29.11.2018 - 32 Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH; Weit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32
- Sitzung:
-
Sitzung des Städteregionsausschusses
- Gremium:
- Städteregionsausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Städteregionsausschuss empfahl dem Städteregionstag, wie folgt zu entscheiden:
„Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er nimmt das der SV-Nr. 2018/0465 als Anlage 1 beigefügte Konzept „Das Rheinische Zukunftsrevier – Eckpunkte eines Wirtschafts- und Strukturprogramms“ als aktuelle Bestandsaufnahme zur Kenntnis.
- Er stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH in der der SV-Nr. 2018/0465 als Anlage 2a und 2b beigefügten Fassung zu und damit insbesondere
2.1. der Umfirmierung der Gesellschaft in „Zukunftsagentur Rhein-
isches Revier GmbH“,
2.2 der Neufassung des Unternehmensgegenstands in § 2,
2.3 der Aufnahme der Stadt Mönchengladbach als Gesellschafterin,
wobei der Gesellschaftsanteil der StädteRegion Aachen unverändert
bleibt,
2.4 der Anpassung des § 20 „Finanzierung der Gesellschaft“.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass der in der Stellungnahme des A 14 - Prüfung und Beratung zu SV-Nr. 2018/0465 aufgezeigte Anpassungsbedarf hinsichtlich der Vorschriften des 11. Teils der Gemeindeordnung NRW in den Gesellschaftsvertragsentwurf vor dessen notarieller Beurkundung eingearbeitet wird.
- Er genehmigt die für die StädteRegion Aachen in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH am 21.09.2018 unter Gremienvorbehalt abgegebene Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags.
- Er beschließt die unbefristete Fortführung der städteregionalen Beteiligung an der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH über den 31.12.2019 hinaus sowie die Erhöhung des städteregionalen Betriebskostenzuschusses von bisher 12.986 € auf 20.000 € jährlich für die Jahre 2019 bis 2021.
- Er nimmt die aktuelle Entwicklung und insbesondere den der SV-Nr. 2018/0465 als Anlage 3 beigefügten „Zwischenbericht zu möglichen Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen“ der Kommission „Wachstum, Strukturentwicklung und Beschäftigung“ zur Kenntnis und unterstreicht die in dem Bericht formulierten Strategien und Zielsetzungen für das Rheinische Revier. Um die Partizipation der StädteRegion an den strukturellen Maßnahmen zu unterstützen, soll auf politischer Ebene eine regionale Meinungsbildung forciert werden.“