Beschlussvorlage - 2023/0467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss stimmt im Wege einer Eilentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO NRW i. V. m. § 83 GO NRW i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung 2023 der StädteRegion Aachen unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2023 im Produkt 060201 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspfleg-, Amtsvormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU) bis zur Höhe von 5.100.000 € zu.

 

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW die Eilentscheidung des Städteregionsausschusses vom 16.11.2023 bezüglich der unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2023 im Produkt 060201 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspfleg-, Amts-vormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU) bis zur Höhe von 5.100.000 €.

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Sachlage

Die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen ist aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen drei Jahren und des seit dem 24.02.2022 andauernden Ukraine-Krieges durch besondere – insbesondere auch finanzielle – Herausforderungen geprägt.

 

Die Entwicklung der Sachkosten wird im Produkt 060201 – Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspfleg-, Amtsvormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige nach aktueller Prognose im Rahmen des III. Budgetberichtes 2023 zu unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen von rd. 4.850.000 € führen. Da diesen Mehraufwendungen voraussichtlich Mehrerträge i. H. v. rd. 1.430.000 € sowie weitere - über den Haushaltsansatz von 1.815.730 € hinausgehende - Isolierungen nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) i. H. v. rd. 2.250.000 € gegenüberstehen, wird in der differenzierten Regionsumlage „Jugendhilfe“ (diff. RU „Jugendhilfe“) im Produkt 060201 – Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspfleg-, Amtsvormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige eine Haushaltsverschlechterung (Zuschussbedarf) i. H. v. rd. 1.170.000 € prognostiziert.

 

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird ein Gesamtbetrag für unabweisbare erhebliche überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. 5.100.000 € benötigt, welcher im Detail wie folgt zustande kommt:

 

Im Teilprodukt 951300 – Allgemeine Familienberatung und Hilfen zur Erziehung prognostiziert das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit Budgetbericht zum 30.09.2023 eine Verschlechterung zum Haushaltsansatz i. H. v. rd. 1.010.000 €. Es werden – ohne Berücksichtigung der Abschreibungen (AfA), welche im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt und verbucht werden - Mehraufwendungen von rd. 3.440.000 € prognostiziert, die jedoch zum Teil durch Mehrerträge und zusätzliche Isolierungen nach NKF-CUIG i. H. v. rd. 1.240.000 € und 1.190.000 € kompensiert werden.

 

Die Verschlechterung im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist neben den weiter andauernden coronabedingten Auswirkungen auf eine generelle Fallzahlensteigerung, die gestiegene Anzahl an Inobhutnahmen in Folge von Kindeswohlgefährdungsmeldungen, die immer weiter steigende Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA), sowie die enorme Kostensteigerung in Folge des Ukraine-Krieges zurückzuführen. Die Anzahl an Inobhutnahmen ist bereits im Kalenderjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 40 % angestiegen. Diese Entwicklung hat sich im Jahr 2023 weiter fortgesetzt. So überschreiten die Aufwendungen für Inobhutnahmen in diesem Jahr voraussichtlich erstmalig die Grenze von 1,0 Mio. €. Hierin enthalten sind allein rd. 460.000 € für die Inobhutnahmen von umA. Insgesamt haben sich die Aufwendungen für umA von der Prognose im Rahmen der Haushaltsaufstellung von 570.000 € auf rd. 1.520.000 € fast verdreifacht. Die vom Land vorgegebene Quote für das städteregionale Jugendamt lag zum Zeitpunkt des III. Budgetberichtes 2023 bei 32 Fällen, ist eine Woche später bereits auf 34 Fälle gestiegen und erhöht sich kontinuierlich. Darüber hinaus sind die Pflegegeldsätze sowie die Tagessätze von stationären Einrichtungen im vergangenen Jahr um rd. 10 % angestiegen, was größtenteils auf die ukraine-kriegsbedingte Inflation zurückzuführen ist. Diese Entwicklung zieht sich durch den gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen für junge Volljährige; auch nahezu jeder ambulante Jugendhilfeanbieter hat in diesem Jahr die Höhe seines Fachleistungsstundensatzes neu verhandelt.

