Beschlussvorlage - 2021/0301
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderschutz als Gemeinschaftsaufgabe - Strategie in der StädteRegion Aachen; Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 20.04.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Antragstellend:
- Beckmann, Dorothee
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.06.2021
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2021
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
1 a) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
Der Städteregionstag trifft aufgrund des Antrages der FDP-Städteregionstags-fraktion vom 20.04.2021 folgende Entscheidungen:
- Er bestimmt auf der Grundlage des Jahresberichts der Kinderschutzkommission des Landtages NRW von 2020 eine klare personelle Aufgabenzuweisung in dem eigenen städteregionalen Jugendamt analog zu den Frühen Hilfen für die Vernetzungsarbeit im Bereich Kinderschutz.
- Die weiteren städteregionalen Kommunen werden gebeten, entsprechend dem Jahresbericht der Kommission zur Wahrung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) NRW für 2020 analog zu den Frühen Hilfen in den eigenen Jugendämtern Vorkehrungen zu treffen.
1 b) Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Städteregionstag trifft abweichend vom Antrag der FDP-Städteregionstags-fraktion vom 20.04.2021 folgende Entscheidungen:
- Er stellt fest, dass es in der StädteRegion Aachen gewachsene und gut funktionierende Strukturen in der Fachberatung bei sexueller Gewalt gibt und die Angebote und Anlaufstellen der StädteRegion und freier Träger in der Öffentlichkeit präsent sind und genutzt werden. Er hält daher die Installation einer separaten Vernetzungsstelle zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich.
- Er bekräftigt den Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2021, die Verwaltung zu beauftragen, den festgestellten weiteren Bedarf im Umfang von 1,0 Fachkraftstelle für den Ausbau der Präventionsarbeit im Rahmen des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 zu berücksichtigen. Soweit möglich, sind Landesfördermittel in Anspruch zu nehmen. Der freie Träger ist bei den konzeptionellen Überlegungen und der Antragstellung zu beteiligen.
2 a) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft aufgrund des Antrages der AfD-Städteregionstagsfraktion vom 20.05.2021 folgende Entscheidungen:
Der KJHA gründet – in seiner Sitzung am 10.06.2021 – auch im Hinblick auf das derzeit vor seiner Verkündung stehende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG – Reformgesetzentwurf SGB VIII) – einen Unterausschuss KJSG.
2 b) Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hält die Gründung eines „Unterausschusses KJSG“ für nicht zielführend, da er sich wie bisher in seiner Gesamtheit und im vollen Bewusstsein der Diversität seiner Mitglieder mit allen wichtigen Themen der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigen will. Er lehnt den Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion vom 20.05.2021 daher ab.
Sachlage:
Zu 1)
Mit Schreiben vom 20.04.2021 hat die FDP-Städteregionstagsfraktion den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Kinderschutz als Gemeinschaftsaufgabe – Strategie in der StädteRegion Aachen“ in die Tagesordnung des nächsten Kinder- und Jugendhilfeausschusses aufzunehmen (vgl. Anlage 1 zu Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0301).
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:
Einführung
Zunächst ein Hinweis: Das von der Antragstellerin benannte Thema betrifft unterschiedliche Aspekte aus mehreren Arbeitsbereichen der Jugendhilfe, für die unterschiedliche sachliche und örtliche Zuständigkeiten innerhalb des Gebietes der StädteRegion gelten, die entsprechend zu beachten sind.
Die Sicherstellung des Kindesschutzes ist jedem der sieben Jugendämter in der Städteregion als eigenverantwortlich wahrzunehmende Aufgabe nach dem SGB VIII zugewiesen – und zwar in jedem Arbeitsbereich von den Frühen Hilfen über die Kindertagesbetreuung, die Schulsozialarbeit, die Jugendarbeit, den Allgemeinen Sozialen Dienst, den Pflegekinderdienst, die Eingliederungshilfe bis zu den Erziehungsberatungsstellen und die Schulpsychologie. Das Jugendamt der StädteRegion ist dabei verantwortlich und örtlich zuständig für den Kindesschutz in den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath (im Folgenden: Jugendamtsbereich).
