Mitteilungsvorlage - 2018/0405
Grunddaten
- Betreff:
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Fortentwicklung der Städteregion Aachen; - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 06.09.2018 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Antragstellend:
- Clermont, Cyros
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Kenntnisnahme
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27.09.2018
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Sachlage:
Mit Schreiben vom 06.09.2018 bittet die SPD-Städteregionstagsfraktion darum, die im Betreff genannte Angelegenheit in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 27.09.2018 zu beraten (siehe Anlage 1).
Hinsichtlich der Fortentwicklung der StädteRegion Aachen verweist die Verwaltung auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch die Landesregierung aus August 2018 (LT-Drs.17/3426, siehe Anlage 2). Darin führt die Landesregierung u.a. aus, dass ‚die StädteRegion Aachen im Gleichklang mit den für alle Gemeinden und Gemeindeverbänden geltenden Vorschriften‘ weiterentwickelt wird. ‚Soweit die StädteRegion Aachen aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Konstruktion im Einzelfall speziellen Beratungsbedarf‘ habe, werde sie durch die Landesregierung unterstützt.
Die Verwaltung ist der festen Überzeugung, dass die Fortentwicklung der StädteRegion Aachen ein dynamischer Prozess ist und es in den kommenden Jahren zu weiteren Veränderungen kommen wird. Diese Auffassung wird auch durch die Landesregierung grundsätzlich gestützt. So hält die Verwaltung z.B. weiter daran fest, dass die Übertragung der schulformübergreifenden Schulaufsicht auf die ‚Untere Schulaufsicht‘ der StädteRegion sinnvoll ist.
Im Zusammenhang mit der Fortentwicklung der StädteRegion Aachen möchte die Verwaltung zudem darüber informieren, dass in der Frage der Abrechnungssystematik mit der Stadt Aachen zwischenzeitlich eine Lösung gefunden wurde.
Im Städteregionshaushalt ist ab dem Jahr 2019 für die Stadt Aachen die Festsetzung einer differenzierten Regionsumlage vorgesehen. Das MHKBG NRW sieht in der Erhebung einer differenzierten Umlage entsprechend der Regelung des § 56 Abs. 4 Kreisordnung einen grundsätzlich gangbaren Weg, die Besonderheiten in den Finanzbeziehungen der StädteRegion und der Stadt Aachen ausreichend zu berücksichtigen.
Damit würde dem Willen aller Beteiligten (Altkreiskommunen, Stadt Aachen, StädteRegion) entsprochen und es wäre eine rechtlich sichere Basis für eine Spitzabrechnung geschaffen ohne die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Hierzu fand am 17.09.2018 ein Gespräch mit dem Ministerium bei der Bezirksregierung Köln statt, an dem Vertreter/innen der Altkreiskommunen, der Stadt Aachen und der StädteRegion teilnahmen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des SRA am 27.09.2018 mündlich berichtet.
Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten ist im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 28.08.2018 vereinbart worden, eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Finanzverantwortlichen/Kämmerer der Altkreiskommunen sowie Vertreter/inne/n von Stadt Aachen und StädteRegion einzusetzen, die bis zum 30.06.2019 abschließende Regelungen zu allen noch offenen Punkten entscheidungsreif vorbereiten soll.
gez.: Etschenberg
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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100,9 kB
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207,6 kB
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