 

Die mit Budgetbericht zum 30.09.2023 prognostizierten Mehrerträge von rd. 1.240.000 € werden aufgrund der zeitverzögerten Abrechnungsverfahren für umA (gegenüber dem Land) und für weitere Jugendhilfefälle (gegenüber anderen Jugendämtern/Sozialleistungsträgern) voraussichtlich Anfang 2024 zugunsten des Jahres 2023 abgerechnet und zur teilweisen Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen herangezogen. Demnach sind im Teilprodukt 951300 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. 3.440.000 € erforderlich.

 

Im Teilprodukt 951310 – Eingliederungshilfe prognostiziert das Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Umfang von rd. 810.000 €. Diese sind ebenfalls überwiegend auf die weiter andauernden coronabedingten Auswirkungen sowie die Kostensteigerung aufgrund der ukraine-kriegsbedingten Inflation zurückzuführen. Insbesondere Hilfen im schulischen Kontext, d. h. Hilfen in Form von Schulbegleitungen sowie der Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule, die in Folge der Corona-Pandemie entstanden sind, müssen auch nach Beendigung der Pandemie zunächst weiter fortgeführt werden, da die Kinder und Jugendlichen andernfalls den Schulbesuch nicht bewerkstelligen können. Auch junge Menschen, die im Rahmen der Corona-Pandemie aufgrund von psychischen Auffälligkeiten wie beispielsweise depressiven Verstimmungen, Angststörungen bis hin zu suizidalen Tendenzen stationär untergebracht werden mussten, konnten bis heute kaum in ein „normales“ Umfeld im elterlichen Haushalt zurückgeführt werden und verursachen weiterhin nicht unerheblich Aufwendungen.

 

Die mit Budgetbericht zum 30.09.2023 prognostizierten Mehrerträge von rd. 50.000 € werden entsprechend der vorstehenden Ausführungen zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen herangezogen werden.

 

Im Teilprodukt 951330 - Hilfe für junge Volljährige wird ein Betrag für unabweisbare erhebliche überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von rd. 600.000 € benötigt. Die Verschlechterung ist zum einen auf die weiterhin entstehenden Mehraufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe für junge Volljährige in Folge der Corona-Pandemie zurückzuführen. Diesbezüglich wird auf die obenstehenden Ausführungen verwiesen. Zum anderen resultiert die Verschlechterung aus einer Fallzahlensteigerung im stationären Bereich der Hilfen zur Erziehung für junge Volljährige, da in bestehenden Hilfefällen die Verselbständigung nicht punktgenau mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht werden konnte bzw. kann, sondern eine Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen auch noch nach Erreichen der Volljährigkeit erforderlich war bzw. ist.

 

Der Anstieg von stationären Hilfen hat auch immer Mehrerträge im Bereich des Kostenersatzes zur Folge. Zum jetzigen Zeitpunkt werden daher Verbesserungen i. H. v. rd. 140.000 € prognostiziert, die ebenfalls zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen herangezogen werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen werden aktuell corona- und ukraine-kriegsbedingte Mehraufwendungen in allen Teilprodukten von rd. 4.065.000 € prognostiziert, die gem. NKF-CUIG zur ergebnisneutralen Verrechnung isoliert werden. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung im Mai 2022 konnten die weiter andauernden coronabedingten Auswirkungen nur schwer abgeschätzt werden, sodass zunächst eine zurückhaltende Prognose erfolgt ist. Die enorme Kostensteigerung, insbesondere bei den Pflegegeldsätzen sowie Tagessätzen von stationären Einrichtungen, war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung im April/Mai 2022 ebenfalls noch nicht absehbar. Die so im III. Budgetbericht 2023 dargestellten Mehrerträge aus der Isolierung i. H. v. rd. 2.250.000 € werden ebenfalls zur Deckung der prognostizierten Mehraufwendungen herangezogen.

