Mitteilungsvorlage - 2023/0448

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

Der Städteregionstag hat mit Beschluss vom 08.12.2022 auch für das Förder-/ Haushaltsjahr 2023 die Evaluierungen der Förderrichtlinien zu o.a. 1. bis 3. beschlossen und entsprechende Fördermittel bereitgestellt.

Die Resonanz und die Nachfrage

1.   nach „Dach- und Fassadenbegrünungen“ war nach wie vor verhalten;

2.   nach „klimafreundlichen Heizungsanlagen sowie Effizienzverbesserungen“ ist stark gestiegen und

3.   nach „Photovoltaikanlagen“ ist ungebrochen enorm.

Die bereit gestellten Fördergelder werden jeweils  ausgeschöpft; aufgrund der enormen Nachfrage dauert die Bearbeitung in der Hauptsache von denjenigen Anträgen, die nicht an einer Förderung partizipieren können, derzeit noch an, da aufgrund der beschränkten Fördermittel - wie bereits in den vergangenen Jahren - wiederum nicht alle gestellten Anträge mit einer Zuwendung bedacht werden konnten.

Mit Beschluss vom 30.03.2023 wurde zudem eine weitere Richtlinie zur Förderung von 1.000 steckerfertigen Photovoltaikanlagen erlassen, die am 01.05.2023 in Kraft getreten ist. Mit Stand 11.10.2023 liegen 1.126 Anträge vor, deren Bescheidung ebenfalls noch andauert. Nach Prüfung der vielfach/doppelt eingereichten Anträge und zum Teil nicht förderfähiger Anlagen wird  die Zielmarke, 1.000 steckerfertige Photovoltaikanlagen zu fördern, erreicht werden. Nach anfänglich starker Nachfrage (von Mai bis ca. Juli) ist diese jedoch zwischenzeitlich abgefallen.

Zur Fördermittelbereitstellung ist als Anlage eine Kurzübersicht beigefügt.

Bei den Förderungen – nur für Anlagen im Altkreis Aachen -  handelt es sich um freiwillige Aufgaben/Leistungen der Städteregion Aachen.

Zuletzt wurde in der letzten Sitzung des Jahres 2022  bereits eine Evaluierung aller Richtlinien (hinsichtlich Anpassungen auf den neusten Stand der Technik, Fördergegenständen, jeweilige Förderhöhen etc.) für das Förderjahr 2023 zur Entscheidung vorgelegt (SV-Nr. 2022/0403).

Nunmehr ist beabsichtigt, unter Beteiligung des Altbau plus e.V. zu prüfen, in wie weit eine Harmonisierung der städteregionseigenen Förderrichtlinien mit dem Richtlinienwerk der Stadt Aachen zielführend ist. Zudem werden mit Inkrafttreten des Heizungsgesetzes/Novelle des Gebäudeenergiegesetzes diverse Maßnahmen gesetzlich verpflichtend eingeführt werden, so dass bisher freiwillig durchgeführte Maßnahmen verpflichtend vorgenommen werden müssten und somit nicht mehr mit freiwilligen Fördermitteln unterstützt werden könnten. Je nach Fallkonstellation sind hier etwaige Einschränkungen bei der bisherigen Fördersystematik für diverse Heizungsanlagen, Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen zu prüfen und die neuen gesetzlichen Regelungen in die künftige Fördersystematik und Richtlinien der StädteRegion zu integrieren.

Es ist daher vorgesehen, den Sachstand und entsprechende Evaluierungen in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 07.02.2024 einzubringen.

Die Förderportale bzw. die Möglichkeit für den Bürger Anträge einzureichen, könnten dann – wie in 2023 bei der Einführung der „Richtlinie steckerfertige Photovoltaikanlagen“ praktiziert – nach der erforderlichen Beschlussfolge und Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde im Frühjahr 2024 eröffnet werden. Diese Terminierung bietet insofern

  zum einen der Bürgerschaft ausreichende Gelegenheit, die erforderlichen Antragsunterlagen entsprechend aufzubereiten und

  zum anderen der Verwaltung den erforderlichen zeitlichen Rahmen, die neuen Regelungen - auch entsprechend digitalisiert  - aufzubereiten und umzusetzen.

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Personelle Auswirkungen 

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Für das Haushaltsjahr 2024 wurde verwaltungsseitig der Haushaltsansatz von 2023 in das Produkt 010404 „Zentrales Fördermittelmanagement“ verlagert und in den Sachkonten 531828, 531827, 531883 und 531882 unverändert in Höhe von insgesamt 675.000 EUR eingeplant (siehe Anlage). Diese Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig, so dass auf eine Anpassung der Förderrichtlinien durch Beschluss im 1. Sitzung Zyklus 2024 flexibel reagiert werden kann und so z.B. auch Mittel eines Förderprogramms, in dem einzelne Bausteine aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht mehr förderfähig wären, in ein anderes Programm mit hoher Nachfrage umgeschichtet werden können.

 

Ökologische Auswirkungen

Die Bilanzierung der in 2023 geförderten Maßnahmen wird in 2024 durch den altbau plus e.V. vorgenommen und die Ergebnisse dem Ausschuss mitgeteilt werden.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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Anlagen

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