Beschlussvorlage - 2018/0431
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalbewirtschaftungskonzept 2015 - 2020; Zustimmung zu weiteren personellen Mehrbedarfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
- Antragstellend:
- Mergenthaler, Arno
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er stimmt zur Beteiligung der StädteRegion an dem befristeten Projekt „Digitale Modellregion“ einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) im Bereich des S 12 – Stabsstelle für Digitalisierung und E-Government - um jährlich 77.700 € ab 01.01.2019 zu.
- Er stimmt zur Sicherstellung von Verwaltungsaufgaben (u. a. Bearbeitung von Beschwerden, Fertigung von Stellungnahmen, Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements etc.) einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) im Bereich des A 39 – Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen – um jährlich 100.000 € ab 01.01.2019 zu und beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2019 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
- Er stimmt zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Prostituiertenschutzgesetzes sowie aufgrund des Aufgabenzuwachses im Bereich der ordnungsbehördlichen Fachaufsicht einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) im Bereich des A 32 – Amt für Ordnungsangelegenheiten – um jährlich 50.000 € zu und beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2019 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
- Er stimmt zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen im Bereich des Rettungsdienstes einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) im Bereich des A 38 – Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz – um jährlich 55.000 € zu und beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2019 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
- Er stimmt zur Sicherung der personellen und fachlichen Kontinuität im Bereich des A 43 – Bildungsbüro – (Übergang Schule-Beruf/Studium in der StädteRegion Aachen) der unbefristeten Weiterbeschäftigung der unmittelbar betroffenen Mitarbeitenden ab 2019 zu und beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2019 zwei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen. Zusätzliche Personalaufwendungen entstehen durch die Entfristung nicht.
- Er stimmt zur Beteiligung der StädteRegion Aachen an der Ausschreibung für das Bundes-Förderprogramm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) im Bereich des A 43 – Bildungsbüro – um jährlich 68.000 € befristet vom 01.09.2019 bis 30.08.2021 (anteilig für 2019: 22.667 €) zu.
- Er nimmt zur Kenntnis, dass sich der bis zum 31.12.2018 befristete personelle Mehrbedarf im A 36 - Straßenverkehrsamt – (vgl. SV-Nr.: 2017/0001) aufgrund von Verzögerungen der Optimierungsmaßnahmen sowie erheblicher Stellenvakanzen – abhängig vom Zeitpunkt der Stellenbesetzung - bis zum 31.01.2021 verlängert. Hierdurch sind im Haushaltsplan 2019 wieder Personalaufwendungen in Höhe von 75.000 € zu veranschlagen.
Sachlage:
Mit der Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0315 wurden die für den Haushalt 2019 relevanten personellen Mehrbedarfe (welche bereits im Haushaltsentwurf 2019 berücksichtigt sind) zur Entscheidung vorgelegt.
In der Zwischenzeit haben sich die im Beschlussvorschlag dieser Vorlage dargestellten, weiteren personellen Mehrbedarfe ergeben, welche noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2019 berücksichtigt sind.
Zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages (S 12; Beteiligung im Projekt „Digitale Modellregion“):
Ende 2017 wurde die Stadt Aachen als eine von landesweit fünf Digitalen Modellregionen ausgewählt. Zunächst bestand Unklarheit über die Förderrichtlinien sowie die weiteren Rahmenbedingungen für die Förderung. So war seitens der Stadt beabsichtigt, das Projektbüro „allein“ zu besetzen und die StädteRegion Aachen sowie die regionsangehörigen Kommunen „nur“ bei Bedarf hinzuziehen.
Im Zuge von mehreren Gesprächen und nach Erlass der Förderrichtlinien hat sich nunmehr herausgestellt, dass seitens des Landes eine „anteilige“ Besetzung des Projektbüros durch die StädteRegion favorisiert wird. Der entsprechende Förderantrag wurde zwischenzeitlich in Absprache mit der StädteRegion durch die Stadt Aachen beim Land eingereicht. Es liegt eine Zusage des Landes vor, dass eine vorzeitige Besetzung der Stellen im Projektbüro förderunschädlich ist.
Die Stadt Aachen hat schriftlich zugesagt, dass der StädteRegion Aachen bei der Besetzung einer Stelle im Projektbüro die Personalkosten in voller Höhe (Höchstbetrag gemäß Förderrichtlinien 5.809,00 €/Monat) erstattet werden. Die Zusage gilt ab sofort und ist befristet bis 31.07.2021.
