Beschlussvorlage - 2024/0229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag stimmt der Ausschreibung eines Katastrophenschutzbedarfsplanes und eines Notfallschutzplanes ‚Strom-, IT- und Telekommunikationsausfall auch in Folge von Cyberangriffen‘ sowie den sich daraus ergebenden finanziellen Aufwendungen zu.

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Sachlage

Mit Beschluss vom 10.09.2020 hat der Städteregionsausschuss den Katastrophenschutzplan für die Städteregion Aachen verabschiedet (Sitzungsvorlage 2020/0390). Dieser ist so konzipiert, dass er ein Grundgerüst darstellt, das durch verschiedene szenarienspezifische Notfallschutzpläne ergänzt wird. Einer dieser Notfallschutzpläne, der sich mit den Folgen eines Unfalls in einer kerntechnischen Anlage beschäftigt, wurde aufgrund der politischen Aufmerksamkeit für das belgische Kernkraftwerk Tihange vorgezogen und liegt vor (siehe Sitzungsvorlage 2018/0184).

 

In Ermangelung landesweit verbindlicher Schutzziele, Szenarien oder Prioritäten, wurden zeitgleich mit der Verabschiedung des Katastrophenschutzplans fünf Prioritäten für die weitere Katastrophenschutzplanung durch den Städteregionsausschuss festgelegt. Mit Beschluss vom 26.05.2021 wurde aufgrund eines Antrages der Städteregionstagsfraktion DIE LINKE als sechste Priorität das Thema Erdbeben ergänzt (Sitzungsvorlage 2021/0302). Die festgelegten Prioritäten stellen sich demnach wie folgt dar:

 

Priorität

Thema

Szenario

1

Ausfall KRITIS

Stromausfall

2

Extremwetter

Starkregenereignis

3

Hochwasser

Hochwasser

4

Extremwetter

Sturm

5

Extremwetter

Schneefall

6

Erdbeben

Erdbeben

 

Mit Sitzungsvorlage 2023/0214 stimmte der Städteregionsausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zu, für einen Notfallschutzplan ‚Stromausfall‘ ein Szenario mit einer räumlichen Ausdehnung auf das gesamte Städteregionsgebiet (mit Ausnahme der Stadt Aachen) und einer Dauer von bis zu 72 Stunden zu berücksichtigen.

 

Das weitgehende Fehlen landesweiter Vorgaben zur Vorhaltung im Katastrophenschutz, besonders aber das Fehlen von verbindlichen Schutzzielen machen es erforderlich, wie bereits im Bereich ‚Stromausfall‘ geschehen, für das Gebiet der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) verbindlich eigenständige Festlegungen zu treffen. Diese erweitern den Katastrophenschutzplan um die für festzulegende Szenarien entstehenden Bedarfe, die benötigt werden, um ein bestimmtes Schutzniveau zu erreichen. Aufgrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren (Betriebe der kritischen Infrastruktur, Topografie der Strom- und Telekommunikationsnetze, Art und Umfang der zu berücksichtigenden Szenarien, Schutzniveaus…) erscheint es sinnvoll, die Faktoren extern bewerten und die Planung auch entsprechend erstellen zu lassen.

 

Es ist somit Absicht der Verwaltung, die Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans, sowie zeitgleich die Erstellung eines Notfallschutzplanes ‚Strom-, IT- und Telekommunikationsausfall auch in Folge von Cyberangriffen‘ extern zu vergeben. Der Katastrophenschutzbedarfsplan soll Risiken oberhalb der Schwelle der täglichen Gefahrenabwehr beinhalten, die entweder durch die StädteRegion Aachen als Untere Katastrophenschutzbehörde zu bearbeiten sind oder aber die Bemessungsszenarien der kommunalen Brandschutzbedarfsplanung überschreiten, so dass sich ein rückwärtiger, erhöhter Koordinationsaufwand ergibt. Der Plan soll sich an dem vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) veröffentlichten Leitfaden ‚Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz‘ orientieren.

