20.09.2018 - 2 Kosten der Mandatierung bezüglich der städtereg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 20.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Kogel begrüßt die Vertreter der Stadt Aachen, insbesondere Herrn Dr. Kremer und Herrn Wolff.
Herr Jansen erläutert, dass sich der Leitstellenbeirat vertieft mit der personellen Ausstattung der Leitstelle beschäftigt hat. Sowohl Herr Dr. Kremer als auch Herr Jansen geben zu bedenken, dass eine gute personelle und sachliche Qualität auch entsprechende Kosten verursacht. Im Folgenden gibt Herr Wolff mit einer Präsentation einen Überblick über die Entwicklung der städteregionalen Leitstelle.
Der Vorsitzende dankt Herrn Wolff für die Präsentation.
Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Anschluss wird die Zahl der „sonstigen Einsätze“ hinterfragt. Der Leiter der Leitstelle, Herr Albrecht, führt dazu aus, dass es sich dabei um Fahrzeugdesinfektionen, Bereitstellungen u. ä. handelt.
Frau Dr. Wolf fragt, aus welchem Grund das Rotationsprinzip hinsichtlich des Personals aufgegeben wurde. Herr Wolff teilt mit, dass die Aufgaben in einer Leitstelle mittlerweile sehr speziell sind, daher ist in der Leitstelle aktuell eine Mindesttätigkeit von 5 Jahren erforderlich.
Herr Körlings dankt Herrn Wolff ebenfalls für die Ausführungen. Das Thema des Leitstellentechnikwechsels in vier Jahren ist für den Ausschuss eine neue Information. Er bittet um frühzeitige Einbindung der StädteRegion Aachen.
Er äußert darüber hinaus die Erwartung, dass die Stadt Aachen zu den Kosten der städteregionalen Leitstelle künftig so detailliert ausführt, wie es auch die Stadt Aachen in anderen Bereichen von der StädteRegion Aachen erwartet.
Frau Dr. Wolf fragt, ob das Amt für Prüfung und Beratung die Kosten der Leitstelle prüft. Frau Cremer erläutert, dass eine Prüfung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung und der Gebührenkalkulation erfolgt.
Auf Nachfrage erläutert Herr Wolff den Überspannungsschaden und teilt mit, dass eine Kostenübernahme durch die StädteRegion nicht erforderlich sein wird.
Abschließend betont Herr Dr. Kremer, dass die Stadt Aachen dem Wunsch nach Kostentransparenz gerne nachkommt. Die Politik sollte jedoch dem Fachamt sagen, welche Angaben sie in welchem Detailliierungsgrad wünscht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Städteregionstag stimmt gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 83 GO NRW erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von bis zu 500.000 € beim Sachkonto 545215 im Produkt 02.07.01 (Leitstelle) zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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