Die Erziehungsberatung in institutioneller Form ist aufgrund einer langjährigen Vereinbarung zwischen den Jugendämtern Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und dem ehemaligen Kreis Aachen altkreisweit (ohne Stadt Aachen) organisiert und der StädteRegion sowie einem freien Träger zur Durchführung übertragen.
Die Beratung bei sexueller Gewalt ist dagegen eine vom städteregionalen Jugendamt wahrgenommene Aufgabe für alle zehn Kommunen inkl. der Stadt Aachen (also städteregionsweit).
Selbstverständlich bestehen unter den Jugendämtern in der StädteRegion sowie zwischen diesen Jugendämtern und anderen Stellen bereits zahlreiche Kooperationen zum Kindesschutz und im Speziellen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch.
Kindesschutz und Prävention allgemein
In den Frühen Hilfen gibt es im Jugendamtsbereich – um dessen räumlicher Struktur gerecht zu werden - zwei lokale Netzwerke Frühe Hilfen nach § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), eines im Südkreis und eines in Baesweiler. Beteiligt sind z.B. der Allgemeine Soziale Dienst, Erziehungsberatungsstellen, Familienzentren, Fachberatung der KiTas, das Gesundheitsamt (Prävention), der Sozialpsychiatrische Dienst, der Babybesuchsdienst, Schwangerschaftsberatungsstellen, die Geburtsklinik in Simmerath, Patenprojekte, Elterncafé, Jobcenter etc.. Kinderärzte, Hebammen und Gynäkologen werden immer wieder eingeladen und sind über die Protokolle informiert.
Die Netzwerke werden von A 51 gesteuert und haben das Ziel der Weiterentwicklung des Gesamtangebots und der gegenseitigen Information über die einzelnen Angebote im Jugendamtsbereich, damit Eltern bei Bedarf passgenau vermittelt werden können (vgl. zuletzt Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0456 und 2021/0148).
Solche lokalen Netzwerke bestehen auch bei den anderen Jugendämtern in der Städteregion. Zur Abstimmung und städteregionsweiten Koordination existiert seit vielen Jahren das Netzwerk „Im Blick - Frühe Hilfen/ Kinderschutz“, an dem alle Jugendämter, das Gesundheitsamt, das Kommunale Integrationszentrum und die Polizei (Prävention und Opferschutz) beteiligt sind. Die Geschäftsführung obliegt dem städteregionalen Jugendamt. Ziel ist die Abstimmung gemeinsamer Vorgehensweisen unter Wahrung örtlicher Spezifika in allen übergreifenden Fragen der Prävention, der Frühen Hilfen und des gesetzlichen sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Darüber hinaus führt das Netzwerk Kampagnen durch, um die o.g. Themen öffentlichkeitswirksam zu platzieren und so einen Beitrag zum gesunden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu leisten (vgl. z.B. Sitzungsvorlagen-Nr. 2020/0499).
Im Netzwerk sind mehrere Unterarbeitsgruppen tätig, z. B. die Steuerungsgruppe § 8a (s.u.), die Steuerungsgruppe § 72a (Kinderschutz im Ehrenamt) und die Steuerungsgruppe gesundheitsorientierte Familienbegleitung. Ein konkretes Beispiel der Arbeit: Die Steuerungsgruppe § 72a (Kinderschutz im Ehrenamt) kümmert sich um die Aufklärung und Unterstützung von Vereinen und Verbänden, die hauptsächlich ehrenamtlich tätig sind. Es existieren Broschüren mit Informationen zum Umgang mit dem Kinderschutz, spezifisch für Träger und spezifisch für die ehrenamtlich Tätigen. Sie enthalten Empfehlungen dafür, wie beispielsweise die Abläufe bzgl. Beantragung und Ausstellung des Führungszeugnisses aussehen. Für die zweite Jahreshälfte 2021 plant die Steuerungsgruppe § 72a zusätzlich die Erstellung eines professionellen Kurzfilms als Tutorial, der das Thema in zeitgemäßer, ansprechender Form vermittelt und gleichzeitig erneut in das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringt.
