Beschlussvorlage - 2018/0306-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Er stellt fest, dass in der BZPG Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit GmbH (BZPG GmbH) grundsätzlich die Möglichkeit besteht, eine Weiterbildung für Hygienefachkräfte anzubieten, nicht jedoch eine Aus-/Weiterbildung für Hygienekontrolleure oder Hygieniker.

 

2.Er stellt fest, dass derzeit ein akuter Bedarf an Hygienefachkräften in den Krankenhäusern der Region nicht besteht.

 

3.Die Verwaltung wird gebeten, die ab 01.10.2018 tätige Geschäftsführung der BZPG GmbH zu bitten, zu gegebener Zeit die Möglichkeit eines Weiterbildungsangebots für Hygienekontrolleure in der BZPG GmbH zu prüfen und das Ergebnis in die zuständigen Gremien der GmbH einzubringen.

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Sach- und Rechtslage:

Die Verwaltung verweist zunächst auf die Ausführungen zu Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0306. Es war angekündigt, das im Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 20.06.2018 vorgetragene Anliegen seitens der Verwaltung zu prüfen, inhaltlich für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel (SOZ) als zuständigen Fachausschuss vorzubereiten und einen Handlungsvorschlag zu erarbeiten, der in der Folge im Städteregionsausschuss am 27.09.2018 sowie im Städteregionstag am 11.10.2018 beraten und entschieden werden kann.

 

Mit ihrem Antrag (vgl. Anlage) verfolgt die FDP-Städteregionstagsfraktion das Ziel,

-eine Ausbildungsstätte für Hygienekontrolleure und Hygienefachpersonal in der BZPG Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit GmbH (BZPG GmbH) zu errichten,

-von der Verwaltung ein Ausbildungskonzept entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleur*innen (APO-Hyg.-Kontr. NRW) erarbeiten zu lassen,

-Hygieniker, Hygienekontrolleure und Hygienefachpersonal in der StädteRegion langfristig zu stärken und aufzustocken sowie die Umsetzbarkeit von der Verwaltung prüfen zu lassen. Hierzu sollen ggf. personelle Ressourcen im Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung erläutert nachstehend zunächst kurz die Begrifflichkeiten der hier in Rede stehenden Berufsgruppen:

 

Hygieniker/Krankenhaushygieniker

 

-speziell weitergebildeter Facharzt, der die Krankenhausleitung und das Personal in Hygienefragen berät,

-60-monatige Weiterbildung, die in den landesspezifischen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern geregelt ist,

-gemäß Richtlinie des Robert-Koch-Instituts soll in Akutkrankenhäusern mit über 400 Betten ein hauptamtlicher Krankenhaushygieniker beschäftigt werden

 

Hygienekontrolleur

 

-arbeitet hauptsächlich in den Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens (hier: Gesundheitsamt)

-hat im öffentlichen Gesundheitswesen spezielle Prüfungs- und Kontrollaufgaben, z. B. die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen

-Ausbildung in einem dreihrigen Vorbereitungsdienst (seit 01.07.2017; vorher zweijähriger Vorbereitungsdienst) inkl. theoretische Ausbildung an den Akademien für Öffentliches Gesundheitswesen (für NRW = Düsseldorf), Entsendung der Mitarbeiter/innen an die Akademie durch die Berde

 

Im Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (A 53) sind derzeit zwei klassische Hygienekontrolleure/Gesundheitsaufseher tätig, insgesamt sieben Mitarbeiter*innen mit einem Beschäftigungsumfang von 6,5 Stellen führen die Aufgaben von Hygienekontrolleuren aus, auch wenn sie z. T. andere/höherwertigere fachliche Qualifikationen haben (z. B. Gesundheitsökonom, Chemieingenieur, Krankenpfleger, Hygienefachkraft). Zudem laufen derzeit Bemühungen, auch einen Ausbildungsplatz für einen Hygienekontrolleur im A 53 zu etablieren. Das Fachamt ist nach eigener Einschätzung demnach gut aufgestellt.

 

Hygienefachpersonal/Hygienefachkraft

 

-staatlich anerkannte Berufsbezeichnung, die nach einer abgeschlossenen ein- bis zweijährigen Weiterbildung erteilt wird,

-Grundlage der Weiterbildung: Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in,

-mehrjährige Berufspraxis in diesem Bereich,

-arbeitet in Krankenhäusern und in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

 

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen gäbe es in der BZPG GmbH rechtlich und inhaltlich nur die Möglichkeit, die Einrichtung eines Angebots für die Weiterbildung zur Hygienefachkraft zu prüfen. Die Aus-/Weiterbildung von Hygienikern und Hygienekontrolleuren ist anderen Institutionen vorbehalten. Nach aktueller Einschätzung der zuständigen Arbeitsgruppenleitung im Gesundheitsamt ist der Bedarf an Hygienefachkräften in den Krankenhäusern der StädteRegion Aachen derzeit nicht akut; die Vorgaben der Hygiene-Kommission des Robert-Koch-Instituts (KRINKO) werden erfüllt.

