Beschlussvorlage - 2018/0465

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er nimmt das der SV-Nr. 2018/0465 als Anlage 1 beigefügte Konzept „Das Rheinische Zukunftsrevier Eckpunkte eines Wirtschafts- und Strukturprogramms als aktuelle Bestandsaufnahme zur Kenntnis.

 

  1. Er stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der IRR Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH in der der SV-Nr. 2018/0465 als Anlage 2a und 2b beigefügten Fassung zu und damit insbesondere

 

2.1der Umfirmierung der Gesellschaft in „Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH“,

2.2der Neufassung des Unternehmensgegenstands in § 2,

2.3 der Aufnahme der Stadt Mönchengladbach als Gesellschafterin,

wobei der Gesellschaftsanteil der StädteRegion Aachen unverändert bleibt,

2.4der Anpassung des § 20 „Finanzierung der Gesellschaft“.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass der in der Stellungnahme des A14 - Prüfung und Beratung zu SV-Nr. 2018/0465 aufgezeigte Anpassungsbedarf hinsichtlich der Vorschriften des 11. Teils der Gemeindeordnung NRW in den Gesellschaftsvertragsentwurf vor dessen notarieller Beurkundung eingearbeitet wird.

 

  1. Er genehmigt die für die StädteRegion Aachen in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH am 21.09.2018 unter Gremienvorbehalt abgegebene Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags.

 

  1. Er beschließt die unbefristete Fortführung der städteregionalen Beteiligung an der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH über den 31.12.2019 hinaus sowie die Erhöhung des städteregionalen Betriebskostenzuschusses von bisher 12.986 € auf 20.000hrlichr die Jahre 2019 bis 2021.

 

  1. Er nimmt die aktuelle Entwicklung und insbesondere den der SV-Nr. 2018/0465 als Anlage 3 beigefügten Zwischenbericht zu möglichen Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen der Kommission „Wachstum, Strukturentwicklung und Beschäftigung“ zur Kenntnis und unterstreicht die in dem Bericht formulierten Strategien und Zielsetzungen für das Rheinische Revier. Um die Partizipation der StädteRegion an den strukturellen Maßnahmen zu unterstützen, soll auf politischer Ebene eine regionale Meinungsbildung forciert werden.
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Sachlage:

 

Weiterentwicklung der Gesellschaft zur Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH

Das "Rheinische Revier", zu dem die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowie die StädteRegion Aachen gehören, ist durch die Gewinnung, Verstromung und Veredlung der Braunkohle geprägt. In dieser Region unterstützt die IRR GmbH den Strukturwandel aktiv. Die Gesellschaft entwickelt zusammen mit den Gebietskörperschaften Leitbilder, Innovationsstrategien und Handlungskonzepte, die einen regionalen Beitrag zur Bewältigung der Energiewende und des Klimawandels darstellen. Sie arbeitet eng mit ihren Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verbänden innerhalb und außerhalb der Region zusammen.

r die neue Phase des Strukturwandels hat sich die IRR GmbH zur Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH weiterentwickelt. Sie ist das gemeinsame Instrument des Landes, der Region und des tagebautreibenden Konzerns zur Steuerung des Strukturwandels im rheinischen Braunkohlerevier.

Ziel und Zweck der Gesellschaft ist es, ein konkretes und unmittelbar handlungsrelevantes Umsetzungskonzept für den regionalen Transformationsprozess zu entwickeln und zu befördern. Die Gremien der Gesellschaft sind sich einig, dass die Gestaltung des Strukturwandels einen integrierten Entwicklungsansatz benötigt, der Strategien, Projekte und Kooperationen in zentralen Zukunftsfeldern zusammenfasst.

 

In einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH am 21.09.2018 ist das Konzept Das Rheinische Zukunftsrevier Eckpunkte eines Wirtschafts- und Strukturprogramms“ (Strukturprogramm) beschlossen worden. Dieses ist der SV-Nr. 2018/0465 als Anlage 1 beigefügt (ausschließlich im Ratsinformationssystem Allris eingestellt). Das Strukturprogramm fasst die aktuelle inhaltliche Positionierung des Rheinischen Reviers r die Strukturkommission (vgl. Abschnitt b) dieser Vorlage) zusammen.