Aufgabe der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters der StädteRegion im Projektbüro wird es insbesondere sein, Projekte des „E-Government“ und der „Digitalen Stadtentwicklung“ aus der eigenen Verwaltung der StädteRegion Aachen sowie aus den regionsangehörigen Kommunen zu koordinieren. Eine räumliche Verortung im Projektbüro bei der Stadt Aachen wird seitens der dortigen Leitung für nicht nötig erachtet, sodass der/die Mitarbeiter/in am Standort Zollernstraße untergebracht und organisatorisch bei S 12 angebunden werden soll.
Da es sich um eine befristete Stelle handelt, ist eine Einrichtung einer Stelle im Stellenplan entbehrlich.
Vergleichbare Stellen bei A 10 bzw. S 12 sind nach EG 11 bewertet. Gemäß KGST fallen für entsprechende Stellen 77.700,00 € als Personalkosten pro Jahr an. Der Höchstbetrag gemäß Förderrichtlinien unterschreitet diesen Betrag um ca. 8.000,00 € jährlich. Je nach Stellenbesetzung und daraus resultierender Erfahrungsstufe für den/die Mitarbeiter/in reduziert sich der Fehlbetrag deutlich bzw. wird komplett ausgeglichen.
Entsprechende Kosten sind im Budget von S 12 weder für 2018 noch im HH-Entwurf 2019 eingeplant. In 2018 kann durch anderweitige Einsparungen eine Kompensation erfolgen. Für 2019 wären nach entsprechendem politischem Beschluss zusätzliche Mittel und die dazu gehörigen Erstattungszahlungen einzuplanen.
Zu Ziffer 2. des Beschlussvorschlages (A 39; Einrichtung einer Stelle „Verwaltungsleitung“):
Im Dezember 2017 und im Juli diesen Jahres hat der Städteregionstag über den Personalmehrbedarf im A 39 sowohl im Bereich des Tierschutzes als auch im Bereich der Verwaltung entsprechende Beschlüsse gefasst (vgl. SV-Nr. 2017/0415 Ziffer 8 und 2018/0315 Ziffer 5.3).
Neben der dort dargestellten starken Zunahme an gesetzlichen Aufgabenwahrnehmungen im Bereich des A 39 nehmen auch die administrativen Aufgaben in deren Folge stetig zu. Zusätzlich werden durch die Kernverwaltung zahlreiche Stellungnahmen/Berichte z. B. in Sachen mittelfristiger Personalbedarfsplanung, Entwicklung der Personalaufwendungen aber auch zu Gesetzesvorhaben/Dienstbesprechungen abgefragt. Darüber hinaus laufen umfangreiche und komplexe Informationen aus den verschiedenen Facharbeitsgruppen aber auch aus der Kernverwaltung auf, die zu analysieren und umzusetzen sind. Auch hat die Bereitschaft und Neigung der Bürger und Gewerbetreibenden, Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, in erheblichem Umfang zugenommen.
Dies führt in allen Arbeitsbereichen zu einer Bindung von Personalressourcen für verwaltungsgerichtliche Streitverfahren, die dann für den originären operativen Aufgabenbereich nicht mehr zur Verfügung stehen. Diesem Konflikt soll durch eine Umstrukturierung, verbunden mit der Einrichtung einer Verwaltungsleitung, entgegengetreten werden.
Die zukünftige Verwaltungsleitung soll im Benehmen mit der Amtsleitung und den jeweiligen Arbeitsgruppen u.a. folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Führung und Steuerung der Arbeitsgruppen im Hinblick auf administrative Aufgaben;
- Aufgreifen aktueller administrativer Angelegenheiten, Aufbereitung und Entscheidung über die rechtliche Bewertung;
- Sicherstellung des Transfers übergeordneter administrativer Themen und Entscheidungen an alle Mitarbeiter;
-Budgetverantwortung und verantwortliche Planung des Haushaltes für das Amt;
-Vorbereitung von Themen zur Herbeiführung politischer Entscheidungen;
-Zentrale Bearbeitung von Beschwerden sowie Fertigung von Stellungnahmen etc.;
-Planung der Personalentwicklung entlang der administrativen Bedarfe;
-Begleitung der Entwicklung und strategischen Weiterentwicklung des Qualitäts-
managementsystems hinsichtlich Qualitätspolitik, - zielen und Risikoanalysen.