Die umfangreiche und kontinuierlich aktualisierte Internetseite www.imblick.info enthält zu allen Bereichen ausführliche Informationen und Materialien, gibt einen Überblick über Hilfs- und Unterstützungsangebote und verlinkt zu den lokalen Angeboten sowie zu den „Familiennavis“.
Im Rahmen des Projekts „Guter Start NRW“ (Familiennavi) sind alle Kommunen des Altkreises mit einem Familiennavi im Internet vertreten (die Stadt Aachen mit einem vergleichbaren Angebot, dem Familienstadtplan). Die Familiennavis enthalten einzelne Angebote von unterschiedlichen Trägern für Familien mit Kindern derzeit bis zum Schuleintritt. Ein weiterer Ausbau ist seitens des Landes in Planung. Nach dem Abflauen der Corona-Pandemie, wenn wieder Kurse in Präsenz stattfinden können, ist eine gemeinsame Presseveröffentlichung des Netzwerkes „Im Blick“ zu den Familiennavis bzw. zum Familienstadtplan der Stadt Aachen in Planung. Das Familiennavi des Jugendamtsbereiches der StädteRegion ist erreichbar unter www.staedteregion-aachen.de/familiennavi
Die Jugendämter im Altkreis Aachen setzen durch das Projekt „Vor dem Anfang starten – junge Menschen entwickeln Erziehungskompetenz“ mit der Prävention allerdings schon einen Schritt vor den Frühen Hilfen an: an einem breiten Spektrum von weiterführenden Schulen in der StädteRegion werden als Kooperationsangebot von Jugendhilfe und Schule Kurse (100 Unterrichtsstunden) zur Erziehungs- und Alltagskompetenz durchgeführt. Das Ziel ist es, die jungen Menschen auf das Leben mit Baby vorzubereiten schon bevor eine Schwangerschaft vorliegt, bzw. ihnen Gelegenheit zur Reflexion zu geben, wann für sie ggf. der richtige Zeitpunkt für ein Baby ist. In der integrierten Projektwoche kommen dabei Babysimulatoren zum Einsatz, die die jungen Menschen rund um die Uhr sehr realitätsnah herausfordern können. In der Regel sind bis zu 20 Schulen pro Schuljahr beteiligt (vgl. zuletzt Sitzungsvorlagen-Nr.2019/0395). Die Koordination des Gesamtprojektes obliegt auch hier dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion. Die Kurzkonzeption ist einzusehen unter www.staedteregion-aachen.de (Amt für Kinder, Jugend und Familie Frühe Hilfen Vor dem Anfang starten).
Im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) haben mit Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 alle Jugendämter in der StädteRegion Aachen gemeinsame Vereinbarungen/Standards im Kindesschutz erarbeitet, die regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Hierzu arbeiten die ASD-Leitungen kontinuierlich eng zusammen.
Darüber hinaus gibt es die Steuerungsgruppe § 8a, die sich zusammensetzt aus ausgewählten ASD-Leitungen und Leitungskräften freier Träger der Jugendhilfe. Beteiligt sind hieran das A 51 der StädteRegion, die Jugendämter Herzogenrath und Würselen, der SKF Alsdorf sowie die Kinderheime St. Josef und Hermann-Josef. Die Steuerungsgruppe trifft sich regelmäßig mehrmals im Jahr. Sie ist verantwortlich für die Konzepterstellung und Durchführung einer gemeinsamen Weiterbildung für insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII zusammen mit dem Kinderschutzbund und der VHS Stolberg. Die Weiterbildung richtet sich an erfahrene Fachkräfte in den sozialen Diensten; sie findet berufsbegleitend über mehrere Monate statt und schließt mit einem Zertifikat ab.