Es definiert vier zentrale Zukunftsfelder, die jeweils eigene Ziele, Konzepte und Handlungsansätze beinhalten:

 

Zukunftsfeld Energie und Industrie

Zukunftsfeld Raum und Infrastruktur

Zukunftsfeld Ressource und Agrobusiness

Zukunftsfeld Innovation und Bildung

 

Ab Seite 21 ff des Strukturprogramms werden die Strategien, Konzepte und Ziele der einzelnen Zukunftsfelder dargestellt. Ab Seite 38 des Eckpunktepapiers werden die Akteure sowie die Organisation und die Kommunikation in der Zukunftsagentur erutert.

 

 

a)             Änderung des Gesellschaftsvertrags und Erhöhung des Zuschusses

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages

In der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH am 21.09.2018 wurde unter Gremienvorbehalt die Änderung des Gesellschaftsvertrags der IRR GmbH beschlossen. Der Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrags ist dieser Vorlage als Anlage 2a in Reinschrift gemäß des Beschlusses von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung sowie als Anlage 2b in einer synoptischen Fassung einschließlich redaktioneller Änderungen beigefügt. Folgende Änderungen sind wesentlich:

 

  • Die Umfirmierung der Gesellschaft in „Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH“ in § 1 des Gesellschaftsvertrags.
  • Die Konkretisierung und Erweiterung des Unternehmensgegenstands in § 2.
  • Die Aufnahme der Stadt Mönchengladbach als Gesellschafterin mit einem Stammkapitalanteil von 10 % in § 4. Im Gegenzug werden die Anteile der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern und der Vergensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie mbH reduziert. Der Gesellschaftsanteil der StädteRegion Aachen bleibt unverändert.
  • Die Neuregelung der Finanzierung der Gesellschaft in § 20, nähere Erläuterungen hierzu finden sich nachfolgend.

 

Weiterhin wird die Besetzung des Aufsichtsrates an den neuen Gesellschafterkreis angepasst. Der Aufsichtsratsvorsitz wird künftig gehalten von der Vertretung des Wirtschaftsministeriums NRW. In § 18 des Gesellschaftsvertrags wird die Zusammensetzung der Revierkonferenz neu geregelt.

 

 

Erhöhung des Betriebskostenzuschusses und dauerhafte Fortführung

Der Städteregionsausschuss hat am 20.02.2014 die Beteiligung an der Innovationsregion Rheinisches Revier mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss gemäß § 20 des Gesellschaftervertrags in Höhe von 12.000 € p.a. und zunächst befristet bis zum Jahr 2017 beschlossen(siehe Vorlage 2014/0103 E 1 E3).

Mit SV-Nr. 2017/0463 hat der Städteregionstag die Fortführung der städteregionalen Beteiligung bis zunächst 31.12.2019 mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 12.986 € in den Haushaltsjahren 2018/2019 beschlossen.

 

Im Zuge der Änderung des Gesellschaftsvertrags definiert die IRR GmbH in § 20 ihre zu finanzierenden Geschäftsbereiche neu. Diese sind:

 

  1. Allgemeine Steuerungsaufgaben des Strukturwandels im Rheinischen Revier
  2. Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung
  3. Wahrnehmung von Aufgaben als Regionalpartner des Bundes bei der Strukturentwicklung im Rheinischen Revier.

 

Die Finanzierung des Geschäftsbereiches 1 wird über den von der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Wirtschaftsplan sichergestellt, der die Gesellschafterzuschüsse bemessen an den jeweiligen Geschäftsanteilen- enthält. Die bisherige Begrenzung der Gesellschafterzuschüsse auf den Eigenanteil zum Beitrag des Landes NRW sowie die nicht-förderfähigen Ausgaben in Höhe von maximal 25.000 €llt künftig weg. Ebenso entfällt die bisherige Regelung, dass im Wirtschaftsplan beschlossene, über diesen Maximalbetrag hinausgehende Beträge nur von den Gesellschaftern getragen werden, die der Erhöhung zugestimmt haben.

