Beschlussvorlage - 2021/0318

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
A) Beschlussvorschläge der Antrag stellenden Fraktion:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zeitnahes Konzept respektive rdermöglichkeiten für die Einzelhändler*innen und Gastronom*innen in den städteregionsangehörigen Kommunen zu erarbeiten. Dabei sind die Verwaltungen der regionsangehörigen Kommunen eng mit in den Prozess zu integrieren.
  2. Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, eine regionale digitale Plattform für den hybriden Einzelhandel zu initiieren bzw. für alle regionsangerigen Kommunen, welche an der Initiative partizipieren möchten, zu implementieren.

 

B) Geänderte Beschlussvorschläge der Verwaltung:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfe für eine Unterstützung des kommunalen Einzelhandels sowie der Gastronomie gemeinsam mit den regionsangehörigen Kommunen zu ermitteln und auf Grundlage der Gespräche Ideen für ein Unterstützungsangebot zu entwickeln.
  2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Bedarf für eine regionale digitale Plattform für den hybriden Einzelhandel mit den regionsangehörigen Kommunen auszuloten und einen Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten.

 

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Sachlage:

Die SPD-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 12.05.2021, den Tagesordnungspunkt „Den Einzelhandel in den regionsangehörigen Kommunen nachhaltig stärken und unterstützen“ in die Tagesordnung aufzunehmen
(s. Anlage 1).

Die Verwaltung sieht bei diesem Thema Handlungsbedarf auch auf Ebene der StädteRegion Aachen und steht bereits im Austausch mit den Wirtschaftsförderungen der Kommunen, Wirtschafts- und Handelsverbänden sowie den Kammern. Der Einzelhandel vor Ort steht seit Jahren unter einem hohen Wettbewerbsdruck zum Onlinehandel. Insbesondere in Klein- und Mittelzentren, die im direkten Umfeld eines Oberzentrums gelegen sind, ist bereits seit vielen Jahren ein „Geschäftssterben“ auszumachen, was bereits zu einem spürbaren Attraktivitätsverlust der jeweiligen Innenstädte geführt hat.

Die Corona-Pandemie hat diese Problematik weiter verschärft. Es wird deutlich, dass nicht mehr nur noch „Randlagen“ und Klein- und Mittelzentren von einem starken Rückgang des stationären Einzelhandels betroffen sind, sondern nun auch Oberzentren massiv unter diesen Entwicklungen leiden.

Die Förderung und Unterstützung des Einzelhandels wurde in der Vergangenheit maßgeblich durch einzelne Kommunen betrieben, da die Betroffenheit auf lokaler Ebene teilweise sehr unterschiedlich war. Inzwischen ist davon auszugehen, dass die Kommunen in der StädteRegion Aachen nahezu flächendeckend betroffen sind, weshalb auf interkommunaler Ebene gehandelt und der Austausch untereinander forciert werden muss (vgl. Anlage 2: Positionspapier „Impulse für eine erfolgreiche Stadtentwicklung“ der IHK Vollversammlung). Zielsetzung muss es sein, in einer interkommunalen Kraftanstrengung die noch vorhandenen Einzelhändler_innen zu stärken, zu unterstützen und für die Zukunft wettbewerbsfähig zu halten. Viele kleine, inhaber_innengeführte Geschäfte werden aufgrund fehlender digitaler Geschäftsmodelle von großen Handelsketten und dem Online-Handel abgehängt. Stationäre Angebote sind zu eindimensional und wenig zeitgemäß (flexibleres Kaufverhalten der Kund_innen, Verknüpfung von online + offline, Omni-Channeling etc.). Viele Handelsketten und Filialisten sowie Online-pure-Player (Amazon, Zalando) passen ihrerseits die Geschäftsmodelle an und erweitern ihre Angebotspalette (Digitalisierung des Angebots / Warenbestands, Online-Shops, „Abholstationen“, FlagshipStores, SameDayDelivery, etc.).

