Mitteilungsvorlage - 2019/0320
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Handlungskonzeptes "Gestaltung und Stärkung sozialer Lebenslagen, Teilhabe und sozialer Infrastruktur"; Aktivitäten und Umsetzungsstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
- Antragstellend:
- Lanser, Raimund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Kenntnisnahme
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25.09.2019
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Sachlage:
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 die Verwaltung beauftragt, ein städteregionales Handlungskonzept zur Gestaltung und Stärkung sozialer Lebenslagen, von Teilhabeprozessen sowie sozialer Infrastruktur auf Basis der Sozialberichterstattung 2018 und im Dialog mit den jeweiligen Akteuren zu erstellen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0233).
Nach Vorstellung der Ausgangslage, Ausrichtung und möglicher Aufgabenpakete in der Sozialdezernentenkonferenz am 07.11.2018 wurden Anfang 2019 bilaterale Gespräche in den Kommunen geführt, in denen – auch unter Berücksichtigung sehr unterschiedlich ausgerichteter kommunaler Herausforderungen sowie Ressourcen - mögliche Ansatzpunkte und Unterstützungsbedarfe im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept identifiziert werden sollten.
Neben der Erfassung von sozialräumlich und zielgruppenspezifisch ausgerichteten Bedarfen und Ansatzpunkten zur Gestaltung sozialer Lebenslagen standen erste Überlegungen zu konkreten Vorhaben und die Vereinbarung der weiteren Vorgehensweise im Mittelpunkt. Genannt wurden seitens der Kommunen folgende Themen:
- Aspekte einer altengerechten Quartiersgestaltung (Wohnen/pflegerische Versorgung/Teilhabe/Mobilität)
- Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten im Zuge wachsender Altersarmut
- Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit benachteiligter Zielgruppen
- Identifizierung und konstruktive Nutzung von Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Sozialplanung für bestehende Planungswerke und Interventionsansätze
- Fortschreibung Sozialberichterstattung
- Erschließung von Fördermitteln
- Wohnraumversorgung für sozial benachteiligte Personengruppen, Verfügbarkeit von Wohnraum
1. Zuschnitt des Handlungskonzeptes
Fokussiert wurden für das Handlungskonzept Ziele, Strategien und Ansätze, in denen die städteregionale Sozialplanung - ergänzend zu den zum Teil in den Kommunen etablierten Aktivitäten im Zusammenhang mit Programmen wie „Soziale Stadt“ oder im Rahmen integrierter Handlungskonzepte und weiterer sozialräumlich ausgerichteter Förderprogramme (u.a. in Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Stolberg, Würselen) - umsetzungsorientiert initiierend, unterstützend oder koordinierend tätig sein kann.
Inhaltlich konzentriert sich die Entwicklung und Ausgestaltung des Handlungskonzeptes somit auf folgende Handlungsfelder:
A. Gesellschaftliche/soziale Teilhabe und Versorgung älterer Menschen gestalten
B. Soziale Lebenslagen und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und Familien verbessern
C. Sozialräume und Zielgruppen im Sinne von Armutsprävention (vgl. Seite 5) stärken
D. Wissensbasis für Akteure in Kommunen schaffen
Die nachfolgende, exemplarische Auflistung der Aktivitäten und Maßnahmen soll einen ersten Zwischenstand vermitteln, insbesondere auch in der Zuordnung zu den einzelnen Handlungsfeldern und im Spannungsfeld kommunaler Anforderungen und Gegebenheiten sowie projekt- und förderspezifischen Voraussetzungen und Veränderungen. Weitergehende inhaltliche Beschreibungen und darüber hinaus verfolgte Bausteine sind als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
A. Gesellschaftliche/soziale Teilhabe und Versorgung älterer Menschen
• Aufbau von selbstorganisierten Netzwerken
Ein zukunftsorientierter Ansatz zur Steigerung der Lebensqualität im Alter ist, die soziale Teilhabe durch die Aktivierung von Beziehungen im Quartier zu intensivieren.
Dies beugt einer möglichen Vereinsamung vor und fördert gleichzeitig den Aufbau von informellen Unterstützungsnetzwerken, die den Bedarf an professionell zu leistender Unterstützung und Pflege reduzieren können.