 

Der Geschäftsbereich 2 bleibt unverändert, weiterhin werden die Mittel hierfür ausschließlich von den Gesellschaftern aufgebracht, die für die Durchführung der Projekte gestimmt haben.

 

Zum Geschäftsbereich 3 regelt der geänderte Gesellschaftsvertrag, dass, soweit diese Aufgabenwahrnehmung nicht durch eine 100 %-ige Finanzierung des Bundes abgesichert ist, diese durch die Gesellschafterversammlung im jeweiligen Wirtschaftsplan zu beschließen ist.

 

Der von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR /Zukunftsagentur am 21.09.2018 beschlossene Wirtschaftsplan sieht auf der Grundlage der neuen Finanzierungsmodalitäten des Wirtschaftsplans ein hrlichen Zuschuss der StädteRegion Aachen in den Jahren 2019 bis 2021 von jeweils 20.000 € vor.

 

Diese von der Gesellschaft geplante Erhöhung des jährlichen Zuschusses von 12.986 € auf 20.000 € konnte im Haushaltsplanentwurf 2019 der StädteRegion Aachen noch nicht berücksichtigt werden. Der Haushaltsansatz ist bei positiver Beschlussfassung im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2019 entsprechend anzupassen.

 

Vor dem Hintergrund der kommenden tiefgreifenden Strukturveränderungen in der Region und der damit verbundenen Schlüsselfunktion der Zukunftsagentur Rheinisches Revier sieht der Beschlussvorschlag zu Ziffer 4 gleichzeitig die dauerhafte Fortführung der städteregionalen Beteiligung an der Gesellschaft vor.

 

 

b)            Aktuelle Entwicklungen der Strukturkommission

 

In der am 06.06.2018 vom Bundeskabinett eingesetzten KommissionWachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (so genannte Kohlekommission“) ist das Rheinische Revier durch Herrn Michael Kreuzberg, Landrat des Rhein-Erft- Kreises, vertreten. Am 24.10.2018 hat die Kommission im Rheinischen Revier getagt. Am 14.12.2018 wird der Bundeswirtschaftsminister auf der Revierkonferenz sprechen.

 

Die Kommission „Wachstum, Strukturentwicklung und Beschäftigung“ hat mit Beschluss vom 25.10.2018 ihren Zwischenbericht zu möglichen Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen“ vorgelegt. Dieser ist der Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt (ausschließlich im Ratsinformationssystem Allris eingestellt).

 

In Abschnitt 5.1.3 des Berichts werden ab Seite 24 die spezifischen Rahmenbedingungen und Chancen des Rheinischen Reviers unter Bezugnahme auf das Strukturprogramm/Eckpunktepapier der Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die dort definierten Zukunftsfelder (s.o.) dargestellt.

In Abschnitt 5.3 des Berichts werden die Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels erläutert. Aus dem Rheinischen Revier sind insbesondere folgende Maßnahmen explizit genannt:

  • der Campus Rhein-Erft unter dem Stichwort „Mobilitätsrevier der Zukunft“ (Ziffer 1155 des Berichts)
  • das rmespeicher-Kraftwerk Store-to-Power, die Ansiedlung eines neuen DLR-Instituts für Hochtemperaturwärmepumpen, der Aufbau eines intelligenten regionalen Energiemanagements und eines neuen Fraunhofer Instituts für Energie-Infrastruktur („Energierevier der Zukunft“, Ziffer 1196)
  • ein CO2-freies Energieversorgungssystem am Campus Melaten und die Weiterentwicklung der Solarcity lich, Brainergy Park Jülich (Ziffer 1278 ff.)