Ziel dieser gemeinsamen Weiterbildung ist es, alle im Kinderschutz regional tätigen Fachkräfte nach einheitlichen Standards zu schulen. Damit ist gewährleistet, dass in den sozialen Diensten ein einheitliches Verständnis von Kindeswohlgefährdung und Kindesschutz etabliert wird, das auch dann greift, wenn Familien ihren Wohnsitz in der Region verändern („Jugendamts-Hopping“). Bis zum Abschluss der Weiterbildung werden neue Fachkräfte nicht verantwortlich mit der Bearbeitung von Kindesschutzfällen betraut. Sie begleiten erfahrene Fachkräfte bei ihrer Arbeit und werden von diesen angeleitet.
Den geschulten „insoweit erfahrenen Fachkräften“ (Kindesschutzfachkräfte) werden regelmäßig weitere interne und externe einschlägige Fortbildungsangebote zur Verfügung gestellt, um das erworbene Wissen zu erweitern und auf den neuesten fachlichen Stand zu bringen.
Als Grundlage für die fachliche Arbeit gibt es im A 51 für die neu in den ASD eintretenden Fachkräfte ein internes Einarbeitungskonzept. Zudem werden alle pädagogischen Fachkräfte zunächst zu einer berufsbegleitenden Weiterbildung „Neu im ASD“ entsandt, die ebenfalls von den regionalen Jugendämtern konzipiert und durchgeführt wird. Diese Weiterbildung findet in der Regel im ersten Berufsjahr statt. Im zweiten Berufsjahr ist bei fachlicher Eignung die Weiterbildung zur Kindesschutzfachkraft möglich.
Ergänzend zur Entwicklung von gemeinsamen fachlichen Standards und der Durchführung von Weiterbildungen wurde das schriftliche Dokumentationswesen vereinheitlicht. Die Jugendämter der Kommunen informieren sich in Kindesschutzfällen gegenseitig in einem abgestimmten Verfahren, so dass sichergestellt ist, dass Informationen nicht verloren gehen. Dieses Dokumentationswesen wird regelmäßig überprüft (aktuell in diesem Jahr).
Im gesamten Bearbeitungsverfahren von Meldungen über vermutete Kindeswohlgefährdungen ist immer die Arbeitsgruppenleitung einbezogen; die jeweilige Dokumentation wird ihr zur Unterschrift vorgelegt. Dadurch ist sichergestellt, dass keine Fachkraft alleinige Entscheidungen trifft bzw. treffen muss.
Die Personalausstattung in den sozialen Diensten ASD, Pflegekinderdienst (PKD) und Eingliederungshilfe (EGH) wurde in den letzten Jahren einer qualifizierten Bedarfsbemessung unterzogen mit der Konsequenz der erheblichen Personalausweitung in den genannten Bereichen (insgesamt acht neue Stellen im Zeitraum 2018 bis 2021). Damit einhergehend konnten die Fallzahlen pro Mitarbeiter gesenkt und die Fachlichkeit gestärkt werden (vgl. zuletzt Sitzungsvorlagen-Nrn.: 2020/0420, 2016/0491, 2015/0339).
In den o.g. sozialen Diensten sind durchschnittlich 15 Mitarbeitende mit der Qualifikation „Kindesschutzfachkraft“ tätig. Nur diese besonders ausgebildeten Personen übernehmen die über eine Dienstanweisung geregelte spezielle Rufbereitschaft abends und am Wochenende. Die Rücksprache mit den Vorgesetzten ist während der Rufbereitschaft sichergestellt.
