Beschlussvorlage - 2021/0288
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklung der offenen Ganztagsangebote an den in Trägerschaft der StädteRegion Aachen geführten Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Sprache"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schulverwaltung
- Verfassend:
- Söpper, Michael | Kosanke, Nico
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Vorberatung
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09.06.2021
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2021
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt die Errichtung jeweils einer zusätzlichen OGS-Gruppe (12 Schüler_innen) im Schuljahr 2021/2022 an den drei Förderschulen „Sprache“ in Trägerschaft der StädteRegion Aachen (Lindenschule in Aachen, Erich Kästner-Schule in Eschweiler sowie Martinus-Schule in Baesweiler). Er beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die beiden Träger des offenen Ganztags ein entsprechendes erweitertes Angebot vorhalten.
- Er nimmt zur Kenntnis, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 die Einführung eines jährlich aufwachsenden Rechtsanspruchs (beginnend mit dem ersten Schuljahr) auf einen OGS-Platz geplant ist, was eine erneut erhöhte Nachfrage nach OGS-Plätzen auslösen wird; zum Schuljahr 2029/2030 würde demnach der Anspruch auf einen OGS-Platz für sämtliche Jahrgänge der Primarstufe (auch an den Förderschulen) bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitungen räumliche Szenarien zu entwickeln, wie weitere OGS-Plätze errichtet werden könnten.
- Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass die OGS-Trägerschaften für die drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ zum Schuljahr 2022/2023 neu auszuschreiben sind und dass die Auftragsvergaben für die Sitzung des Städteregionsausschusses am 18.11.2021 geplant sind.
- Er beschließt in diesem Zusammenhang, den freiwilligen Zuschuss an der Erich Kästner-Schule und der Martinus-Schule ab dem Schuljahr 2022/2023 pro Gruppe um 8.940 € zu erhöhen, um einen einheitlichen finanziellen Standard für alle drei Förderschulen zu realisieren.
Sachlage:
Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein freiwilliges Angebot, für das sich die Eltern jeweils für ein Jahr entscheiden. Sie verfolgt vor allem die Ziele der Bildungsförderung sowie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Ziele der offenen Ganztagsschule lassen sich wie folgt näher beschreiben:
- mehr Zeit für Bildung, Erziehung und Betreuung
- mehr Zeit für individuelle Förderung, auch für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien
- mehr Zeit für musisch-kulturelle Bildung
- mehr Zeit für Bewegung, Spiel und Sport
- mehr Zeit für Hausaufgaben
- mehr Fördermaßnahmen bei Lerndefiziten und für besonders Begabte
Die folgende Tabelle stellt dar, wie viele Schüler_innen die drei Förderschulen „Sprache“ in Trägerschaft der StädteRegion Aachen insgesamt besuchen, wie viele OGS-Plätze an den drei Schulen vorhanden sind und wie die Versorgungsquote mit OGS-Plätzen damit aktuell aussieht:
Schule | Schülerzahl | OGS-Plätze | Quote |
Lindenschule | 156 | 108 | 69,2 % |
Erich Kästner-Schule | 117 | 60 | 51,3 % |
Martinus-Schule | 115 | 60 | 52,2 % |
Gesamt |
388 |
228 |
58,8 % |
Insgesamt wird damit bereits von ca. 59 % der Schüler_innen der drei Förderschulen ein OGS-Betreuungsangebot in Anspruch genommen, wobei der Anteil der OGS-Schüler_innen an der Lindenschule deutlich höher liegt als an der Erich Kästner-Schule und an der Martinus-Schule.
Aufgrund bestehender Wartelisten besteht nach Mitteilung der Schulleitungen für das neue Schuljahr insgesamt Bedarf bzgl. drei zusätzlicher OGS-Gruppen (je einer pro Schule). Bei einer identischen Gesamtschülerzahl von 388 im neuen Schuljahr ergäbe sich dann bei 264 OGS-Plätzen eine Versorgungsquote mit OGS-Plätzen von sogar 68 %.
