Mitteilungsvorlage - 2024/0144

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Beratungsfolge

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Sachlage

Das Aufgabenspektrum der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS) für die Städteregion Aachen umfasst Inlands- und Auslandsadoptionen, Stiefeltern-, Verwandten und Pflegeelternadoptionen sowie die Begleitung abgebender Eltern und die Unterstützung der adoptierten Menschen bei der Herkunftssuche. Die Umsetzung der Arbeit erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der Adoptionsvermittlungsstelle für die Städteregion Aachen vom 02.12.2009 (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2009/0422). Insbesondere im Jahr 2023 ist es zu einer hohen Zahl an Vermittlungen gekommen, darunter sehr viele Kinder mit zum Teil erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen. Die inhaltliche Arbeit der Jahre 2022 und 2023 ist dem als Anlage beigefügten Tätigkeitsbericht zu entnehmen.

 

Rechtslage

Die Adoptionsvermittlungsstelle nimmt ihre Aufgaben nach dem Gesetz über die Vermittlung der Annahmen als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG) wahr. Gemäß § 2 Abs. 1 AdVermiG ist die Adoptionsvermittlung Aufgabe des zuständigen Jugendamtes und des Landesjugendamtes. Jugendämter benachbarter Gemeinden und Kreise können gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 AdVermiG mit Zustimmung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendsamtes eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einrichten. Grundlage für die städteregionsweite Aufgabenwahrnehmung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Städteregion Aachen sind die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten / Gemeinden mit eigenem Jugendamt aus dem ehemaligen Kreis Aachen sowie entsprechend § 6 Abs. 1 Aachen-Gesetz in Verbindung mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen vom 17.12.2007.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel zur Wahrnehmung der Aufgaben sind im Haushaltentwurf 2024 im Produkt 06.04.01 – „Erziehungsberatungsstellen mit Schulpsychologie, Familienbildungsstätten und Adoptionsvermittlung (allg. RU)“ im Teilprodukt 951510 wie folgt veranschlagt:

 

Erträge:    6.000 €

Aufwendungen (ohne ILV): 204.298 €

Zuschussbedarf:    198.298 €

Nach NKF werden die Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

 

Soziale Auswirkungen

Eine Adoption stellt eine Entscheidungsalternative bei ungewollter Schwangerschaft dar. Die Adoptionsvermittlungsstelle für die Städteregion Aachen arbeitet mit dem Ziel, Voraussetzungen für eine positive Entwicklung von Kindern zu schaffen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Gleichzeitig unterstützt, fördert und berät sie alle beteiligten Menschen in dieser besonderen Lebenssituation. Die sorgfältige Ermittlung von Risikofaktoren während der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt und die passgenaue Vermittlung von Kindern mit gesundheitlichen Risiken im Abgleich mit dem differenzierten Profil der Adoptiveltern stellen einen wesentlichen Beitrag für eine positive Eltern-Kind-Beziehung dar.

 

Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Jahr 2026 über die weitere Entwicklung und die im Fachbereich geleistete Arbeit berichten.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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