Von personeller Fluktuation sind die sozialen Dienste des A 51 nur gering betroffen. Wechselwünsche resultieren meist aus den privaten Lebensumständen der Mitarbeitenden. Viele Kolleg_innen sind langjährig beschäftigt. In der Regel werden Neueinstellungen unbefristet vorgenommen; damit wird die Attraktivität der Stellen spürbar erhöht. Außerdem wird die StädteRegion als interessanter Arbeitgeber angesehen mit einer großen Bandbreite an Veränderungsmöglichkeiten, auch im sozialen Bereich.
Die ASD-Leitungen arbeiten eng vernetzt mit KiTas, Schulen, eigenen Fach- und Beratungsstellen, dem Gesundheitswesen, der Polizei u. a. zusammen.
Die Kooperationen sind in internen und externen Dienstanweisungen und Vereinbarungen geregelt, z. B.:
- Dienstanweisung Kindesschutz (2012, Überarbeitung 2021)
- Dienstanweisung Rufbereitschaft (2013)
- Kindesschutz – Ich kann etwas tun! Handlungsleitfaden der StädteRegion Aachen für Schulen (2011, Überarbeitung 2021)
- Vereinbarungen über Inobhutnahmen in der StädteRegion mit der Polizei und den Heimeinrichtungen Haus St. Josef, Eschweiler, und Agnesheim, Stolberg
- Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Krankenhäusern der StädteRegion Aachen (2012)
- Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in der StädteRegion Aachen und der Alexianer Aachen GmbH (2015)
- Leitfaden zur Zusammenarbeit der KJPP Aachen und Düren und den Jugendämtern der StädteRegion Aachen (2013)
Kindesschutz bei sexueller Gewalt/sexuellem Missbrauch
In der StädteRegion Aachen bestehen gewachsene und gut funktionierende Strukturen in der Beratung bei sexueller Gewalt.
An vier Standorten stehen spezialisierte Fachberatungsstellen zur Verfügung, wovon sich drei in eigener Trägerschaft befinden. In Kohlscheid und Stolberg ist der Aufgabenbereich in die Erziehungsberatungsstellen integriert, eine weitere Fachkraft arbeitet zusätzlich am Standort Aachen und ist neben der Zuständigkeit für den Altkreis auch für die Stadt Aachen Ansprechpartnerin. Insgesamt stehen 2,0 Stellen in eigener Trägerschaft für diese Arbeit zur Verfügung.
Ergänzt wird die eigene Aufgabenwahrnehmung durch eine 1,0 Stelle in freier Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Caritasarbeit e.V. (VFC) mit Standort in Alsdorf. Die eigenen Fachberatungsstellen in Kohlscheid und Stolberg sowie die Fachberatungsstelle des VFC in Alsdorf decken in ihrer Zuständigkeit den gesamten Altkreis ab.
Mit diesen drei Vollzeitstellen wird schwerpunktmäßig die Einzelfallarbeit mit den kindlichen und jugendlichen Opfern geleistet. Im Jahr 2019 konnte in 128 Fällen wichtige und notwendige Unterstützung für Opfer und deren Familien geleistet und in 170 Fällen Fachleute im institutionellen Kontext beraten werden (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2020/0347).
Eine weitere wichtige Säule in der Arbeit der Fachberatungsstellen stellt die Qualifizierung von Fachkräften in verschiedenen Institutionen (Erzieher_innen, Lehrer_innen, Mitarbeitende der Jugendämter etc.), aber auch die Beratung von Nichtfachkräften/Ehrenamtler_innen und im Bereich der Jugendarbeit Tätigen (Vereine und Verbände) dar.