 

Um die Partizipation der StädteRegion an den strukturellen Maßnahmen zu unterstützen, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass auf politischer Ebene eine regionale Meinungsbildung forciert wird.

 

Ein wesentliches regionales Projekt ist das Industriedrehkreuz Weisweiler. Diesbeglich wird auf die SV-Nr. 2018/0525 „Machbarkeitsstudie Industriedrehkreuz Weisweiler, Abschlussbericht verwiesen.

 

 

Rechtslage:

 

Die Beteiligung der StädteRegion Aachen an der Innovationsregion Rheinisches Revier bzw. der Zukunftsagentur Rheinisches Revier ist freiwillig.

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der IRR GmbH, hier insbesondere des Gesellschaftszweckes, stellt eine wesentliche Änderung dar und bedarf gem. § 108 Abs. 6 Nr. 1b) GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW der Zustimmung des Städteregionstages. Die Entscheidung ist anschließend gem. § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der in der Sachlage dargestellten Beschlüsse sind im Haushalt 2018 im Produkt 15.02.01, Sachkonto 531737 Mittel in Höhe von 12.986 € p.a. veranschlagt. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 sind gem. der vorgenannten Beschlussfassung erneut 12.986 € eingebracht. Die von der Gesellschaft geplante Erhöhung des hrlichen Zuschusses der StädteRegion auf 20.000 € r die Jahre 2019 bis 2021 ist im Haushaltsplanentwurf noch nicht berücksichtigt, so dass der Haushaltsansatz bei positiver Beschlussfassung im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2019 entsprechend angepasst werden müsste.

 

 

Stellungnahme des A 14 Prüfung und Beratung:

Der geänderte Gesellschaftsvertrag wurde vornehmlich hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des 11. Teils der GO NRW geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist der SV-Nr. 2018/0465 als Anlage 4 beigefügt. Der vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der IRR GmbH am 21.09.2018 beschlossene Gesellschaftsvertrag ist danach wie folgt anzupassen:

 

  • In § 22 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist gem. § 108 Abs. 1 Nr. 8 GO NRW die Ausrichtung aufzustellender Jahresabschlüsse nach dem Dritten Buch des HGB für große Kapitalgesellschaften analog zum bisherigen Gesellschaftsvertrag sicherzustellen.
  • Da die Mehrheit der Anteile an der ZRR GmbH in kommunaler Hand liegt, ist gem. § 108 Abs. 3 Nr. 1b GO NRW in § 22 des Gesellschaftsvertrags die Verpflichtung zur Aufstellung einer nfjährigen Finanzplanung aufzunehmen sowie die Bestimmung, dass diese die den kommunalen Gesellschaftern zur Kenntnis zu gegeben ist.
  • In § 11 Abs. 2 lit. f des Gesellschaftsvertrages ist ein Verweis auf § 108 Abs.
    6 a GO NRW aufzunehmen (Erwerb und Veräerung von Unternehmen und Beteiligungen insbesondere nur nach vorheriger Zustimmung des Rates / Städteregionstages).
  • In § 16 Abs. 1 lit. c des Gesellschaftsvertrages ist ein Verweis auf § 108 Abs. 6 b GO NRW aufzunehmen, wonach die Gesellschafterversammlung einem Beschluss der Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftszwecks oder einer sonstigen wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages nur nach vorheriger Entscheidung des Rates / Städteregionstages zustimmen darf.
  • In § 16 Abs.1 lit. d des Gesellschaftsvertrages ist ein Verweis auf § 111 Abs. 1 und 2 GO NRW aufzunehmen.

 

Besonders hingewiesen wird auf die Ausführungen der Stellungnahme zur Neugliederung der Geschäftsbereiche, die im Zusammenhang mit der neuen Zuschussregelung dazu führt, dass die mittel- bis langfristigen monetären Auswirkungen auf den städteregionalen Haushalt nach prüfseitiger Auffassung nicht zu beziffern und daher ungewiss sind.

 

 

In Vertretung:

gez.: Hartmann

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Anlagen

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