Die o. a. Aufgaben werden zurzeit - soweit möglich - von der Amtsleitung, der Stellvertreterin, Arbeitsgruppenleiter/innen sowie den Mitarbeiter/innen übernommen. Eine Stärkung der administrativen Arbeitsergebnisse des A 39 ist dringend erforderlich. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass eine zentrale Zuständigkeit der Verwaltungsleitung wiederum Kapazitäten für die eigentliche Erfüllung der im Fokus der Bevölkerung befindlichen Aufgaben freisetzt.
Zu Ziffer 3. des Beschlussvorschlages (A 32; Einrichtung einer Stelle Sachbearbeitung für die Bereiche „ProstSchG“ und „Fachaufsicht“):
Der neu einzurichtenden Stelle werden folgende Aufgaben zugeordnet:
1) Erlaubnisverfahren für Gewerbetreibende nach dem ProstSchG (60 %)
Das Land NRW hat die Zuständigkeit für die Umsetzung des zum 01.07.2017 in Kraft getretenen ProstSchG auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Die Bearbeitung der Erlaubnisverfahren wurde bisher mit vorhandenem Personal wahrgenommen. Nach einem angemessenen Erprobungszeitraum erfolgte eine Evaluation bezüglich des tatsächlichen Personalaufwands. Grundsätzlich ist die Aufgabe sowohl dem Bereich der ordnungsbehördlichen Fachaufsicht als auch den gewerberechtlichen Angelegenheiten zugeordnet, da die Umsetzung des Gesetzes kreisweit einheitlich und einvernehmlich mit allen Kommunen erfolgen wird. Hierzu gibt es einen entsprechenden Arbeitskreis mit allen Beteiligten.
a) Das Erlaubnisverfahren beinhaltet:
- Abstimmungsverfahren mit mehreren Beteiligten (u. a. örtliche Ordnungsbehörden und Jugendämter, Feuerwehr/Brandschutz, Bauamt, Gesundheitsamt etc.),
- Rechtssichere Prüfung und Bewertung aller Unterlagen,
- Wahrnehmung von Außenterminen,
- Gewerbliche Prüfung des Antragstellers (stark erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung mit Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister, Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft incl. Durchsicht, Prüfung und Bewertung),
- Prüfung der Vermögensverhältnisse,
- Gerichtsfeste Entscheidung über die Erlaubnisanträge.
b) Anschließend fallen folgende regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten an:
- Wiederholung der o. a. umfangreichen Prüfung spätestens alle 3 Jahre,
- Unangekündigte Kontrollen der Gewerbetreibenden mit Prüfung und Bewertung von Geschäftsunterlagen.
c) Weitere Verwaltungsaufgaben
- Einleitung, Verfolgung und Ahndung von Owi-Verfahren,
- Maßnahmen im Rahmen der Legalisierung bzw. Gewerbeuntersagung
Nach den Erfahrungen der letzten 6 Monate ist festzustellen, dass der Arbeitsaufwand mit Außendienstterminen mindestens mit einer 0,6 VZ-Stelle auszuführen ist.
Es ist mit zusätzlichen Erträgen aus Buß- und Verwarnungsgeldern i. H. v. 15.000 € zu rechnen.
2.) Aufgaben in Rahmen der ordnungsbehördlichen Fachaufsicht (40 %)
Die Verwaltungsvorschrift zu § 9 II OBG verweist darauf, dass sich die ordnungsbehördliche Fachaufsicht nicht nur auf die Regelung eines bestimmten Falles beschränkt, sondern die einheitliche Behandlung des Rechtsstoffes („Rechtsgebietes“) für die Zukunft sicherstellen soll. In diesem Zusammenhang fielen in 2017 folgende Arbeiten an:
- 173 Fachaufsichtsangelegenheiten (z. B. Bewertung von neuen Rechtsgebieten, Bürgerbeschwerden, Stellungnahmen für das Ministerium etc.)
- 1.092 koordinierende Tätigkeiten für Kommunen bzw. die Bezirksregierung (z. B. Weitergabe von Erlassen, Zusammenführung von kommunalen Stellungnahmen etc.)
Für 2018 werden weiter steigende Fallzahlen erwartet. Der aktuelle Stellenanteil beträgt 0,9.
Darüber hinaus nimmt der Bedarf der regionalen Abstimmung mit den ra. Kommunen (inkl. Stadt Aachen) und den umliegenden Kreisen aufgrund der Komplexität von neuen ordnungsbehördlichen Aufgaben ständig zu. In diesem Zusammenhang werden der Kreisordnungsbehörde neue Fachaufsichtsaufgaben zugewiesen (z. B. Überwachung und Untersagung von unerlaubten Glücksspielen und illegalen Sportwetten-Wettvermittungsstellen etc.). Erkennbar ist jetzt schon, dass der Bereich des „Geldwäschegesetzes“ eine neue umfangreiche Aufgabe für das A 32 darstellen wird. Eine enge (kommunale) Vernetzung hin zur IHK und HWK wird hierbei angestrebt.
