Mitteilungsvorlage - 2024/0192

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Beratungsfolge

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Sachlage

Im Jahr 2014 hat die Verwaltung die Neuauflage des „Ausbau- und Instandsetzungsprogramms“ (AIP) für die Kreisstraßen, Radverkehrsanlagen sowie die Brücken und Bauwerke in der Baulast der StädteRegion Aachen vorgestellt (Vorlagen-Nr. 2014/0297). Hierbei wurden in Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Umsetzung die ermittelten Maßnahmen an der städteregionalen Straßeninfrastruktur zwei unterschiedlichen Prioritäten zugeordnet. Es war für die Jahre 2014 bis 2023 konzipiert.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität vom 02.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt (Vorlagen-Nr. 2021/0271-E), die Fortschreibung des AIP einzuleiten und um einen Radverkehrsplan für die StädteRegion Aachen zu ergänzen.

 

Von den im AIP aufgeführten 70 Maßnahmen der Priorität 1 und 2 waren zum Jahresende 2023 ca. zwei Drittel (65%) der Projekte abgeschlossen oder in Bearbeitung, eine Aufstellung hierüber befindet sich in der Anlage dieser Vorlage.

 

Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen in der Stabsstelle S 64, die im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Maßnahmen wie z.B. den Auswirkungen des Hochwassers auf die Straßen-Infrastruktur, diversen Mobilitätsprojekten im Kontext von NEMORA (Netzwerk Mobilitätswende Region Aachen), Beteiligungen bzw. Koordinierungsaufgaben bei Vorhaben Dritter i.V.m. der Sperrung der A 544, den Landesstraßen-Projekten L240 und L238n 3.BA, der Aktualisierung des städteregionalen Verkehrsmodells für weitere verkehrliche Untersuchungen etc. war es bislang nicht möglich, die Fortschreibung des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms wie ursprünglich geplant anzugehen.

Es ist davon auszugehen, dass infolge einer zwischenzeitlichen Stellenbesetzung im S64 ab Sommer diesen Jahres die Arbeiten zur Fortschreibung des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms, über die Analyse der bereits umgesetzten Maßnahmen hinaus, zügiger vorangetrieben werden können.

 

Im ersten Schritt ist vorgesehen, das AIP um die zwischenzeitlich abgeschlossenen Arbeiten zu bereinigen und die im Bau befindlichen Projekte mit ihrem Abschluss-Horizont darzustellen.

Anschließend werden die bislang unbearbeiteten Maßnahmen des AIP sowie die bei dessen Aufstellung vor 2014 auf Grund ihres (guten) Zustands noch als nicht zu behandelnden Streckenabschnitte des gesamten städteregionalen Kreisstraßen-Netzes neu bewertet und in nach Dringlichkeit abzuarbeitenden Prioritäten neu eingeordnet.

 

Im Kontext des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) hat die StädteRegion Aachen eine tragende Rolle und hat anlässlich der 3. Regionalen Mobilitätskonferenz am 21.04.2023 das Memorandum of Understanding unterzeichnet und sich damit dazu bekannt, die regionale Mobilitätswende voranzubringen.

Unter Federführung der StädteRegion Aachen wurde durch die Arbeitsgruppe „Regionale Radinfrastruktur“ ein regional abgestimmtes Netz für der Alltagsradverkehr entwickelt. Hierüber wurde im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität am 07.02.2024 anhand der Vorlage-Nr.: 2024/0003 ausführlich seitens der Verwaltung Bericht erstattet und im Städteregionstag am 14.03.2024 beschlossen, dass die StädteRegion Aachen als Partnerin der Strategie zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr beitritt. Nach Zustimmung des Lenkungskreises des Netzwerks befindet sich die Strategie aktuell in der kommunalen politischen Beratung. Es ist gelungen, dass sich mittlerweile acht von zehn städteregionsangehörigen Kommunen der Strategie zum Ausbau des städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr angeschlossen haben.

Darauf aufbauend wird in der Arbeitsgruppe ein Masterplan entwickelt, in dem beispielsweise die einzelnen Maßnahmen priorisiert werden. Hierbei werden auch Verbindungen entlang von städteregionalen Kreisstraßen behandelt und die Ergebnisse werden das AIP entsprechend ergänzen.

 

Die Ergebnisse weiterer Untersuchungen zu großräumigen verkehrlichen Projekten in der StädteRegion Aachen, wie z.B. der „Machbarkeitsstudie Regio-Tram“, „Zukunftsfähige Mobilität für den Südraum“ oder der „Vision 2027“ der ASEAG sollen dort, wo es sinnvoll und erforderlich ist, d.h. wo sie konkrete Maßnahmen beeinflussen (können) ebenfalls im AIP Berücksichtigung finden.

 

Rechtslage

Nach § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die StädteRegion Aachen als Straßenbaulastträgerin der Kreisstraßen für Fahrbahnen und Radwege unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig und hat als diese nach Ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

keine

 

Ökologische Auswirkungen

Gut ausgebaute und instandgehaltene Infrastrukturen, insbesondere Radwege, können einen Beitrag zur Mobilitätswende innerhalb der StädteRegion Aachen leisten.

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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Anlagen

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