen GmbH  (100%) und

- Parkplatz Marienhöhe GmbH (100%)

 

Diese Beteiligungsgesellschaften sowie die weiteren Unternehmen und Zweckverbände, an denen die StädteRegion Aachen als Gesellschafterin in geringerem Umfang beteiligt ist, sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die Verwaltung wird nach erfolgter Entscheidung durch den Städteregionstag am 24.06.2021 alle Beteiligungsunternehmen über die Beschlussfassung informieren und um Mitteilung/Bestätigung über die von den Unternehmen jeweils angewandten Tarife bitten. Ergänzend wird sich die StädteRegion als Gesellschafterin gemeinsam mit den Vertretungen über die jeweiligen Gesellschaftsgremien dafür einsetzen, dass entsprechende Tarife in Anlehnung an den TVöD umgesetzt werden, falls dies bislang noch nicht der Fall sein sollte. Der Verwaltung ist derzeit kein Unternehmen bekannt, das nicht nach Tarif bezahlt.

 

Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang informieren.

 

 

Rechtslage:

Gem. § 26 Abs. 5 Satz 4 KrO NRW kann der Städteregionstag Weisungen beschließen, an die die Vertretungen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen gebunden sind.

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r die StädteRegion als Gesellschafterin unmittelbar keine.

 

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

 

 

 

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Anlagen

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