Der Projektansatz „ZWAR – zwischen Arbeit und Ruhestand“ ist ein in NRW konzipierter und vielfach erprobter Ansatz, der im Übergang aus der Berufstätigkeit in den Ruhestand gezielt bürgerschaftliches Engagement anregt und gemeinsame Freizeitaktivitäten mit geringer institutioneller Anbindung von Menschen im Alter von 55 Jahren und älter fördert. Bereits parallel zu den städteregionalen Überlegungen wurde in 2018 in Roetgen ein Netzwerk mit sehr positiver Resonanz gegründet. Der Aufbau und die Qualifizierung der Netzwerke wurden bisher von der Geschäftsstelle „ZWAR“ in Dortmund kostenfrei geleistet. Bedingt durch die auslaufende Landesförderung sind die derzeitigen Kapazitäten der Geschäftsstelle bereits jetzt ausgeschöpft, so dass zukünftig die Kosten durch die Kommunen selbst zu tragen sind. Infolge dessen konnten die interessierten Kommunen Aachen und Stolberg nicht mit einer für das 2. Halbjahr 2019 avisierten Umsetzung beginnen.
Vor dem Hintergrund der aktivierenden Wirkung im Quartier plant die Verwaltung daher derzeit, in Kooperation mit mindestens einer Kommune und einem Bildungsträger ein entsprechendes Netzwerk in 2019/2020 zu initiieren und zugleich für zukünftige Netzwerke die fachlichen Kompetenzen in der Städteregion zu etablieren.
• Bewerbung als Pilotregion
Ein weiteres Ziel des Handlungskonzepts ist, das Gesundheitsverhalten und Gesundheitsverhältnisse als zentrale Gelingensfaktoren für ein selbstbestimmtes Leben im Alter nachhaltig zu gestalten. Hierzu hat sich die StädteRegion Aachen in Absprache und mit Unterstützung der Kommunen Herzogenrath und Stolberg als Pilotregion in der Initiative „IM Alter IN FORM“ erfolgreich beworben. Gegenstand der Förderung ist die fachliche Beratung zur Verbesserung der Angebote für ältere Menschen, insbesondere in den Bereichen Ernährung, Bewegung und sozialer Teilhabe sowohl auf städteregionaler wie auf kommunaler Ebene. Verbunden ist dies mit einem Aufbau von Strukturen zur Zusammenarbeit der Träger und Akteure mit dem Ziel, die Gesundheitsförderung nachhaltig zu strukturieren und zu verbessern.
Die kommunale Förderung in den Jahren 2019 bis 2021 umfasst eine von den Fachreferenten der Initiative „IN FORM“ begleitete Situationsanalyse, Bedarfsermittlung sowie Erarbeitung von passgenauen Zielen und Umsetzungsschritten.
Bei Zielerreichung können die Kommunen nach erfolgreicher Evaluation als Pilotkommune ausgezeichnet werden. Parallel zu diesen kommunalen Prozessen soll im Rahmen der Förderung auf städteregionaler Ebene unter der Federführung des Amtes für Inklusion und Sozialplanung sowie des Gesundheitsamtes ein städteregional ausgerichtetes Kompetenznetz aufgebaut und ausgestaltet werden. Dieses hat zum Ziel, Themen und Bedarfe unter Bezug auf die Ergebnisse der Sozialberichterstattung zu bündeln und zu konkretisieren. Zugleich soll ein gemeinsames Vorgehen zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Angebotspalette in den von „IN FORM“ angebotenen Themenbereichen entwickelt werden.
Weiterhin sollen Ideen und (neue) Maßnahmen konzipiert werden, die Personengruppen in den Blick nehmen, die bisher mit konventionellen Angeboten nicht oder selten erreicht werden können. Sie sollen deren soziale Teilhabe sowie gesundheitliche Lebensstile fördern.
• Entwicklungswerkstatt zur Altersarmut
Der Anteil älterer Menschen mit Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter wird im Rahmen der weiteren demographischen Entwicklung zunehmen. Zur Sicherung der Teilhabe sind spezifische Konzeptentwicklungen notwendig, die an bestehende Angebote, Ressourcen und Strukturen in den Kommunen unmittelbar anknüpfen. Die Verwaltung plant daher mit den Städten Eschweiler und Stolberg die Durchführung einer Entwicklungswerkstatt, die primär Gestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene und in Verantwortung lokaler Akteure in den Blick nehmen soll.