In den letzten 2 Jahren sind immer neue Aufgaben entstanden, die von A 32 koordi-
niert, rechtlich bewertet und mit der Abgabe von entsprechenden Stellungnahmen verbunden sind. Zusätzlich zu den 2-3 mal jährlich stattfindenden Besprechungen mit allen Ordnungsbehörden, der Polizei und den Fachämtern verantwortet A 32 derzeit diverse Arbeitskreise (z. B. Handlungsempfehlungen für den kommunalen Außendienst, Zusammenarbeit mit dem Tierheim, Glücksspielwesen unter Zugrundelegung der neuen Zuständigkeit im Bereich der illegalen Sportwetten-Wettvermittlungsstellen und Geldwäschegesetz" (s.o.) etc.).
Darüber hinaus ist A 32 ständiges Mitglied im Krisenstab und bei den entsprechenden Übungen aktiver Teilnehmer.
In dem Aufgabengebiet der ordnungsbehördlichen Fachaufsicht werden 0,4 Stellenanteile zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung zusätzlich benötigt.
Zu Ziffer 4. des Beschlussvorschlages (A 38; Einrichtung einer Stelle Sachbearbeitung für den Bereich „Rettungsdienst“):
Seit dem 01.12.2016 besteht die Ärztliche Leitung Rettungsdienst der StädteRegion Aachen auf Grund des deutlich erweiterten Aufgabenkatalogs aus zwei Fachärzten. Mit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes wurde der Aufgabenbereich der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst erheblich ausgeweitet.
So müssen bzw. muss:
- Handlungsvorschriften zur Verwendung von Medikamenten festgelegt und die Einhaltung überwacht werden,
- der landeseinheitlich vereinbarte Katalog der invasiven Maßnahmen (medizinische Behandlung mit Eindringen von Geräten in den Körper) umgesetzt und die Durchführung überprüft werden,
- der Qualitätszirkel zum Erfahrungsaustausch bezüglich der Ausbildung und Prüfung von Notfallsanitätern bei der Bezirksregierung Köln besetzt werden,
- die Ärzte an den staatlichen Prüfungen teilnehmen und für die jährliche Zertifizierung der Notfallsanitäter sorgen.
Zu einer umfassenden Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben bedarf es einer weiteren fachlichen administrativen Unterstützung der Ärztlichen Leitung.
Darüber hinaus ist im Rahmen der letzten Ausschreibung Rettungsdienst erstmalig die Wertung der Angebote nicht nur nach dem Preis, sondern auch zu 30 % nach Qualitätskriterien erfolgt. Die Einhaltung der Qualitätskriterien ist intensiv zu überwachen. In dem Zusammenhang hat auch der Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz gefordert, während der Vertragslaufzeit die Einhaltung der Qualität regelmäßig zu überprüfen.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Aufgaben:
- Schaffung von Qualitätsmanagementstrukturen,
- Regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes,
- Prüfung der Dokumentation im Rettungsdienst,
- Einzelfalleinsatznachbearbeitung im Rahmen des Qualitätsmanagements,
- intensivere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern gem. § 11 RettG NRW,
- Überwachung der fachlichen und gesundheitlichen Eignung der Notärzte,
- Controlling der ärztlichen Fortbildungspflicht und Erfassung bei der Ärztekammer,
- Organisation und Controlling der Zertifizierung der Notfallsanitäter.
Mitte diesen Jahres erfolgte eine umfangreiche Aufgabenanalyse. Die Aufgaben wurden auf das vorhandene Personal verteilt. Insgesamt ist festzustellen, dass die beschriebenen zusätzlichen Aufgaben nicht mit dem vorhandenen Personal in ausreichendem Maße wahrgenommen werden können.
Die notwendige fachliche Unterstützungskraft der Ärztlichen Leitung sollte einerseits eine abgeschlossene Berufsausbildung (Verwaltungs- oder kaufmännischer Bereich) sowie eine Ausbildung zum Rettungssanitäter und/oder Rettungsassistenten/Notfallsanitäter und andererseits eine entsprechende Aus-oder Fortbildung im Bereich des Qualitätsmanagements haben.
