Beschlussvorlage - 2018/0528
Grunddaten
- Betreff:
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Kosten des Rettungsdienstes; Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung - Eilbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Antragstellend:
- Schloemer, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Vorberatung
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14.11.2018
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2018
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:
Der Städteregionsausschuss stimmt im Wege eines Eilbeschlusses (§ 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW) folgende gemäß § 83 GO NRW i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget des Produktes 020501 „Rettungsdienst“ in Höhe von 2.100.000 € zu.
B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:
Der Städteregionstag genehmigt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 29.11.2018 bezüglich der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget des Produktes 020501 „Rettungsdienst“ in Höhe von 2.100.000 €.
Sachlage:
Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) ist die StädteRegion Aachen Trägerin des Rettungsdienstes.
In ihrer Eigenschaft als Trägerin von Rettungswachen hält die StädteRegion Aachen gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 RettG NRW das erforderliche Personal bereit und führt die Einsätze durch.
Die StädteRegion Aachen verfügt nicht über eigenes Rettungsdienstpersonal, sondern bedient sich Vertragspartnern. Diese Verträge sind grundsätzlich befristet.
Der Städteregionsausschuss beauftragte die Verwaltung am 24.11.2016 (Sitzungsvorlage 2016/0325-E1), die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen über das Konstrukt der sog. Bereichsausnahme vorzubereiten und durchzuführen.
Die Vergabe dieser Leistungen erfolgte durch Beschluss des Städteregionsausschusses vom 29.06.2017 (Sitzungsvorlage 2017/0304).
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2018 hat die Verwaltung das Ergebnis der Bereichsausnahme als Ansatz beim Sachkonto 545857, Erstattung der Kosten für die Durchführung des Rettungsdienstes an Hilfsorganisationen, im Produkt 020501 “Rettungsdienst“ in Höhe von 7.050.000 € veranschlagt.
Die Vergabe im Wege der Bereichsausnahme wurde jedoch einer Nachprüfung durch die Vergabekammer Rheinland unterzogen (Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0385). Diese hatte am 09.10.2017 beschlossen, das Nachprüfungsverfahren zur Vergabe der StädteRegion Aachen im Wege der Bereichsausnahme bis zur Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf in dem Verfahren OLG Düsseldorf – VII Verg 34/16 – auszusetzen.
Eine Vergabe der rettungsdienstlichen Leistungen im Wege der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 4 GWB war und ist somit bis zur Entscheidung des EuGH nicht möglich.
Der Städteregionsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 07.12.2017 die Verwaltung beauftragt, zur nachhaltigen Sicherstellung des Rettungsdienstes der StädteRegion Aachen die Ausschreibung der erforderlichen Leistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung (VgV) - für die Dauer von maximal fünf Jahren vorzubereiten und bei der Verhandlung als Beginn der Vertragslaufzeit spätestens den 01.01.2019 festzulegen (Sitzungsvorlage 2017/0553).
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt für das Jahr 2018 hat die Politik aufgrund der Aufhebung der Vergabe „Bereichsausnahme“ den Ansatz des Sachkontos 545857, Erstattung der Kosten für die Durchführung des Rettungsdienstes an Hilfsorganisationen, auf 4.000.000 € reduziert. Der Städteregionstag hat den Haushalt 2018 mit diesem Ansatz in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen.
In gleicher Sitzung wurde auch die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (Sitzungsvorlage 2017/0516) und damit die Einrichtung eines Tages-NEF sowie die Ausdehnung der Vorhaltung eines KTW auf täglich 24 Stunden beschlossen. Die entsprechenden Vergaben erfolgten in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 22.03.2018 (Sitzungsvorlage 2018/0042).
Bereits zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass der Haushaltsansatz im Sachkonto 545857 im Produkt 020501 nicht ausreichen wird, die konkrete Höhe sowie die mögliche Kompensation durch Gebührenmehrerträge war allerdings noch nicht bestimmbar.
Zur Kompensation der Aufwendungen hat das Fachamt zu Beginn des Jahres 2018 eine Gebührenkalkulation mit dem Ziel durchgeführt, die Gebührensatzung zum 01.05.2018 entsprechend anzupassen.
Dabei sollten die allgemeine Kostenentwicklung, aber auch die zu erwartenden Mehrkosten nach der Ausschreibung einfließen.
Letztere wurden anhand der Ergebnisse der Ausschreibung „Bereichsausnahme“ geschätzt, da das Ergebnis der EU-weiten Ausschreibung noch nicht vorlag. Diese Schätzung wurde jedoch von den Kostenträgern nicht akzeptiert. Daraufhin hat sich die Verwaltung entschieden, die Gebührenkalkulation später zu erstellen.
Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 (Sitzungsvorlage 2018/0166) die Vergabe von Rettungsdienstleistungen einschließlich Vorhaltung Infrastruktur für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker in der StädteRegion Aachen mit Wirkung zum 01.10.2018 beschlossen.
Das Ergebnis der Vergabe zeigte deutlich, dass der im Sachkonto 545857, Erstattung der Kosten für die Durchführung des Rettungsdienstes an Hilfsorganisationen, ausgewiesene Haushaltsansatz in Höhe von 4.000.000 € für das Jahr 2018 nicht ausreichen wird.
Die Verwaltung hat umgehend eine erneute Gebührenkalkulation durchgeführt. Aufgrund der vorgeschriebenen Beteiligung des Städteregionstages war ein Inkrafttreten der Satzung jedoch nicht vor dem 01.11.2018 möglich. Insofern werden die erhöhten Gebühren im Haushaltsjahr 2018 nur noch für zwei Monate wirksam.
Die Prognose des Fachamtes im dritten Budgetbericht hat bestätigt, dass die Anpassung der Gebühren zum 01.11.2018 nicht ausreichen wird, die erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zu decken.
Um den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist daher die Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen noch im Monat November erforderlich.
Durch die Vorbereitungen des Vertragspartnerwechsels sowie diverse krankheitsbedingte Personalausfälle war eine frühzeitigere Vorbereitung der Genehmigung der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget 020501 „Rettungsdienst“ nicht möglich.
Rechtslage:
Bei den Aufgaben des Rettungsdienstes handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.
Die StädteRegion Aachen ist durch die Vergabe von Rettungsdienstleistungen einschließlich der Vorhaltung einer Infrastruktur für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker gehalten, die sich daraus ergebenden Zahlungen zum jeweiligen Monatsende zu tätigen.
Der Städteregionsausschuss entscheidet gem. § 50 Abs 3 KrO NRW in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstages unterliegen, falls eine Einberufung des Städteregionstages nicht rechtzeitig möglich ist. Die nächste Sitzung des Städteregionstages ist für den 13.12.2018 vorgesehen. Die vorhandenen finanziellen Mittel reichen nur aus, die Zahlungen an die Vertragspartner bis zum Monat Oktober zu leisten. Die Genehmigung der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget 020501 „Rettungsdienst“ in der Sitzung des Städteregionstages am 13.12.2018 wäre daher zu spät, um den vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Beschlussfassung im Wege eines Eilbeschlusses durch den Städteregionsausschuss herbeizuführen.
Gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung 2018 ist eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung vom Städteregionsausschuss zu beschließen und vom Städteregionstag zu genehmigen.
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Budget des Produkts 020501 „Rettungsdienst“ ergeben sich für das Haushaltsjahr 2018 erhebliche überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 2.100.000 €.
Diese werden durch Einsparungen im Budget des A 50, Sachkonto 546101 “Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende“ (Teilprodukt 950310), gedeckt.
Im Auftrag
gez.: Jansen