B. Soziale Lebenslagen und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und Familien
Mit Blick auf die sich in diesem Handlungsfeld insbesondere ergebenden Schnittmengen zur Jugendhilfe sowie den Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Jugendämter wird im Handlungskonzept primär auf die Ausgestaltung und Stärkung integrierten Planens und Handelns abgehoben. Ziel ist es, durch Mitwirkung in den jeweiligen Aufgabenbereichen bestehende Strukturen zu unterstützen, Schnittstellen zu gestalten und eine Weiterentwicklung von Ansätzen und Instrumentarien unter Einbezug sozialräumlicher Gegebenheiten und Ressourcen zu befördern.
Parallel hierzu sind bezogen auf „Armutsrisiken und –folgen für Kinder und Familien“ derzeit kommunal initiierte und zum Teil im Rahmen von Förderprogrammen abgedeckte Prozesse und Projektvorhaben (u.a. in Baesweiler, Eschweiler und Stolberg) in Umsetzung, die mit konkreter Unterstützung durch städteregionale Fachämter (wie z.B. Gesundheitsamt, Jugendamt) realisiert werden.
• Einbezug in das Netzwerk Frühe Hilfen
Die „Frühen Hilfen“ gelten als präventiv wirkender Ansatz, der sich als ein - die bestehenden Sozialleistungen ergänzendes und verbindendes - Element für (werdende) Eltern und deren Kinder etabliert hat. Basierend auf der Sozialberichterstattung wird sozialraumbezogen und bilateral mit Jugendämtern aus der StädteRegion Aachen zusammengearbeitet. Sozialplanung unterstützt dabei, Bedarfslagen zu identifizieren und Handlungs-/Lösungsstrategien zu entwickeln.
Zielführend ist hierfür eine (kommunenübergreifend abgestimmte) Weiterentwicklung der spezifischen Datenlage. Entsprochen wird durch dieses Vorgehen auch der Anforderung der Bundesstiftung Frühe Hilfen, der zufolge in der Umsetzung „Ziele und Maßnahmen der Netzwerkarbeit … möglichst unter Einbeziehung der Gesundheits- und Sozialplanung erfolgen sollen“. Zurzeit ist noch in Klärung, ob die Kooperation mit interessierten Jugendämtern bilateral oder im Rahmen der städteregionalen Steuerungsgruppe „Im Blick“ entsprechend übergreifend ausgestaltet werden soll.
• Sozialraumorientierte Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung
Ergänzend zu den Erfahrungswerten der Akteure in den einzelnen Sozialräumen bieten die Informationen und Ergebnisse der Sozialberichterstattung eine Außensicht zu einzelnen Problemlagen an, die Wirkweisen und Lücken im bestehenden Hilfe- und Unterstützungssystem erkennen bzw. neue Handlungsansätze deutlich werden lassen. Unter diesem Blickwinkel erfolgt mit der Stadt Alsdorf eine Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII, die in der Untergruppe „Hilfen zur Erziehung“ in 2019/2020 intensiviert werden soll.
C. Sozialräume und Zielgruppen im Sinne von Armutsprävention stärken (vgl. S.2)
• Gesundheitsprojekt für vulnerable (anfällige) Zielgruppen
Anknüpfend an entsprechende Indikatoren aus der Sozialberichterstattung und der Ausschreibung der bundesweiten Modellförderung „Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der nationalen Bewegungsförderung – KOMBINE“ wurde gemeinsam mit der antragstellenden Kommune Herzogenrath eine entsprechende Bewerbung eingereicht.Durch Bewegungsförderung und Identifizierung von Bewegungshemmnissen sollte zielgerichtet und nachhaltig eine Erhöhung der gesundheitlichen Chancengleichheit vulnerabler/benachteiligter Bevölkerungsgruppen (u.a. von Armut betroffene oder bedrohte Kinder und ältere Menschen) erwirkt werden.
Unter Berücksichtigung der raumbezogenen Auswahlkriterien (Ost-West; Stadt-Land; Kommune-Kreis) sowie der auf 6 Modellkommunen begrenzten Förderung fand die Bewerbung keine Berücksichtigung. Eine erneute Bewerbung, mit dem Ziel der städteregionalen Ausweitung auf Basis der Ergebnisse des ersten Modelldurchlaufs, ist von der Verwaltung für die nächste Förderphase in 2020/21 beabsichtigt.