Die Stelle ist zu 100 % durch Gebühreneinnahmen refinanziert.
Zu Ziffer 5. des Beschlussvorschlages (A 43; unbefristete Weiterbeschäftigung zwei Mitarbeiter/innen im Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“):
Seit 2011 hat das Land NRW das Vorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss - Über- gang Schule-Beruf in NRW (KAoA)" (vormals „Neues Übergangssystem“) auf den Weg gebracht. Die StädteRegion Aachen war zusammen mit sechs weiteren Kommunen als sogenannte Referenzkommune vom Land ausgewählt worden, das Vorhaben zu beginnen. Seit dem Schuljahr 2016/17 wird KAoA flächendeckend an allen allgemeinbildenden öffentlichen Schulen umgesetzt. Alle 53 Kreise und kreisfreien Städte beteiligen sich an dem Landesvorhaben. KAoA ist über einen entsprechenden Erlass für alle öffentlichen Schulen verbindlich vorgeschrieben.
Die Umsetzung dieses umfangreichen Programms kann nur im Zusammenspiel mit regionalen Akteuren (Kommunen, Schulaufsicht, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendämter, Kammern etc.) erfolgen. Daher sind ein zentraler Baustein dieses Programms die „Kommunalen Koordinierungsstellen“, die in den Kommunen mit finanzieller Förderung des Landes NRW angesiedelt wurden. Die Kommunale Koordinierungsstelle der StädteRegion Aachen ist im A 43 Bildungsbüro angesiedelt und damit eingebunden in das Regionale Bildungsnetzwerk.
Die Kommunale Koordinierungsstelle ist die Schaltstelle für die Umsetzung von KAoA. Im vergangenen Jahr wurden 4.460 Potenzialanalysen, 1.838 Berufsfelderkundungstage (BFE) und 388 Praxiskurse bei Trägern für Schülerinnen und Schüler koordiniert. Zudem wurden 358 mal KAoÄ-Kompakt-Maßnahmen umgesetzt, die sich v. a. an junge Geflüchtete richteten. In Alsdorf und Baesweiler konnten in enger Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen und unter Beteiligung der Bürgermeister sog. „Tage der BFE“ organisiert und damit betriebliche BFE für die dortigen Schulen akquiriert werden.
Im Jahr 2017 besuchten in der Städteregion 1.610 Jugendliche Ausbildungsvorbereitungsklassen an den Berufskollegs. D.h. diese Schülerinnen und Schüler verfügten entweder über keine ausreichende Qualifikation oder keinen Ausbildungsplatz. Für diese Jugendlichen engagiert sich die Kommunale Koordinierungsstelle insbesonde-
re im Bereich der Übergangsangebote. Hier leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag.
Mit der Jugendberufsagentur koordiniert sie ein rechtkreisübergreifendes Beratungsangebot der Jugendämter, des Jobcenters und der Agentur für Arbeit mit den ausgewählten Schulen. Dieses Format hat sich in der Praxis bewährt und führt nach Aussagen aller Beteiligten zu einer wesentlichen Verbesserung der Kooperation der Akteure. Gerade die Jugendämter profitieren von den erleichterten Zugängen zu den
anderen Akteuren und Schulen.
Im Rahmen der Jugendberufsagentur begleitet die Kommunale Koordinierungsstelle
gemeinsam mit dem Jobcenter das Projekt RESPEKT!, das mit einem sehr niedrigschwelligen Ansatz im vergangenen Jahr 442 Jugendliche erreichte, die keinerlei Anschluss hatten und in ein Hilfesystem zurückgeführt werden mussten. In Kooperation mit dem Jobcenter konnte die Weiterführung des Projektes mit gleichbleiben-
den 200 Teilnehmerplätzen erreicht werden.
Die Kommunale Koordinierungsstelle hat ein tragfähiges Netzwerk geschaffen und gestaltet die Förderkette aktiv mit, um auch schwächeren Jugendlichen berufliche Perspektiven zu eröffnen und Synergien in der Arbeit der Akteure zu schaffen. Diese
Strukturen gehen weit über die Angebote der meisten Kommunalen Koordinierungs-
stellen hinaus und sollten auf Dauer erhalten und ausgebaut werden.
Seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, das die Kommunalen Koordinierungsstellen zu 50 Prozent über eine Pauschale finanziert, gab es wiederholt Signale, KAoA auch in der kommenden ESF-Förderphase (ab 2021) fortzuführen. Derzeit ist ein umfänglicher neuer Erlass zum Thema Studien- und Berufsorientierung im Abstimmungsprozess. Dieser Erlass soll auch alle neuen Elemente der beruflichen Orientierung nach KAoA umfassen. Es ist also davon auszugehen, dass das Land NRW KAoA auch zukünftig weiterführen wird. Vor diesem Hintergrund gilt es, die bestehenden Strukturen zu stärken und auszubauen und das bestehende Fachpersonal - zur Unterstützung der eigenen Fachkräftestrategie – zu halten.
Eine ausführliche Beschreibung zu den Handlungsfeldern und den Aktivitäten der Kommunalen Koordinierungsstelle sind in den Sitzungsvorlagen des Ausschusses für Schulen und Bildung vom 09.11.2017 (vgl. SV-Nrn.: 2017/0507 und 2017/0508) dargestellt.
Die StädteRegion Aachen übernimmt seit 2012 die Aufgabe der Kommunalen Koor-
dinierung. Insgesamt sind Personalkosten in Höhe von 95.248,18 im HH-Entwurf 2019 enthalten (HH 2018: 94.747,79). Durch eine Entfristung entstehen keine zu-
sätzlichen Aufwendungen.
Zu Ziffer 6. des Beschlussvorschlages (A 43; Beteiligung am Förderprogramm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik):
Mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist das Förderprogramm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ für Kommunen aufgelegt worden. Das Förderprogramm sieht die Finanzierung einer Personalstelle sowie Qualifizierungsmaßnahmen vor.
Dieses Angebot richtet sich an alle Kommunen, kommunalen Verbände und kommunale Unternehmen, die ihr entwicklungspolitisches Engagement ausbauen wollen. Seit 2016 wurden insgesamt 67 Projekte genehmigt und gefördert.
Durch dieses Programm sollen u. a.
-der häufige Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen für kommu-
nale Entwicklungspolitik ausgeglichen werden,
-die kommunale Entwicklungspolitik als Querschnittsaufgabe etabliert werden,
-Vernetzung und Strukturen geschaffen werden, die auch über den Förderzeit-
raum hinaus eine nachhaltige Behandlung entwicklungspolitischer Themen ermöglichen.
Das entwicklungspolitische Projektziel der Förderanträge kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:
-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung,
-Fairer Handel und Faire Beschaffung,
-Partnerschaften mit Kommunen und Regionen aus Ländern des Globalen Sü-
dens,
-Migration und Entwicklung auf der kommunalen Ebene.
Die Frist für die Abgabe der Anträge läuft nur noch bis Freitag, 16. November 2018. In Abstimmung mit A 70 - Umweltamt - sowie weiteren relevanten Partnern aus der StädteRegion Aachen beabsichtigt A 43 – Bildungsbüro - eine entsprechende Antragstellung mit dem Themenschwerpunkt Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Der Themenschwerpunkt Agenda 2030 lässt die Möglichkeit zu, das Thema in den Bildungsbereich zu integrieren, denn nachhaltige Entwicklung braucht gute, gelungene und gerechte Bildung (Sustainable Development Goal 4 = SDG).
Das Ziel ist, bei Schüler/innen und Jugendlichen Verständnis für die globalen Herausforderungen herbeizuführen, die sich nur gemeinsam lösen lassen. Für die Umsetzung der UNESCO-Agenda 2030 sollen die Menschen in der StädteRegion Aachen
durch intensive und vielfältige dialogische Prozesse sensibilisiert, aktiviert und beteiligt werden. Mit Hilfe dieses Förderprogramms und im Sinne der Agenda 2030 soll "Bildung für nachhaltige Entwicklung" strukturell in das bereits etablierte Regionale Bildungsnetzwerk der StädteRegion Aachen als Handlungsfeld eingebunden und fest verankert werden.