Die Arbeit im Bereich der Prävention durch Projekte in Kindertagesstätten und Schulen wird je nach Verfügbarkeit der personellen Ressourcen und Kapazitäten bedient. Um hier zukünftig den Bedarf besser abdecken zu können, hat die StädteRegion am Interessenbekundungsverfahren des MKFFI zur Förderung spezialisierter Fachberatungsstellen teilgenommen. Da nicht sicher davon ausgegangen werden kann, dass die StädteRegion bei der Förderung des Landes berücksichtigt wird, hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss der StädteRegion Aachen in seiner Sitzung am 11. März 2021 dem Antrag der Verwaltung zugestimmt, eine weitere 1,0 Fachkraftstelle im Haushaltsentwurf 2022 zu berücksichtigen, um den vorhanden Bedarf abzudecken (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2021/0158).
Eine flächendeckende Versorgung mit spezialisierten Fachberatungsstellen bzw. eine personelle Aufstockung der vorhandenen Fachstellen sieht die StädteRegion, übereinstimmend mit dem Land NRW, als grundlegend an für den wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt.
Vielfältige Qualifizierungsangebote für Fachkräfte aus Schulen, KiTas sowie Einrichtungen der Jugendhilfe, frühe Anzeichen sexueller Gewalterfahrungen wahrzunehmen und entsprechend professionell zu handeln, ergänzen insbesondere das Angebot der Fachberatungsstelle in Aachen. Hierzu gehört auch, mit den unterschiedlichen Einrichtungen individuelle Schutzkonzepte zu entwickeln. Dies ist eine Aufgabe, die in der StädteRegion bereits umgesetzt wurde, noch bevor das Land NRW in seinem Handlungs- und Maßnahmenkonzept von Oktober 2020 und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Herr Johannes Rörig, auf Bundesebene dies gefordert haben. In der StädteRegion Aachen wurde dadurch bereits vor den strukturellen Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene entsprechend gehandelt.
Die in Vollzeit tätige Fachkraft in Aachen arbeitet darüber hinaus als Kinderschutzfachkraft der StädteRegion in einer Arbeitsgruppe aller Jugendämter in NRW mit, die Empfehlungen erstellt zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei sexueller Gewalt.
In der Städteregion gibt es seit mehreren Jahrzehnten ein interdisziplinäres Netzwerk, in dem sich Vertreter_innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der Beratungsstellen, der Medizin, der Polizei und Justiz, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der stationären und ambulanten Einrichtungen der Jugendhilfe viermal jährlich austauschen, weiterbilden und fachliche Standards weiterentwickeln. Entsprechende Empfehlungen wurden bereits mit Familien- und Strafrichter_innen oder auch Gutachter_innen im Netzwerk diskutiert. In der StädteRegion besteht eine große Offenheit, Sachverhalte interdisziplinär von verschiedenen Standpunkten aus zu betrachten und dabei das gemeinsame Ziel immer im Blick zu behalten, das da heißt: der Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen.
Zurzeit bestehen zudem Aktivitäten auf der Ebene der Jugendamtsleitungen in der StädteRegion, die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen von (sexueller) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sinne des Kindesschutzes deutlich zu verbessern und verbindlicher zu gestalten, insbesondere beim Austausch von Informationen.
Die StädteRegion nimmt in der Aufgabenwahrnehmung „Beratung bei sexueller Gewalt“ eine Vorreiterrolle für umliegende Regionen ein. So kamen in den vergangenen Jahren die angrenzenden Kreise Heinsberg und Düren auf die StädteRegion zu, um sich über Aufbau und Struktur der städteregionalen Fachberatungsstellen zu informieren, mit dem Ziel, ihrerseits die eigenen politischen Ausschüsse für den Aufbau einer solchen Stelle zu gewinnen. Dies zeigt deutlich, dass die StädteRegion hier wegweisend vorangeht und von Nachbarregionen als nachahmenswertes Vorbild angesehen wird.
