Beschlussvorlage - 2018/0450
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
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Vorberatung
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14.11.2018
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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13.12.2018
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Sachlage:
Die Anzahl der im Stellenplan 2019 benötigten Stellen beträgt 1799 Stellen.
Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:
Ausgangsbasis für den Stellenplan 2019 ist der Stellenplan 2018 in der Fassung des Städteregionstagsbeschlusses vom 14.12.2017 mit 1767 Stellen. | |
- Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0447 - |
+ 24 Stellen |
- Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0448 - |
+ 1 Stelle |
- Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0449 |
+ 7 Stellen |
Insgesamt ergibt sich somit für den Stellenplan 2019 ein Bedarf an 1799 Stellen. Der Stellenplan wird um 32 Stellen erhöht. Die Stellen verteilen sich wie folgt:
443 Beamtenstellen
1356 Beschäftigtenstellen.
Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Stellenplan 2019.
Die im Jahr 2019 vorgesehenen Beamtenbeförderungen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0451) sowie die eingetretenen tariflichen Veränderungen der Beschäftigten entsprechend der erfolgten Stellenbewertungen sind berücksichtigt worden.
Neben den in den o.a. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0447 bis 0449 dargestellten Stellenmehrbedarfen sind im Laufe des Jahres 2018 weitere Entscheidungen im Hinblick auf die zusätzliche oder weitere Wahrnehmung von Aufgaben getroffen worden. Soweit es sich hierbei um befristete Stelleinrichtungen handelte, wirken sich diese für den Stellenplan 2019 nicht aus.
Die in den Sitzungsvorlagen aufgeführten Stellenbedarfe berücksichtigen die bislang seitens der politischen Gremien zugestimmten Maßnahmen. Für diese Stellen sind entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf 2019 eingeplant.
Hierneben werden weitere Beschlussfassungen für den Städteregionsausschuss am 29.11.2018 vorbereitet, welche sich auf die Anzahl der erforderlichen Stellen auswirken können.
Im Gesamtkomplex ist zu beachten, dass die Ausweisung von Planstellen im Rahmen des Stellenplanes nicht gleichzeitig etwas zu den entstehenden Personalkosten aussagt. So führt beispielsweise die weiterhin geltende Besetzungssperre zu Einsparungen im Personalkostenbereich, ohne dass Auswirkungen im Stellenplan ersichtlich werden. Auch die Entscheidungen zur dauerhaften Wahrnehmung von bislang befristet beschlossenen Aufgaben und damit die Umwandlung bislang befristeter aber weiterhin vorgesehener Stellen in unbefristete Stellen führt nicht zu einer Personalkostenausweitung.
Rechtslage:
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplans zuständig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,5 kB
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