Voraussetzungen sind eine institutionalisierte Vernetzung und Koordination der re-
levanten regionalen Akteure. Es wird eine Plattform geschaffen, auf der in enger Zu-
sammenarbeit Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen, kommunale Fachverwaltungen (z.B. Umweltämter der Kommunen) und zivilgesellschaftliche Akteure (z.B. Eine-Welt-Forum, Verein Regionale Resilienz Aachen, Ingenieure ohne Grenzen, NABU,
MISEREOR, exploregio.net (Netzwerk der außerschulischen Lernorte), Hochschulen, Wirtschaftsverbände und Unternehmen) Folgendes erreichen wollen:
-Anbieter und Abnehmer gezielt zusammenführen,
-bestehende Aktivitäten sichtbar machen und neue Bildungsprojekte anstoßen,
-Qualifizierungen für Fachkräfte durchführen,
-Arbeitshilfen und Begleitmaterialien initiieren und entwickeln,
-Kinder, Jugendliche und Fachkräfte als AGENDA-Promotoren in der Region ausbilden und einsetzen,
-AGENDA-Projekte von Kindern und Jugendlichen unterstützend forcieren,
-Partizipation und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei politischen Entscheidungen schaffen,
-sowohl über die vorhandenen als auch neu aufzubauenden Arbeitsstrukturen die Umsetzung der SDGs auf regionaler Ebene forcieren,
-Kommunikationskanäle und -schnittstellen strukturieren und ausbauen,
-bei der Verankerung der AGENDA-Ziele im Profil der interessierten Institutionen beraten und unterstützen,
-Nachhaltigkeit als regionalen Standortfaktor verankern.
Das Bewusstsein für die gemeinsame Verantwortung für die Welt und das Wohl aller Menschen zu schaffen und die Auswirkungen des eigenen Handelns wahrzunehmen, soll vermittelt werden. Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich mit der Frage beschäftigen, wie ein friedliches und gerechtes Zusammenleben möglich ist und dabei
lernen, wie die Entscheidungen von heute die Entwicklungen von morgen beeinflussen. Um dies zu ermöglichen, ist eine starke Verantwortungsgemeinschaft auf regionaler Ebene notwendig, die mit dem Regionalen Bildungsnetzwerk der StädteRegion Aachen existiert. Es gilt, das neue Themenfeld gezielt einzubinden und in die Region zu transportieren.
Die Projektförderung hat eine maximale Laufzeit von 24 Monaten. Eine Anschlussfinanzierung (Folgeprojekt) um bis zu 24 weitere Monate kann ggf. auf Antrag gewährt werden.
In der ersten Phase werden bis zu 90 % der Gesamtausgaben gefördert. Vorgesehen ist die Beantragung folgender Projektkosten (24 Monate):
1)Personalstelle (EG 11 /3)-AG-Brutto: 136.000 €
2)Projekte und Maßnahmen: 20.000 €
3)Fortbildung und Reisekosten: 6.000 €
4)Verwaltungskostenpauschale (7 %) 11.500 €
GESAMTAUSGABEN für die Projektlaufzeit von 24 Monaten: 173.500 €
Die Durchführung des Projekts ist für den Zeitraum vom 01.09.2019 - 30.08.2021 geplant. Im Falle einer Förderung soll die befristete Stelle im A 43 – Bildungsbüro - eingerichtet werden.
Ein Arbeitsplatz muss von dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Anfallende Kosten werden über die Verwaltungskostenpauschale anteilig abgedeckt.
Mindestens 10 % der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Auf den 10%igen Eigenanteil können ohne Nachweis die 7% der Verwaltungskosten angerechnet werden. Zusätzliche finanzielle Mittel (Sachkosten) sind in Höhe von 3% (ca. 5.200 €) der Gesamtkosten erforderlich.
Zu Ziffer 7. des Beschlussvorschlages (A 36; Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse bis zur abschließenden Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen):
Die Verwaltung hat im Rahmen des Personalkonzeptes für die beiden Teams Bürgerservice Zulassung entschieden, dass zunächst 4,72 Stellen zusätzlich bereitgestellt werden. Nach Abschluss aller Optimierungsmaßnahmen sollte sich der dauerhafte Stellenbedarf langfristig auf 2,4 Stellen reduzieren. Entsprechend wurden zwei Stellen dauerhaft und zwei Stellen zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet.
Durch die Realisierung des Callcenter-Projektes zum 19.07.2018 ist eine erhebliche Qualitätsverbesserung eingetreten. Um diesen Service anbieten zu können, rotieren im wöchentlichen Rhythmus drei Mitarbeiter/innen in das Callcenter. Das Callcenter konnte aufgrund fehlender personeller Ressourcen jedoch nicht – wie von Rödl & Partner geplant - Ende 2017, sondern erst zum o. g. Zeitpunkt eröffnet werden.
