29.11.2018 - 6 Frühe Hilfen; 1. Jahresbericht 2017/2018 2. Fö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Schneider und Herr Carduck erklärten sich für befangen und nahmen an der Beschlussfassung nicht teil.
Frau SRTM Weiden-Luffy führte den Jahresbericht als Bestätigung dafür an, dass junge Eltern im Alter von 18 bis 20 Jahres vermehrt von psychischen Problemen betroffen seien. Hier sehe sie die Frühen Hilfen als geeignetes Instrument zur Unterstützung.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:
1. Er begrüßt den Bericht über die weitere Entwicklung der Frühen Hilfen im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 und stellt fest, dass eine vielfältige Angebotspalette in diesem Aufgabenbereich besteht.
2. Er beschließt, für das Jahr 2019 folgenden Zuschuss zu gewähren:
- Caritasverband für die Region Eifel e. V. für
Familienpatenschaften im Südkreis aus Mitteln
der Bundesstiftung und Städteregionsmitteln
(diff.RU „Jugendhilfe“) 9.205,00 €
- DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V. für
das „Café Mama“ in Baesweiler-Setterich aus
Mitteln der Bundesstiftung und Städteregions-
mitteln (diff. RU „Jugendhilfe“) 8.022,00 €
3. Er nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat folgende Zuschüsse für das Jahr 2019 gewährt:
- Katholischer Verein für Soziale Dienste in Stolberg
(SKM) e. V. in Kooperation mit dem Caritasverband
für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V.
für Familienpatenschaften in Baesweiler
aus Städteregionsmitteln 2.650,00 €
- Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V.
für „Wellcome“
aus Mitteln der Bundesstiftung 1.438,00 €
Beim Familienhebammendienst ggf. nicht verbrauchte Restmittel werden zusätzlich auf aus der Bundesstiftung geförderte Träger verteilt.
Der Beschluss zu Ziffer 2 und 3 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Bundesmittel in Höhe von 18.948,00 € sowie des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2019 und deren Rechtskraft.
4. Er beauftragt die Verwaltung, dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der 4. Sitzung 2019 einen weiteren Bericht über die Entwicklung in den Frühen Hilfen vorzulegen.