 

Als Inhalte werden insbesondere die folgenden berücksichtigt:

  • IST-Aufnahme:
    • Erhebung spezieller Gefahren und Risiken und kartografische Darstellung (u. a. Topografie, (kritische) Infrastruktur, Bebauungs- und Einwohnerstruktur)
    • Bewertung besonderer Risiken (z. B. Störfallbetriebe)
    • Erhebung der IST-Situation der Gefahrenabwehr unter Einbeziehung eines im Ereignisfall realistisch zur Verfügung stehenden überörtlichen Hilfeleistungspotenzials (u.a. Fahrzeuge und relevante Technikausstattung, Personal, Organisationsstrukturen)
  • Szenarienbasierte Planung:
    • Ermittlung geeigneter Planungsszenarien auf Grundlage der Dokumentenanalyse und Diskussion mit dem Auftraggeber
    • Durchführung eines Szenarioauswahlworkshops mithilfe einer Risikomatrix gemäß Empfehlungen des BBK unter Einbeziehung des Auftraggebers und lokaler Experten (aus der Sphäre des Auftraggebers)
    • Durchführung von Szenarienworkshops für 5 relevante Szenarien; ggf. unter Einbeziehung weiterer lokaler Experten aus der Sphäre des Auftraggebers (die Relevanz ergibt sich zum einen aus den Risikodeterminanten Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß und zum anderen aus der Anforderungsbreite, die möglichst unterschiedliche Anforderungen an die Gefahrenabwehr umfassen soll)
  • SOLL-Konzeption:
    • Bestimmung der zur Beherrschung der Szenarien erforderlichen Fähigkeiten und katastrophenschutzrelevanter Ausstattung, unterteilt nach unterschiedlichen Aufgabenträgern („Ableitung von Fachdienstfähigkeiten“)
    • Ableitung und Aggregation der fachdienstbezogenen „Fähigkeitsmaxima“ über alle Szenarien hinweg
    • Ableitung der resultierenden SOLL-Struktur der erweiterten Gefahrenabwehr der StädteRegion in personeller, materieller und organisatorischer Sicht (wiederum unter realistischer Berücksichtigung eines überregionalen Hilfeleistungspotenzials aus Kreis-, Landes- oder Bundeskonzepten)
    • Durchführung eines SOLL-IST-Vergleichs und Ableitung konkreter, priorisierter Handlungsmaßnahmen
    • Inhaltliche Ausgestaltung der erforderlichen Fähigkeiten, die nach Berücksichtigung anderweitiger Bedarfsdeckung (z. B. durch lokale KRITIS oder überörtliche Konzepte) in der Sphäre der StädteRegion vorzuhalten sind.
    • Ableitung einer inhaltlich priorisierten Maßnahmenübersicht zur Fähigkeitsentwicklung des Katastrophenschutzes
    • Besondere Bedeutung kommen neben den Technik- und Beschaffungsbedarfen insbesondere der ausführlichen Darstellung der organisatorischen Handlungsfelder und Konzeptionierungsaufgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde zu.
    • Die erzielten Ergebnisse sind nach Einigung mit dem Auftraggeber in einem weiteren Workshop den Kommunen vorzustellen und mit diesen zu diskutieren, um eine verzahnte Leistungsfähigkeit zwischen alltäglicher und erweiterter Gefahrenabwehr sicherzustellen.

 

Der Notfallschutzplan ‚Strom-, IT- und Telekommunikationsausfall auch in Folge von Cyberangriffen‘ soll aufgrund der vielfältigen Vernetzung dieser Themen mit der generellen Handlungsfähigkeit des StädteRegion, die im Katastrophenschutzbedarfsplan eruiert und festgelegt wird, parallel und damit auch harmonisiert erstellt werden.

