24.06.2021 - 13 Anwendung des TVöD bzw. des branchenüblichen Ta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Der Städteregionstag traf aufgrund des Antrages der SPD-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

 

1. In allen Beteiligungen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen sowie Organisationen, in denen die StädteRegion Aachen als Mehrheitsgesellschafterin auftritt, finden spätestens ab dem Jahr 2022 der TVöD bzw. die jeweils branchenüblichen Tarifverträge (und die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge) Anwendung. Diese Regelung darf nicht zu einer Schlechterstellung der Beschäftigungen gegenüber bisherigen Regelungen führen.

 

2. Die Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion Aachen in den Aufsichtsgremien der Beteiligungen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen, in denen die StädteRegion Aachen nicht als Mehrheitsgesellschafterin auftritt, werden angewiesen, in den Aufsichtsgremien auf geeignete Weise darauf hinzuwirken, dass in diesen Beteiligungen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen zukünftig entsprechend verfahren wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig