Beschlussvorlage - 2024/0537
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellung des Wirtschaftsplanes 2025 für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss SBZ
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Vorberatung
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11.12.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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19.12.2024
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Sachlage
Gem. § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Er ist unverzüglich zu ändern, wenn u.a. das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Städteregion beeinträchtigt.
Der Erfolgsplan muss alle vorhersehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten.
Der Vermögensplan muss mindestens die voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres enthalten, die sich aus Investitionen (Erneuerung, Erweiterung, etc.) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben.
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Beschäftigte zu enthalten.
Neben den Vorgaben der EigVO NRW richtet sich der Wirtschaftsplan insbesondere nach den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflicht der Pflegeeinrichtungen (PSV).
Für den gesamten Planungszeitraum wird ein positives Jahresergebnis, in 2025 in Höhe von 545 T€ prognostiziert.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 ist als Anlage beigefügt.
Rechtslage
Für die Feststellung des Wirtschaftsplanes ist nach § 4 EigVO der Städteregionstag zuständig.
gez.: Müller
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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