 

Es ist Absicht der Verwaltung,

  1. Einen zur Beschlussfassung durch den Städteregionstag veröffentlichungsfähigen, szenarienspezifischen Notfallschutzplan ‚Strom-, IT- und Telekommunikationsausfall auch in Folge von Cyberangriffen‘ erstellen zu lassen, der neben den gesetzlichen Grundlagen die kartografischen und inhaltliche Ergebnisse der Risikoanalyse, die Auswirkungen des Szenarienverlaufs auf unterschiedliche Schutzgüter und resultierenden Anforderungen an die Gefahrenabwehr ebenso beinhaltet wie die konkret erforderlichen technischen (z. B. Bedarf an Netzersatzanlagen, Logistikkapazitäten, Nottankstellen), organisatorischen (z. B. vertragliche Beziehungen zu privatwirtschaftlichen Hilfeleistungspotenzialen) und ggf. räumliche (z. B. Anforderung an die Autarkie von Krisenstabsräumen, Lager- und KFZ-Unterbringungskapazitäten) Anpassungsbedarfe.
  2. Hiermit verbunden ist als Anlage zum allgemeinen Katastrophenschutzplan ein Sonderalarmplan „Strom- und Telekommunikationsausfall“ beabsichtigt, der im Ereignisfall als konkrete Handlungshilfe die Maßnahmenerfordernisse der administrativ-organisatorischen und operativ-taktischen Gefahrenabwehr auf Ebene der Städteregion darstellt und wesentliche Elemente des Ereignisverlaufs antizipiert.
  3. Letztlich ist die Erstellung eines kommunalen Sonderereignisplans „Strom- und Telekommunikationsausfall“ für die Kommunen der Städteregion in Anlehnung an Nr. 2 vorgesehen, bestehend aus einem allgemeingültigen Teil mit Anforderungen an alle Kommunen (z. B. Implementierung eines Stabes außergewöhnliche Ereignisse, Einrichtung von „KatS-Leuchttürmen“ und Definition der technischen Erreichbarkeit) und einem kommunenspezifischen Teil, der die konkrete Umsetzung je Kommune beschreibt (z. B. konkrete Objekte für KatS-Leuchttürme).

 

Derzeit ist durch die Stadt Aachen bereits die Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplanes für das eigene Zuständigkeitsgebiet in Auftrag gegeben. Hier wurde argumentiert, und dies gilt auch für die StädteRegion Aachen, dass eine eigene Erstellung aufgrund der fehlenden methodischen Kenntnisse und unzureichender Personalressourcen nicht im Zeitrahmen leistbar wäre. Insbesondere die Tatsache, dass eine Katastrophenschutzbedarfsplanung der StädteRegion Aachen für alle neun Kommunen des Altkreises gleichzeitig erfolgen muss und alle sich darin befindlichen Betriebe der kritischen Infrastruktur mtbeleuchtet werden, macht eine externe Befassung mit dem Thema unabdingbar. Die Bearbeitung der Fülle an Daten und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sind innerhalb der städteregionalen Verwaltung auch bei bereits erweitertem Personalkörper weder qualitativ noch quantitativ umfassend und rechtssicher möglich.

 

Rechtslage

Gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist die StädteRegion Aachen als untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, einen Katastrophenschutzplan zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Kosten für eine Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfs- und eines Notfallschutzplanes werden auf insgesamt maximal 250.000 € (brutto) geschätzt.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 würden Kosten in Höhe von maximal 100.000 € im Produkt 020601 (Katastrophenschutz) beim Sachkonto 527901 (externe Planungskosten) anfallen. Die Kosten für die externe Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfs- und Notfallschutzplans sind bislang nicht im Haushalt 2024 eingeplant, allerdings war eine entsprechende Planerstellung für 2025 angedacht. Aufgrund der Perzeption in der Bevölkerung und der Notwendigkeit, in künftigen Lagen eine breitere planerische Basis zu haben, erscheint allerdings eine zeitliche Dringlichkeit gegeben. Die Planerstellung an sich wird bei externer Vergabe auf ca. 2 Jahren geschätzt. Auf dem Konto 527901 stehen auskömmliche Ansätze zur Verfügung, die in 2024 für eine Planung des Katastrophenschutzzentren Nord und Süd veranschlagt sind. Da diese Planung in 2024 nicht vollständig umgesetzt werden kann, sondern sich großteils in das Jahr 2025 verschiebt, können die in 2024 anfallenden Kosten einer externen Beauftragung des Katastrophenschutzbedarfsplanes aus dem vorhandenen Budget bereitgestellt werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2025 wären für die Fertigstellung weitere 150.000 € einzuplanen.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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