Beschlussvorlage - 2018/0539

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Er begrüßt den Bericht über die weitere Entwicklung der Frühen Hilfen im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 und stellt fest, dass eine vielltige Angebotspalette in diesem Aufgabenbereich besteht.

 

2.Er beschließt, für das Jahr 2019 folgenden Zuschuss zu gewähren:

 

- Caritasverband für die Region Eifel e. V. für

Familienpatenschaften im Südkreis aus Mitteln

der Bundesstiftung und Städteregionsmitteln

(diff.RU „Jugendhilfe“)9.205,00 €

 

-DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V.r

das „Café Mama“ in Baesweiler-Setterich aus

Mitteln der Bundesstiftung und Städteregions-

mitteln (diff. RU „Jugendhilfe“) 8.022,00 €

 

3.Er nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat folgende Zuschüsse für das Jahr 2019 gewährt:

 

-Katholischer Verein für Soziale Dienste in Stolberg

(SKM) e. V. in Kooperation mit dem Caritasverband

r die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V.

r Familienpatenschaften in Baesweiler

aus Städteregionsmitteln       2.650,00 €

 

- Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V.

r Wellcome“

aus Mitteln der Bundesstiftung        1.438,00 €

 

 

Beim Familienhebammendienst ggf. nicht verbrauchte Restmittel werden zutzlich auf aus der Bundesstiftung geförderte Träger verteilt.

 

Der Beschluss zu Ziffer 2 und 3 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Bundesmittel in Höhe von 18.948,00 € sowie des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2019 und deren Rechtskraft.

 

4. Er beauftragt die Verwaltung, dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der 4. Sitzung 2019 einen weiteren Bericht über die Entwicklung in den Frühen Hilfen vorzulegen.

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Sachlage:

 

In seiner Sitzung am 29.11.2017 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss den  Jahresbericht 2016/2017 zur Kenntnis genommen und über Zuschüsse für das Jahr 2018 entschieden (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0515). Die Verwaltung wurde beauftragt, in der 4. Sitzung 2019 einen Bericht über die weitere Entwicklung vorzulegen.

 

1. Ergebnisbericht 2017/2018

 

Im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 wurden die bestehenden Maßnahmen erfolgreich fortgeführt. Der ausführliche Ergebnisbericht über die weitere Entwicklung in diesem Zeitraum ist beigefügt (s. Anlage).

 

2. Förderung 2019 aus der „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ und Städteregionsmitteln

 

Mit E-Mail vom 08.10.2018 hat die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen mitgeteilt, dass die Jugend- und Familienministerkonferenz am 3./4. Mai 2018 beschlossen hat, den Bund zu bitten, die Fördermittel bedarfsgerecht anzupassen und eine Dynamisierung der Fördermittel umzusetzen. Eine Antwort des Bundes steht derzeit noch aus. Nach dem Kenntnisstand der Landeskoordinierungsstelle ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2019 die Mittel in derselben Höhe wie im Jahr 2018 zur Verfügung stehen. Die StädteRegion Aachen hat im Jahr 2018 aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen 18.948,00 € erhalten. Auf der Basis der Ergebnisberichtes 2017/2018 schlägt die Verwaltung die Verteilung der Fördermittelr das Jahr 2019 wie folgt vor.

 

2.1 Der Familienhebammendienst - Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen

Im Jahr 2019 rechnet das Gesundheitsamt mit einer Kostensteigerung von
1,5 % auf 14.997,00 €. Das sind 221,50 € mehr als im Vorjahr (14.775,50 €). Der Anteil des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung am Familienhebammendienst beträgt 14,5 %. Der Familienhebammendienst ist aufgrund der bestehenden Vereinbarung weiter zu fördern.