Raumreserven sind an den drei Standorten quasi nicht gegeben; an der Martinus-Schule besteht ein langjähriges Mietverhältnis für die Nutzung von Räumen durch das Pharmazeutisch-Technische Lehrinstitut (Ausbildung von Pharmazeutisch-technischen Assistent_innen, PTA).
Es ergibt sich die Herausforderung, weiterhin über intelligente Konzepte zur (auch doppelten) Raumnutzung nachzudenken, da mit der angekündigten Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz ab Sommer 2026 (beginnend mit dem ersten Schuljahr, aufwachsend bis Sommer 2029 für alle Jahrgänge der Primarstufe) ggf. erneut weitere OGS-Plätze benötigt werden (bei voller Belegung ca. 124 Plätze mehr = ca. 10 OGS-Gruppen à 12 Schüler_innen).
Finanziell werden weitere Förderprogramme für die Kommunen zu erwarten sein. Aktuell gab es in einem geringeren finanziellen Umfang ein erstes OGS-Ausbauprogramm, über das für die StädteRegion Aachen ein Schulträgerbudget des Landes bis zu 157.500 € abgerufen werden konnte. Zwischen Verwaltung und den Schulleitungen wurden die erkennbaren förderfähigen Bedarfe besprochen.
Im Kontext der Corona-Krise wurde ferner ein OGS-Helferprogramm aufgelegt, um die OGS-Träger in Bezug auf besondere aktuelle Herausforderungen zu unterstützen. Die Verwaltung hat auch hier einen Förderantrag gestellt. Aktueller Sachstand ist, dass nur einer der beiden OGS-Träger die Mittel in der Praxis einsetzen konnte.
Zum Schuljahr 2022/2023 steht die Neuvergabe der OGS-Trägerschaften für die o.g. drei Förderschulen in drei Losen für die Dauer von vier Jahren an. Die langjährige Zusammenarbeit zwischen den beiden OGS-Trägern, den drei Schulleitungen und der Verwaltung ist positiv belegt, weshalb die Verwaltung die OGS-Trägerschaften nicht neu ausschreiben würde, wenn dies rechtlich nicht zwingend wäre. Unzweifelhaft wäre im Interesse der qualifizierten Zusammenarbeit zwischen Förderschule und Offenem Ganztag eine langfristige Zusammenarbeit zu begrüßen, die die pädagogische Kontinuität im Interesse des Bildungserfolgs aller Schüler_innen sichert.
Der als Anlage beigefügten Kostenübersicht je OGS-Gruppe kann entnommen werden, dass die freiwilligen Zuschüsse der StädteRegion Aachen historisch bedingt unterschiedlich sind:
- An der Erich Kästner-Schule und der Martinus-Schule betragen diese aktuell 12.372 € pro Gruppe und Jahr;
- an der Lindenschule liegt der freiwillige Zuschuss bei 21.312 € je Gruppe.
Im Zuge der Neuausschreibung ist geplant, die Zuschüsse anzugleichen.
Unterschiede in der Finanzierung bestanden bereits zum Zeitpunkt, als mit Gründung der StädteRegion Aachen die Schulträgerschaft für die Lindenschule von der Stadt Aachen zur StädteRegion Aachen wechselte. Der höhere Finanzbedarf des OGS-Trägers ergibt sich auch durch die Einrichtung einer Ferienbetreuung von insgesamt 5 Wochen in den Ferien sowie an beweglichen Ferientagen.
Um im Rahmen der jetzt durchzuführenden Ausschreibungen grundsätzlich einen einheitlichen finanziellen Standard installieren zu können, ist der freiwillige Zuschuss an der Erich Kästner-Schule und der Martinus-Schule entsprechend um 8.940 € pro Gruppe – ab dem Schuljahr 2022/2023 - zu erhöhen.
Unabhängig vom Wohnort schafft die StädteRegion Aachen für alle Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ durch eine gleiche finanzielle Ausstattung grundsätzlich gleiche Rahmenbedingungen für die Bildungsförderung.