Fazit
Im Zuständigkeitsbereich des A 51 der StädteRegion und darüber hinaus gibt es bereits zahlreiche gut funktionierende Vernetzungen und Kooperationen der verschiedensten Akteure, die in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben und auf deren Wohlergehen achten. Diese bestehenden Netzwerke und Kooperationen gilt es zu stärken und auszuweiten, und zwar durch die jeweiligen Partner. Eine separate, bei der StädteRegion verortete Stelle, die auf einer darüber angesiedelten Ebene Vernetzungsarbeit im Bereich Kinderschutz betreibt, ist nicht erforderlich.
Eine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Jugendämtern im Städteregionsgebiet hat weder A 51 noch der Städteregionstag. Die von der FDP-Städteregionstagsfraktion in ihrem Antrag formulierte Bitte an die weiteren städteregionalen Kommunen, entsprechend dem Jahresbericht der Kommission zur Wahrung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) NRW 2020 analog zu den Frühen Hilfen in den eigenen Jugendämtern Vorkehrungen zu treffen, geht daher an dieser Stelle ins Leere.
Zu 2)
Mit Schreiben vom 20.05.2021 hat die AfD-Städteregionstagsfraktion ergänzend zum von der FDP-Städteregionstagsfraktion eingebrachten Antrag (s. o.) den Antrag gestellt, in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 10.06.2021 einen Unterausschuss KJSG zu gründen (vgl. Anlage 2 zu Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0301).
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat als Teil des Amtes für Kinder, Jugend und Familie alle wesentlichen Angelegenheiten der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe stets bewusst mit der Gesamtheit seiner Mitglieder beraten und beschlossen. Dabei stellen gerade die Heterogenität und die unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungshintergründe der Ausschussmitglieder sicher, dass die Beratungs- und Entscheidungsprozesse auf einer breiten und lebensnahen Basis erfolgen. Diese Diversität, innerhalb derer auch die Meinungen und Beiträge der beratenden Mitglieder zum Ergebnis beitragen, sollte unbedingt erhalten bleiben. Zur Gründung eines Unterausschusses KJSG besteht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung. Zuständig für die Bildung von Unterausschüssen ist zudem der Städteregionstag.
Die sich aus dem Kinder- und Jugendschutzgesetz - KJSG – künftig ergebenden Änderungen des SGB VIII werden vielfältig sein. Da das Inkrafttreten stufenweise erfolgt, zeigen sich die Auswirkungen sukzessive. Die Verwaltung wird voraussichtlich in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses im September 2021 über die Änderungen berichten und eine Synopse vorlegen. Zu einzelnen direkten Auswirkungen der Neuregelungen im Jugendamtsbereich wird der Kinder- und Jugendhilfeausschuss jeweils mittels separater Sitzungsvorlagen beteiligt, sofern dies erforderlich und angezeigt ist.
Zum Thema der Ombudschaft in der Jugendhilfe gibt es bereits seit mehreren Jahren einen Prozess der Konzeptentwicklung unter den Jugendämtern in der StädteRegion, auch unter Beteiligung eines Vertreters von „Ombudschaft NRW e. V.“. Die inzwischen erarbeitete Konzeption zur Einrichtung einer gemeinsamen Ombudsstelle in der StädteRegion wird zurzeit als Vorschlag für die Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten_in im Juni 2021 vorbereitet.
Rechtslage:
Aufgrund von § 41 Absatz 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, die Anträge in die Tagesordnung aufzunehmen.
Personelle Auswirkungen:
vgl. Sachlage
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2021/0158
Soziale Auswirkungen:
Die Sicherstellung und Wahrung des Kindesschutzes ist verpflichtende Aufgabe nach § 8a SGB VIII in jedem Jugendamt.
Die Arbeit der Fachstellen gegen sexuelle Gewalt trägt dazu bei, Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt zu vermeiden bzw. adäquate Hilfen zum Wohl der Kinder anzubieten oder zu vermitteln. Der Ausbau von Präventionsangeboten unterstützt dabei, Fälle von sexueller Gewalt zu minimieren.
Im Auftrag:
gez.: Terodde
Anlagen
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