13.12.2018 - 13 Kosten des Rettungsdienstes; Genehmigung einer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vor Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärte sich Frau SRTM Bockmühl für befangen.

 

Beschluss:

Der Städteregionstag genehmigte gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 29.11.2018 bezüglich der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget des Produktes 020501 „Rettungsdienst“ in Höhe von 2.100.000 €.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes kehrte Frau SRTM Bockmühl an ihren Platz zurück.