Im Rahmen des angekündigten Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz sieht der erste Entwurf eines Gesetzestextes auch einen Anspruch auf Ferienbetreuung vor. Durch die zusätzlichen Mittel könnte dieses Angebot – entsprechenden Bedarf vorausgesetzt - bereits ab dem Schuljahr 2022/2023 im Rahmen der Ausschreibung an allen drei Förderschulen eingerichtet werden.
Rechtslage:
Gemäß § 9 Schulgesetz NRW können an Schulen außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote eingerichtet werden, die der besonderen Förderung der Schüler_innen dienen. Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule).
Grundsätzlich sehen die Vergaberegelungen bei allen Beschaffungsvorgängen eines öffentlichen Auftraggebers eine Vergabepflicht vor. Ausnahmen sind ausdrücklich und abschließend in den § 107 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) normiert. Die Trägerschaft einer OGS kann hierbei unter keine der genannten Ausnahmen subsumiert werden.
Da es sich bei den Kooperationsvereinbarungen um ,,Altverträge“ handelt, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, war zu prüfen, ob trotzdem eine Neuvergabe zu erfolgen hat. Gemäß § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB sind wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrages während der Vertragslaufzeit neu zu vergeben. Es ist davon auszugehen, dass eine Änderung der Vergütung bzw. bei der Anzahl der zu betreuenden Schüler_innen wesentlich ist, wenn sie mehr als 20 % beträgt.
Dies ist bei beiden OGS-Trägern der Fall und die Trägerschaften für die drei Förderschulen „Sprache“ in Trägerschaft der StädteRegion Aachen sind entsprechend neu auszuschreiben.
Den beiden OGS-Trägern wurde durch die Verwaltung die Rechtslage erläutert und die Verträge wurden mit Schreiben vom 27.04.2021 zum 31.07.2022 gekündigt. Der nächstmögliche Zeitpunkt der Neuvergabe der OGS-Trägerschaften ist das Schuljahr 2022/2023. Diese werden für vier Schuljahre (maximale Vertragslaufzeit) ausgeschrieben.
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Um die drei zusätzlichen OGS-Gruppen im Schuljahr 2021/2022 einrichten zu können, entstehen zusätzliche jährliche Nettoaufwendungen für
- die Gruppen an der Erich Kästner-Schule und Martinus-Schule von jeweils 18.600 € (insgesamt 37.200 €),
- für die Gruppe an der Lindenschule in Höhe von insgesamt 27.540 € (Anlage) und somit
- insgesamt für alle drei Gruppen in Höhe von 64.740 €.
Die Aufwendungen für jede Gruppe sind in zwei gleich hohen Raten - in der Regel im September und April eines Schuljahres - an den Träger der OGS zu leisten. Für die drei zusätzlichen Gruppen entstehen somit im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 32.370 € an nicht eingeplanten Mehraufwendungen.
Diese unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen können durch Einsparungen im Budget von A 40 (,,Einsparungen im Bereich des Schülerspezialverkehrs aufgrund der Corona Pandemie“) gedeckt werden.
Die erforderlichen Sachausgaben für die Einrichtung der Gruppen können aus den Schulbudgets bzw. dem OGS-Ausbauprogramm finanziert werden.
Die Anpassung der freiwilligen Zuschüsse an der Erich Kästner-Schule und der Martinus-Schule auf das finanzielle Niveau der Lindenschule im Schuljahr 2022/2023 führt dann zu jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 107.280 € (12 Gruppen x 8.940 €).
In den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2022 ff. werden die Erträge und Aufwendungen entsprechend eingestellt. Im Ergebnis führt dies zu einer höheren Umlage für die regionsangehörigen Kommunen.
Soziale Auswirkungen:
Attraktive Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) verfolgen vor allem die Ziele der Bildungsförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Auftrag
gez.: Terodde
Anlage:
Kostenübersicht je OGS-Gruppe
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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