Beschlussvorlage - 2025/0130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgenden Kreiswahlvorschlag für die  Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 im Wahlkreis 087 –               Aachen II zurückzuweisen:

 Alternative für Deutschland (AfD),

 

2. Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgenden Kreiswahlvorschlag für die  Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 im Wahlkreis 087 –               Aachen II zurückzuweisen:

 Für ein Deutschland ohne Notstände (Einzelbewerber Reiß, Wilhelm).

 

3. Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgende Kreiswahlvorschläge für die  Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 im Wahlkreis 087 –               Aachen II unter der Bedingung zuzulassen, dass die Landesliste NRW der               einreichenden Partei nach § 28 Bundeswahlgesetz (BWG) zugelassen wird:

 

 a) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

 b) Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),

 c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),

 d) Freie Demokratische Partei (FDP),

 e) Die Linke (Die Linke),

 f) FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER),

 g) Volt Deutschland (VOLT).

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Sach- und Rechtslage

Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23.02.2025 konnten bis zum 34. Tag vor der Wahl (20.01.2025, 18:00 Uhr) nach § 19 BWG i.V.m. § 1 Ziffer 2 der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag eingereicht werden.

 

Bis zum Ablauf dieser Einreichungsfrist haben die nachfolgend genannten Parteien und der Einzelbewerber jeweils einen Kreiswahlvorschlag eingereicht.

 

Die Kreiswahlvorschläge wurden entsprechend den wahlrechtlichen Vorschriften jeweils unverzüglich nach Eingang durch das Büro der Kreiswahlleiterin daraufhin geprüft, ob sie den formellen und materiellen Anforderungen entsprechen.

 

Partei

Bewerber_in

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

(SPD)

Moll, Claudia

Altenpflegerin

Eschweiler

Christlich Demokratische Union Deutschlands

(CDU)

dos Santos-Wintz, Catarina

Rechtsanwältin, Mitglied des Bundestages

Eschweiler

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

Kysil, Anna

Tourismusmanagerin

Aachen

Freie Demokratische Partei

(FDP)

Pütz, Natalie (Künstlername: „Stercken“)

Opernsängerin

Stolberg (Rhld.)

Alternative für Deutschland

(AfD)

Matzerath, Markus

Polizeibeamter

Alsdorf

Die Linke

(Die Linke)

Müller, Florian

Inklusionsbegleiter

Herzogenrath

FREIE WÄHLER

(FREIE WÄHLER)

Wollermann, Andreas

Unternehmensberater

Eschweiler

Volt Deutschland

(Volt)

Verkooyen, Marcel

Softwareberater

Herzogenrath

Für ein Deutschland ohne Notstände

Einzelbewerber Reiß, Wilhelm

Staatl. gepr. Betriebswirt

Herzogenrath

 

Über das Ergebnis der Vorprüfung wird in der Sitzung berichtet.

 

Zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages:

 

Folgender Kreiswahlvorschlag ist fristgerecht vorgelegt worden, erfüllt jedoch nicht die für die Zulassung erforderlichen gesetzlichen Anforderungen nach dem BWG i.V.m. der Bundeswahlordnung (BWO).

 

Alternative für Deutschland

(AfD)

Matzerath, Markus

Polizeibeamter

Alsdorf

 

Für Parteibewerber enthält § 21 BWG zwingende Vorgaben über die Aufstellung der Wahlkreiskandidaten. Der Bewerber einer Partei kann u. a. nur benannt werden, wenn er von den im Wahlkreis 087 - Aachen II zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Mitgliederversammlung wahlberechtigten Mitgliedern der Partei gewählt worden ist. Nachweislich der mit dem Kreiswahlvorschlag der AfD eingereichten Niederschrift (Anlage 17 zur BWO) über die gemeinsame Mitgliederversammlung der Bewerber für den Wahlkreis 086 – Aachen I und Wahlkreis 087 – Aachen II haben jedoch die  Wahlberechtigten beider Wahlkreise gemeinsam an der Abstimmung für die jeweiligen Bewerber teilgenommen. Der so zustande gekommene Wahlvorschlag entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Schwere Fehler bei der parteiinternen Aufstellung von Wahlbewerbern, die objektiv gegen einfaches Recht oder gar gegen Verfassungsrecht verstoßen, stellen die demokratische Legitimationswirkung staatlicher Wahlen in Frage und führen im Wahlzulassungsverfahren zu einer Beanstandung.