Da der zum Aufbau der Wissensdatenbank vorgesehene Mitarbeiter nach Abschluss seiner Ausbildung nicht dem A 36 zugewiesen wurde, ist diese Arbeit nunmehr von den Wissensredakteuren zusätzlich zu leisten. Der aktuell noch andauernde Aufbau gestaltet sich insbesondere aufgrund der fachlichen und zugleich auch technischen Anforderungen sehr zeitintensiv und bedarf einer permanenten redaktionellen Aktualisierung. Zudem befinden sich weitere Maßnahmen derzeit noch in der Umsetzung bzw. sind noch anzugehen - insbesondere das Projekt dezentrales Scannen bindet hohe personelle Ressourcen.
Da die Umstellung auf das dezentrale Scannen zukünftig die größten personellen Einsparungen zur Folge haben wird, soll der termingerechte Projektverlauf unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nicht gefährdet werden. Voraussetzung dafür ist, dass auch weiterhin auf das zusätzlich zur Verfügung gestellte
Personal zurückgegriffen werden kann. Da mit Beginn des dezentralen Scannens neben einer Einarbeitungsphase auch eine Umstellung auf die einheitlich einzuhaltenden Verfahrensweisen erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass dies vorübergehend zu zeitlichem Mehraufwand bei der Bearbeitung führen wird. Die prognostizierten tatsächlichen zeitlichen Einsparungen können daher erst nach einer gewissen Routine erwartet werden. Hiermit einhergehend können die beiden befristet eingerichteten Stellen erst nach erfolgreichem Abschluss der Optimierungsmaßnahmen wieder eingespart werden.
Im Bereich Bürgerservice Zulassung ist seither eine starke Fluktuation zu verzeichnen. Nachdem der Städteregionsausschuss in seiner Sitzung am 29.09.2016 ersten personeller Maßnahmen, u.a. der Einrichtung von zwei zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristeten Stellen, zugestimmt hatte, konnten diese zunächst zum 01.02.2017 besetzt werden.
Nach zwischenzeitlicher Stellenvakanz konnte eine Stelle zum 15.11.2017 kurzzeitig nachbesetzt werden, jedoch endete das Beschäftigungsverhältnis auf Begehren der Mitarbeiterin zum 15.07.2018, so dass die Stelle seither wieder vakant ist. Überdies hat sich die andere befristet beschäftigte Mitarbeiterin anderweitig beworben, sodass diese Stelle ebenfalls kurzfristig wieder vakant sein wird.
Faktisch waren die zwei befristeten Stellen bislang nicht ununterbrochen für die Dauer von zwei Jahren besetzt - die erwartete Unterstützung ist daher nur bedingt eingetreten. Durch die Organisationsuntersuchung wurde für den Bürgerservice Zulassung ein Personalbedarf vor Optimierung von 31,55 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ermittelt. Dieser Bedarf konnte bisher zu keiner Zeit erreicht werden. Aktuell beläuft sich der Personalbestand auf 29,72 VZÄ. Bedingt durch die Umsetzung eines weiteren Mitarbeiters wird sich der Personalbestand auf insgesamt verbleibende 27,72 VZÄ reduzieren.
Der unzureichende Personalbestand wirkt sich nachteilig auf den Dienstbetrieb und somit auch auf die Wartezeiten aus. Die Besetzung des Callcenters sowie der fristgerechte Projektverlauf werden hierdurch gefährdet. Mit Blick auf die bevorstehenden Umbauarbeiten sowie dem Projekt dezentrales Scannen ist davon auszugehen, dass ein Optimierungsergebnis der Arbeitsabläufe erst Ende des Jahres 2020 zu verzeichnen sein wird.
Die lediglich für zwei Jahre zusätzlich bereitgestellten personellen Ressourcen werden daher bis zur erfolgreichen Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen weiter benötigt.
Da die Optimierungsmaßnahmen noch nicht vollständig durchgeführt und abgeschlossen werden konnten, wird vorgeschlagen, die Befristung der beiden zunächst für die Dauer von zwei Jahren eingerichteten Stellen um weitere zwei Jahre; d.h. abhängig vom Zeitpunkt der Stellenbesetzung bis ca. 31.01.2021, fortzuführen.
Rechtslage:
s. Ausführungen in der Sachlage
Gemäß § 42 Buchstabe g) Kreisordnung NRW obliegt dem Städteregionsrat die Leitung und Verteilung der Geschäfte.
Personelle Auswirkungen:
s. Ausführungen in der Sachlage.
In Summe sind im Stellenplan 2019 weitere insgesamt 5,0 Stellen einzurichten.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
s. Ausführungen in der Sachlage.
In Summe sind im Haushalt 2019 noch insgesamt 380.367 € Personalaufwendungen zusätzlich zu veranschlagen.
In Vertretung
gez.: Hartmann