 

2.2 Familienpatenschaften im Südkreis - Caritasverband für die Region Eifel e. V.

In seiner Sitzung am 26.09.2018 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossen, dem Caritasverband für die Region Eifel e. V. zutzlich zur Förderung aus den Bundesmitteln ab 01.10.2018 einen Zuschuss aus Städteregionsmitteln in Höhe von 8.000 €/Jahr für die Beschäftigung einer Koordinationskraft der Familienpaten in den Eifelkommunen zu bewilligen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0369). Bundesmittel sollen in gleicher Höhe wie im Vorjahr bewilligt werden (1.205,00 €).

 

2.3 Wellcome“ in Baesweiler - Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V.

Der Finanzierungsplan sieht für 2019 Kosten in Höhe von 15.320,84 € für die Koordinierungskraft mit acht Stunden/Woche und die Sachkosten vor. Die Verwaltung schlägt vor, dem Träger wie im Vorjahr einen Zuschuss in Höhe von zunächst 1.438,00 € aus Mitteln der Bundesstiftung zu gewähren.

 

2.4 Café Mama“ in Setterich DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V.

Der Finanzierungsplan sieht für 2019 Kosten in Höhe von 8.856,00 € (Kosten für die päd. Fachkraft für insgesamt 165 Std. zzgl. Sachkosten) vor. Die Verwaltung schlägt vor, dem DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V. wie im Vorjahr einen Gesamtzuschuss in Höhe von 8.022,00 € zu gewähren, zunächst 1.308,00 € aus Mitteln der Bundesstiftung und bis zu 6.714,00 € aus Städteregionsmitteln. Die genaue Aufteilung wird sich aus der Spitzabrechnung des Familienhebammendienstes Ende 2019 ergeben.

 

2.5 Familienpatenschaften in Baesweiler - SKM Stolberg e. V. und Caritasverband Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V.

 

Der Finanzierungsplan sieht für 2019 Ausgaben in Höhe von 5.600,00 € (Personalkosten für die Koordinierungskraft mit ca. 2 Std./Woche zzgl. Sachkosten) vor. Die Verwaltung schlägt vor, dem katholischen Verein für Soziale Dienste in Stolberg (SKM) e. V. in Kooperation mit dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. wie im Vorjahr einen Zuschuss in Höhe von 2.650,00 € aus Städteregionsmitteln zu gewähren.

 

Sollten nach Spitzabrechnung des Familienhebammendienstes noch Mittel aus der Bundesstiftung  zur Verfügung stehen, werden sie auf andere aus der Bundestiftung geförderte Träger verteilt. Eine Förderung aus Städteregionsmitteln würde sich dadurch ggf. verringern.

 

here Ausführungen zu den jeweils geförderten Maßnahmen nnen der Anlage entnommen werden.

 

Rechtslage:

 

Die Frühen Hilfen werden auf der Grundlage des „Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)“ wahrgenommen. 

 

Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.  

 

Gemäß § 4 (1) Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen in Verbindung mit § 6 (2) der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss über die Gehrung von Zuschüssen über 5.000,00 €.

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Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für die geplanten Maßnahmen wurden im Entwurf der Haushaltssatzung 2019 im (Teil-)produkt 951300 „Allgemeine Familienberatung und Hilfen zur Erziehung“ (diff. RU) wie folgt veranschlagt:

Aufwendungen:

„Aufwendungen für Bundesstiftung

Frühe Hilfen“ (SK 531856):      20.000,00 €                                                                      20.000,00€

„Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII“ (SK 533146):    100.000,00 €
davon anteilig für die Maßnahmen Frühe Hilfen17.364,00 €

Erträge:

Zuweisungen u. Zuschüsse f.lfd. Zwecke

vom Land (SK 414100):140.000,00 €
davon anteilig für die Bundesstiftung20.000,00 €

Im Rahmen von NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

 

Die genannten Angebote sind wichtige Bausteine zur frühen Förderung von Kindern und Familien. Sie leisten einen Beitrag zum Kindesschutz und fördern eine gesunde kindliche Entwicklung von Anfang an. 

 

 

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 

 

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Anlagen

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