Da der Wahlvorschlag der AfD nicht den Mindestanforderungen für die Kandidatenaufstellung von Parteibewerbern entspricht, ist er aufgrund der Erheblichkeit des Rechtsverstoßes zurückzuweisen. 

 

Zu Ziffer 2. des Beschlussvorschlages:

 

Folgender Kreiswahlvorschlag ist fristgerecht vorgelegt worden, erfüllt jedoch nicht die für die Zulassung erforderlichen gesetzlichen Anforderungen nach dem BWG i.V.m. der Bundeswahlordnung (BWO).

 

Für ein Deutschland ohne Notstände

Einzelbewerber Reiß, Wilhelm

Staatl. gepr. Betriebswirt

Herzogenrath

 

Gemäß §§ 19, 20 Abs. 3 BWG i.V.m. § 34 Abs. 4 BWO sind für andere Kreiswahlvorschläge (Einzelbewerber) mindestens 200 gültige Formblätter nach Anlage 14 zur BWO bis zum Ende der Einreichungsfrist vorzulegen. Für den Kreiswahlvorschlag wurden insgesamt 133 Formblätter nach Anlage 14 zur BWO eingereicht, von denen insgesamt 131 die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

Im Ergebnis wurde somit nicht die gesetzlich zwingend erforderliche Anzahl von 200 gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht. Der Kreiswahlvorschlag ist daher zurückzuweisen.

 

Zu Ziffer 3. des Beschlussvorschlages

 

Folgende Kreiswahlvorschläge sind frist- und formgerecht vorgelegt worden:

 

Partei

Bewerber_in

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

(SPD)

Moll, Claudia

Altenpflegerin

Eschweiler

Christlich Demokratische Union Deutschlands

(CDU)

dos Santos-Wintz, Catarina

Rechtsanwältin, Mitglied des Bundestages

Eschweiler

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

Kysil, Anna

Tourismusmanagerin

Aachen

Freie Demokratische Partei

(FDP)

Pütz, Natalie (Künstlername: „Stercken“)

Opernsängerin

Stolberg (Rhld.)

Die Linke

(Die Linke)

Müller, Florian

Inklusionsbegleiter

Herzogenrath

FREIE WÄHLER

(FREIE WÄHLER)

Wollermann, Andreas

Unternehmensberater

Eschweiler

Volt Deutschland

(Volt)

Verkooyen, Marcel

Softwareberater

Herzogenrath

 

Gegen die Zulassung der vorstehenden Kreiswahlvorschläge ergeben sich keine Bedenken. Die Zulassung erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 S. 3 BWG unter der Bedingung, dass die Landesliste NRW der jeweils einreichenden Partei nach § 28 BWG zugelassen wird.

 

 

Alle eingereichten Kreiswahlvorschläge nebst Anlagen liegen in der Sitzung zum Zweck der Einsichtnahme durch die anwesenden und entsprechend TOP 3, Sitzungsvorlage 2025/0129 zur Verschwiegenheit verpflichteten Beisitzer des Kreiswahlausschusses bereit.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 BWG erfolgen die Beschlussfassungen des Kreiswahlausschusses mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Kreiswahlleiterin den Ausschlag.

 

Die Kreiswahlleiterin gibt gemäß § 26 Abs. 1 BWG i.V.m. § 36 Abs. 5 BWO die Entscheidung in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassungen unter Angabe der Gründe bekannt und weist auf den zulässigen Rechtsbehelf hin.

 

Weist der Kreiswahlausschuss einen Kreiswahlvorschlag zurück, so kann gemäß § 26 Abs. 2 BWG binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Landeswahlausschuss eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauensperson des Kreiswahlvorschlages, die Bundeswahlleiterin und die Kreiswahlleiterin. Die Bundeswahlleiterin und die Kreiswahlleiterin können auch gegen die Entscheidung, durch die ein Kreiswahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben.

 

Nach § 37 Abs. 1 BWO ist die Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter einzulegen. Die Bundeswahlleiterin hat ihre Beschwerde bei der Kreiswahlleiterin und die Kreiswahlleiterin hat ihre Beschwerde bei der Landeswahlleiterin einzulegen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt.

 

In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen Beteiligten zu hören.

 

Die Entscheidung über die Beschwerde muss gemäß § 26 Abs. 2 BWG i.V.m. § 1 Ziffer 3 Buchstabe b) der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag spätestens am 30.01.2025 getroffen werden.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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