D. Wissensbasis für Akteure in Kommunen schaffen
• Fortschreibung der Sozialberichterstattung
Die systematische und einheitliche Datenaufbereitung und –analyse, die Raumbildung und die kleinteiligen Informationen stellen nach Aussagen der Kommunen für die eigenen und weitergehenden Planungen und Vorhaben einen deutlichen Mehrwert dar. Die Leistung wird als wichtige und wertvolle Dienstleistung wahrgenommen, die in Ermangelung eigener personeller und fachlicher Ressourcen nicht geleistet werden kann oder bei bestehenden Ressourcen Entlastung bietet und eine Konzentration dieser auf die vor Ort relevanten Maßnahmen ermöglicht.
Entsprechend besteht hohes Interesse der Kommunen an der Verstetigung der Sozialberichterstattung im Sinne eines Monitorings. Vereinbart wurde ein Turnus von vier Jahren, der auch die in den Kommunen zum Teil bestehenden eigenen Berichterstattungen berücksichtigt. Die Fortschreibung der bisherigen Indikatoren unter Einbezug quantitativer und qualitativer Weiterentwicklungen ist daher nächstmalig zum Stichtag 31.12.2020 vorgesehen. Einzelne, kleinräumige Datenbestände (insbesondere aus dem SGB II) werden für die Kommunen aufbereitet und in zeitlich kürzeren Abständen zur Verfügung gestellt.
• Wohnbefragung in der Eifel
Über die bisherige Sozialberichterstattung hinaus besteht auf kommunaler Seite auch Interesse und Bedarf hinsichtlich vertiefender Analysen zu bestehenden Angeboten und Strukturen sowie Identifikation fehlender Angebote und/oder künftiger Entwicklungen vor Ort. In diesem Zusammenhang wurde mit den drei Eifelgemeinden eine Befragung der Haushalte 60plus zu Wohnsituation und –vorstellungen im Alter realisiert. Von den im Juli 2019 angeschriebenen rund 7.800 Haushalten haben sich über 30 % beteiligt. Nach Abschluss der aktuell laufenden Auswertung wird über die Ergebnisse separat berichtet. Diese dienen im Weiteren als Basis zur Erarbeitung entsprechender Handlungsempfehlungen und werden den Kommunen differenziert aufbereitet nach Sozialraum, Altersgruppen und weiteren Merkmalen zur Verfügung stehen.
2. Herausforderungen im Prozess
Für die Entwicklung und Ausgestaltung des Handlungskonzepts kann an die im Rahmen der Erstellung der Sozialberichterstattung geschaffenen Strukturen angeknüpft werden. Die Bereitschaft zum Austausch und zur übergreifenden Zusammenarbeit stellt im Kontext der freiwilligen Aufgabenwahrnehmung eine wertvolle Basis dar und kommt in dem in allen Kommunen bestehenden Interesse an bilateraler wie auch kommunalübergreifender Kooperation zum Ausdruck. Flankierend wird es zur Zielerreichung künftig förderlich sein, Schwerpunktthemen zur sozialen Teilhabe bzw. Förderung der sozialen Infrastruktur in konsensualer Abstimmung auf der Ebene der Hauptverwaltungsbeamten festzulegen.
Zugleich zeichnet sich aber auch ab, dass für die weitere Entwicklung und Umsetzung des Handlungskonzeptes sowie die Verstetigung der angestoßenen Initiativen die Erschließung (zusätzlicher) finanzieller Mittel und die damit zusammenhängende Unterstützung durch die Städteregion zentrales Moment bleibt, da die Kommunen häufig nicht über ausreichende eigene Ressourcen – auch zur Akquise von Drittmitteln – verfügen.
Insbesondere die Beteiligung und Umsetzung an konkreten Projektvorhaben unterliegt damit förderspezifischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Auf Grund der Heterogenität in den einzelnen Kommunen (unterschiedliche Schwerpunktsetzungen, personelle Wechsel, fehlende/begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen etc.) wird es für zukünftige Planungen und Umsetzungen unerlässlich sein, situativ Projektmittel einzusetzen, um Modellförderungen nutzen zu können, städteregionale Ansätze - wie zum Beispiel das Kompetenznetzwerk - nachhaltig zu gestalten, zielgerichtet Impulse und Anreize für die Entwicklung in den Sozialräumen zu setzen und sektorenübergreifende Zusammenarbeiten anzuregen und zu realisieren.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Im Auftrag:
gez. Dr. Ziemons
Anlagen
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(wie Dokument)
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