 

Dennoch schlägt die Verwaltung vor, das Anliegen der FDP-Städteregionstagsfraktion über die nftige Geschäftsführung in die Gremien der BZPG GmbH einzubringen. Diese leitet bis zur Übernahme der Aufgabe in der BZPG GmbH noch eine Bildungsakademie für Gesundheitsberufe in NRW, in der die Weiterbildung zur Hygienefachkraft angeboten wird. Hierzu bedarf es einer Anerkennung durch die Bezirksregierung, die wiederum an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Nach Einschätzung der künftigen Geschäftsführung der BZPG GmbH wird es für ein entsprechendes Angebot entscheidend darauf ankommen, ob die Krankenhäuser in der Region einen Bedarf haben. Dies müsste vorab geprüft werden.

Die BZPG GmbH wurde zum 24.05.2018 formal gegründet, derzeit hat die GmbH noch keine Personalausstattung mit Ausnahme der vorläufigen Geschäftsführerin, die diese Funktion als Nebentätigkeit neben ihrer hauptamtlichen Beschäftigung als Dezernentin für Soziales und Gesundheit der StädteRegion Aachen wahrnimmt. Zum 01.10.2018 beginnt die neue Geschäftsführung und erst zum 01.01.2019 erfolgen der Personalübergang der heute im Amt für Altenarbeit (A 54) tätigen Mitarbeiter*innen sowie die operative Geschäftsaufnahme. Diese besteht zunächst in der Fortführung der bisherigen Bildungsbereiche des A 54 (Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege) als originiäre Aufgabenwahrnehmung.

 

Ein weiterer Schwerpunkt in der BZPG GmbH für die Zeit ab dem 01.01.2019 wird es sein, die Ausbildungsbereiche der heutigen Rhein-Maas Klinikum GmbH (RMK) im Bereich Pflege und Gesundheit in die Bildungsangebote des A 54 zu integrieren. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass zum 01.01.2020 diese Bildungsgänge in einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt werden. Allein dies bringt ausreichend Herausforderungen und Neuerungen für die Startphase der BZPG GmbH mit sich.

 

Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordringlichste Aufgabe in der BZPG GmbH sein kann, mit der Fort-/Weiterbildung von Hygienefachkräften einen bisher unbekannten Bereich zu erschließen und entsprechende Angebote zu konzipieren. Der neue Geschäftsführer hat angekündigt, dass er sich vorstellen könne, diesen Themenkomplex mittelfristig in den Fort- und Weiterbildungsbereich der BZPG GmbH aufzunehmen. Dem möchte die Verwaltung nicht durch den von der FDP-Städteregionstagsfraktion vorgeschlagenen Beschluss vorgreifen.

 

Wie dem Gesellschaftsvertrag der BZPG GmbH in § 2 Abs. 1 zu entnehmen ist, gehört zum Gegenstand der Gesellschaft auch die Entwicklung, Schaffung und Förderung von Bildungsangeboten für Fachkräfte des Gesundheits- und Sozialwesens im Aus-, Fort- und Weiterbildungsbereich. Insofern ist das Angebot „Weiterbildung zur Hygienefachkraft“ durchaus ein mögliches Betätigungsfeld der BZPG GmbH für die Zukunft, wenn die Gesellschaft sich eine solide Grundlage aufgebaut hat.

 

Zudem wäre es Aufgabe des Aufsichtsrates der BZPG GmbH, eine Entscheidung zur Übernahme neuer Aufgaben zu treffen (vgl. § 11 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Die Verwaltung kann allenfalls den künftigen Geschäftsführer bitten, zu gegebener Zeit ein entsprechendes Angebot im Bereich der Fort- und Weiterbildung zu prüfen und dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zu unterbreiten.

 

Bezüglich des von der FDP-Städteregionstagsfraktion beschriebenen Bedarfs an Hygienikern liegen der Verwaltung keine belegbaren Kenntnisse vor. Diese müssten bei den Hochschulen, Ärztekammern und Krankenhäusern eingeholt werden.

Hygienekontrolleure sind zumindest im A 53 ausreichend vorhanden. Ab dem 01.10.2018 wird zudem die ausscheidende Facharbeitsgruppenleitung (Fachärztin für Hygiene) durch eine Fachärtzin gleicher Qualifikation ersetzt. Eine Personalausweitung im Gesundheitsamt der StädteRegion ist vor dem Hintergrund der dargestellten Sachlage nicht angezeigt.

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Angelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die StädteRegion Aachen beteiligt ist, sind gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe d) der Geschäftsordnung für den Städteregionstag und die Ausschüsse in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

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Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

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Anlagen

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