Beschlussvorlage - 2024/0016
Grunddaten
- Betreff:
-
Städteregionales Mobilstationskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
|
Vorberatung
|
|
|
07.02.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
07.03.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionstag
|
Entscheidung
|
|
|
14.03.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt das durch das Büro StadtVerkehr erstellte und der Sitzungsvorlage 2024/0016 als Anlage beigefügte städteregionale Mobilstationskonzept und begrüßt dessen Beschlussfassung und weitere Umsetzung durch die regionsangehörigen Kommunen.
- Er beauftragt die Verwaltung, den Prozess weiter zu begleiten.
Sachlage
Seit Frühjahr 2022 arbeitet das Netzwerk NEMORA bestehend aus Stadt und StädteRegion Aachen, den übrigen städteregionsangehörigen Kommunen sowie dem AVV und der ASEAG an Konzepten und Lösungsvorschlägen zur Förderung der regionalen Mobilitätswende. Anlässlich der 3. Regionalen Mobilitätskonferenz am 21.04.2023 wurde zur Verdeutlichung der Bedeutung des Netzwerks das Memorandum of Understanding unterzeichnet.
Neben Arbeitsgruppen für die Themen regionaler Radverkehr, Ausbau starke Achsen und Finanzierung der regionalen Mobilitätswende hat sich auch die AG Mobilstationen und Multimodalität intensiv mit der Verknüpfung von Mobilitätsangeboten befasst.
Primäres Ziel ist einerseits eine Stärkung der Vernetzung in der Region auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und andererseits das gemeinsame Bearbeiten von Mobilitätsthemen, die im städteregionalen Kontext stark durch die Vernetzung und Pendlerbeziehungen geprägt sind.
Die zu beobachtenden Entwicklungen der letzten Jahre, die zu einer erhöhten Nutzung verschiedenster Mobilitätsangebote wie Bus, Bahn, Fahrrad / Pedelec, E-Roller, Car- und Bikesharing führen, sorgen für einen Bedeutungszuwachs sogenannter Mobilstationen. Diese spielen als Verknüpfungspunkte der Mobilitätsangebote eine entscheidende Rolle zur Stärkung nachhaltiger Mobilität. Sie zielen darauf ab, eine attraktive multimodale Wegekette aus verschiedensten Verkehrsmitteln zu ermöglichen, Umstiege zu vereinfachen und ergänzende Dienste und Funktionen, wie beispielsweise Ladesäulen, Fahrradabstellanlagen oder Reparaturstationen bereitzustellen.
Ein landesweites einheitliches Design der Stationen sorgt für eine verbesserte Sichtbarkeit und eine intuitive Orientierung und Nutzung dieser.
Mobilstationen können je nach Lage in der Stadt oder auch im ländlichen Raum viele, sehr unterschiedliche Ausstattungsmerkmale aufweisen, da sich jeweils individuelle Anforderungen ergeben. Sinnvoll ist daher eine koordinierte regionale Verknüpfung, welche über die Struktur des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) angestrebt wird.
Aufgrund dieser Relevanz haben die Aufgabenträger Stadt und StädteRegion Aachen in enger Abstimmung mit den übrigen regionsangehörigen Kommunen sowie dem AVV und der ASEAG durch das Büro StadtVerkehr ein Konzept für mögliche Mobilstationsstandorte im Gebiet der StädteRegion Aachen erarbeiten lassen, welches langfristig dazu beitragen soll ein flächendeckendes Netz an Mobilstationen zu errichten und den MIV-Anteil am Gesamtverkehr zu senken, um eine klimafreundliche Mobilität herbeizuführen.
Städteregionales Mobilstationskonzept
Das städteregionale Mobilstationskonzept (siehe Anlage 1) gliedert sich in ein Grobkonzept und ein darauf aufbauendes Feinkonzept. Mithilfe einer Standort- und Potenzialanalyse wurden für das Gebiet der StädteRegion Aachen im Rahmen des Grobkonzeptes 76 Mobilstationsstandorte ermittelt, die langfristig gesehen errichtet bzw. ausgebaut werden sollen. Die Identifikation der potentiellen Standorte erfolgte in enger Abstimmung mit den regionsangehörigen Kommunen.
Auf Basis des Grobkonzepts wurden beim Zweckverband go.Rheinland bereits Einplanungsanträge gestellt, die eine Förderung der für die Mobilstationen notwendigen Infrastruktur in Höhe von bis zu 90% der anfallenden Kosten ermöglichen. Darüber hinaus können einzelne Ausstattungsmerkmale (z.B. Stele und Beschilderung) über einen Rahmenvertrag bezogen werden.
Die im Konzept enthaltenen Mobilstationen liegen bisher an ÖPNV-Haltepunkten, müssen barrierefrei ausgebaut sein und enthalten je nach Nutzer*innenpotenzial und Flächenangebot zusätzlich zu den klassischen Angeboten wie ÖPNV-Anschluss und Radabstellanlagen weitere Serviceangebote (Carsharing, Bikesharing, Fahrradreparatur, etc.). Das Design der Mobilstation soll im Landesdesign „mobil.nrw“ erfolgen und damit einen Wiedererkennungswert in anderen Kommunen haben.
Im Rahmen des Feinkonzepts wurden für 45 Haltestellen folgende Planungen angefertigt, welche den städteregionalen Kommunen bereits zugeschickt wurden und zur Einreichung eines Förderantragswurde bei go.Rheinland vorgelegt werden müssen (entsprechende Einplanungsanträge wurden bereits im Rahmen des Prozesses zentral durch die StädteRegion Aachen gestellt und durch den Fördergeldgeber bestätigt):
•Steckbrief zur standardisierten Erfassung des Bestands
•Steckbrief der geplanten Elemente
•Standortplanung mittels Entwurfsskizzen
•Kostenschätzung
Die Planungen zu den Mobilstationen aus dem Feinkonzept sollten möglichst zeitnah, nach Beschluss des Konzeptes, von den Kommunen umgesetzt werden. Der Ausbau von 25 dieser Mobilstationen aus dem Feinkonzept ist konkret für die nächsten drei Jahre vorgesehen. Anschließend sollten die weiteren perspektivischen Standorte aus dem Grobkonzept, unter Einbeziehung der AG Mobilstationen des Netzwerks NEMORA, in den Folgejahren betrachtet, angepasst und umgesetzt werden.
Das Mobilstationskonzept kann somit einen wichtigen Beitrag für den regionalen und landesweiten Mobilitätswandel leisten.
Rechtslage
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Für das städteregionale Mobilstationskonzept wurden insgesamt Kosten in Höhe von 89.761,70 € über das Sachkonto 543988, Kostenstelle 464000, Kostenträger 150104 im Haushaltsjahr 2022 verbucht. Das Projekt wurde im Rahmen der Förderrichtlinie FöRi-MM „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ zu 80% gefördert, sodass ein Eigenanteil von 17.952,34 Euro verblieb, welcher jeweils hälftig von Stadt und StädteRegion Aachen getragen wurde.
Von zukünftigen finanziellen Auswirkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszugehen.
Ökologische Auswirkungen
Die Förderung des Umweltverbunds und die regionsweite Errichtung von Mobilstationen ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Verkehrswende.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|