 

Insgesamt ist die Prognose in den Teilprodukten Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und der Hilfen für junge Volljährige abhängig von Faktoren, die seitens der Verwaltung nicht oder nur bedingt beeinflusst werden können (weiterer Fallzahlenanstieg, kurzfristiger Zuständigkeitswechsel und damit einhergehende Kostenerstattungspflicht etc.). Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs auch bei unvorhersehbaren Geschehnissen, ist vorsichtshalber die zusätzliche Berücksichtigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. 250.000 € erforderlich.

 

Insgesamt besteht die Möglichkeit, dass die erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von 5.100.000 € nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Insbesondere die prognostizierten Mehrerträge werden einen Teil der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen decken können.

 

Rechtslage

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2023 der Städteregion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 100.000 € übersteigen.

 

Der Städteregionsausschuss entscheidet gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstages unterliegen, falls eine Einberufung des Städteregionstages nicht rechtzeitig möglich ist. Die nächste Sitzung des Städteregionstages ist für den 14.12.2023 vorgesehen. Die vorhandenen finanziellen Mittel reichen nur aus, um die Zahlungen für die eingerichteten Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bis Oktober/November 2023 zu leisten. Die Verwaltung erbittet daher eine Eilentscheidung durch den Städteregionsausschuss, weil die vorgeschlagene Entscheidung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bereits vor der nächsten Sitzung des Städteregionstages am 14.12.2023 getroffen werden muss.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Vgl. Ausführungen unter „Sachlage“.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen entstehen im Detail auf den folgenden Kostenträgern/Kostenstellen/Sachkonten:

 

Kostenträger

Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

951300

551000

533139

305.000 €

951300

551000

533140

110.000 €

951300

551000

533142

460.000 €

951300

551000

533143

500.000 €

951300

551000

553203

90.000 €

951300

551000

533204

1.300.000 €

951300

551000

533206

650.000 €

951300

551000

533208

130.000 €

951310

551000

533151

50.000 €

951310

551000

533152

400.000 €

951310

551000

533209

500.000 €

951330

551000

533145

75.000 €

951330

551000

533153

15.000 €

951330

551000

533156

160.000 €

951330

551000

533210

355.000 €

 

Die erwarteten Mehrerträge, welche die obenstehenden überplanmäßigen Aufwendungen teilweise kompensieren, entstehen auf den folgenden Kostenträgern/Kostenstellen/Sachkonten:

 

Kostenträger

Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

951300

551000

414200

50.000 €

951300

551000

421101

1.190.000 €

951300

551000

491900

800.000 €

951300

551000

491910

393.000 €

951310

551000

422102

50.000 €

951310

551000

491900

669.000 €

951310

551000

491910

40.000 €

951330

551000

421101

120.000 €

951330

551000

422102

20.000 €

951330

551000

491900

294.000 €

951330

551000

491910

54.000 €

 

Die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“ wird von den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufgebracht. Für das Haushaltsjahr 2023 wird sie spitz abgerechnet und als Ertrag im Produkt 160101 "Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen" bei Sachkonto 418511 "Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe (Abrechnung)" eingebucht. Daraus ergibt sich die Deckung der rechnerisch verbleibenden 1.420.000 €. Die voraussichtlich entstehende Haushaltsverschlechterung in 2023 (Zuschussbedarf) ist zu 100 % von den Jugendamtskommunen im Haushaltsjahr 2025 aufzubringen und verbleibt bis dahin als Forderung in der städteregionalen Bilanz. Für die corona- und ukraine-kriegsbedingten Mindererträge/Mindereinnahmen und Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die gem. NKF-CUIG zur ergebnisneutralen Verrechnung isoliert darzustellen sind, gelten besondere Regeln.

 

Soziale Auswirkungen

Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützungs- und Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und Familien tragen zur Förderung guter Lebensbedingungen junger Menschen im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen bei. Die Gewährleistung fachlicher Qualität und die Sicherstellung des Kindesschutzes stehen an oberster Stelle.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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