26.09.2018 - 3 Errichtung einer Ausbildungsstätte für Hygienek...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 26.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für die FDP-Städteregionstagsfraktion erläuterte Herr Schniske den Antrag seiner Fraktion. Er wies darauf hin, dass er in der Verwaltungsvorlage eine konkrete Beschreibung des tatsächlichen Bedarfs vermisse und regte an, über den Beschlussvorschlag nicht als Ganzes, sondern einzeln abzustimmen. Frau Prof. Dr. Vomberg trug die Überlegungen der Verwaltung vor, die letztlich zu den drei Punkten des Beschlussvorschlags geführt hätten.
Als Sachverständiger erläuterte Herr Kutschke, welche Möglichkeiten die BZPG GmbH in Bezug auf die Ausbildung von Hygienikern, Hygienekontrolleuren und Hygienefachkräften überhaupt habe. Einzig die Weiterbildung zur Hygienefachkraft könne vom BZPG angeboten werden, sofern das BZPG eine entsprechende Weiterbildungszulassung erhalte. Diese sei erstrebenswert und er wolle sich gerne zügig darum kümmern. Herr Kutschke wies zudem darauf hin, dass der Bedarf nur von den Krankenhäusern generiert und nicht von außen erzeugt werden könne.
Frau Siemens gab zu bedenken, dass ein Bedarf an Hygienefachkräften nicht allein an Krankenhäusern, sondern auch in Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten bestehe. Sie sei überzeugt, dass die Einrichtungen ihr Personal entsprechend weiterbilden würden, sofern eine ortsnahe Möglichkeit bestehe. Das BZPG könne diese Voraussetzung bieten. Herr Kutschke teilte mit, dass Kurzlehrgänge bereits heute im Fort- und Weiterbildungskatalog des Amtes für Altenpflege enthalten seien.
Frau SRTM Köster erkundigte sich, ob es in Ziffer 3. des Beschlussvorschlags nicht richtigerweise „Hygienefachkräfte“ statt „Hygienekontrolleure“ heißen müsse.
Frau Prof. Dr. Vomberg wies darauf hin, dass die Aufnahme neuer Fort-/Weiterbildungen oder neuer Ausbildungszweige im BZPG nicht kurzfrisitg erfolgen könnten. Zunächst müsse das Basisgeschäft in der GmbH gut laufen, dann könnten neue Herausforderungen angegangen werden. Herr Kutschke ergänzte, dass dann auch entsprechende Fachkräfte als Lehrpersonal vorgehalten werden müssten.
Vor dem Hintergrund der Diskussion wurde vorgeschlagen, über Ziffern 1. und 2. des Beschlussvorschlags abzustimmen und Ziffer 3. des Beschlussvorschlags zu streichen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel empfiehlt dem Städteregionstag wie folgt zu entscheiden:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1.Er stellt fest, dass in der BZPG Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit GmbH (BZPG GmbH) grundsätzlich die Möglichkeit besteht, eine Weiterbildung für Hygienefachkräfte anzubieten, nicht jedoch eine Aus-/Weiterbildung für Hygienekontrolleure oder Hygieniker.
2.Er stellt fest, dass derzeit ein akuter Bedarf an Hygienefachkräften in den Krankenhäusern der Region nicht besteht.