Der Druck auf den kleinen, inhaber_innengeführten Einzelhandel steigt somit zunehmend an. Durch fehlende finanzielle Ressourcen oder Expertisen lassen sich neue (digitale) Innovationen nur selten realisieren, weshalb viele Händler_innen abgehängt werden und auf Dauer gezwungen sind, ihre Geschäfte aufzugeben. Dies führt wiederum zu einem Anstieg der innerstädtischen Leerstände, sinkender Aufenthaltsqualität, abnehmender Kund_innenfrequenz und in kleineren Orten zur Gefährdung der kurz- und mittelfristigen Versorgung der (insb. älteren, immobilen) Bevölkerung. Klein- und Mittelstädte in zumeist suburbanen Räumen sind von den beschriebenen Problemen besonders stark betroffen, da sie aufgrund der Anzahl der Einzelhandelsunternehmen und deren geringeren Angebotsvielfalt weniger resilient sind als Einzelhandelslagen in Großstädten.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den regionsangehörigen Kommunen, den lokalen (Einzel-)Handelsverbänden und den Kammern die Bedarfe für einerderung des Einzelhandels bzw. der Gastronomie ermitteln und gegebenenfalls erste Lösungsmöglichkeiten konzipieren. Inhalte könnten bspw. Beratungs- und Unterstützungsangebote im Hinblick auf die Digitalisierung des Angebots sein. Darüber hinaus könnte über gezielte Marketingmaßnahmen, das lokale Einkaufen, stationär oder digital, in den Innenstädten der städteregionalen Kommunen gestärkt werden.

Ein weiterersungsansatz kann in diesem Zusammenhang eine digitale Plattform für den hybriden Einzelhandel sein. Insbesondere kleine und inhaber_innengeführte Geschäfte, die nicht über das technische Knowhow für eine eigene Online-Präsenz verfügen, können so auf ihr Geschäft in der digitalen Welt aufmerksam machen. Gleichzeitig haben die beteiligten Kommunen und übergeordneten Gebietskörperschaften, die Möglichkeit für ihre Einzelhandelslagen zu werben und auf Veranstaltungen bzw. Events aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund setzen vermehrt Kommunen und andere Gebietskörperschaften auf digitale Plattformen, wie die Stadt Aachen (im Rahmen des Projektes „Hybrider Einzelhandel“) oder der Ortenau-Kreis nahe Freiburg (im Rahmen des Projekts „eBay Deine Stadt“). Die Verwaltung präferiert dabei die Anbindung an einen etablierten Anbietenden, der mehrere Regionen und Städte betreut. Dadurch sind die Betreuung der beteiligten Unternehmen und die Nutzung der Plattform über einen langfristigen bis dauerhaften Zeitraum eher gesichert, als es bei kleinen, individuellen Plattformen der Fall ist. Dort zeigt sich oftmals, dass mit dem Ende einer Förderung oder Projektlaufzeit, die Plattformen an Bedeutung verlieren. Die Verwaltung wird daher den Markt sondieren, Gespräche mit geeigneten Unternehmen führen und bei interkommunalem Konsens einen Umsetzungsvorschlag für eine digitale Plattform für alle regionsangehörigen Kommunen ausarbeiten.

Entsprechend dem Antrag (s. Anlage 1) wurden die Beschlussvorschläge geändert, da die Verwaltung die Gespräche mit den regionsangehörigen Kommunen und eine Bedarfsermittlung sowohl für Unterstützungsangebote als auch konkret für die Umsetzung einer digitalen Plattform für notwendig erachtet, ehe eine finale Entscheidung über die Umsetzung getroffen werden kann. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Gespräche in die politischen Gremien einbringen. Die Abstimmung mit den regionsangehörigen Akteuren wird durch S85 mit bestehenden personellen Ressourcen im Rahmen der Wirtschaftsförderung geleistet.

 

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Die Abstimmung mit den regionsangehörigen Akteuren und Ausarbeitung erster Lösungsansätze wird von S85 mit vorhandenem Personal durchgeführt. Mögliche Personalmehrbedarfe, die gegebenenfalls durch eine Umsetzung der Lösungsansätze entstehen, wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Soziale Auswirkungen:

Die aktive Gestaltung und Stärkung der Handelslagen und Innenstädte sichern bzw. schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region.

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

 

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Anlagen

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