Mitteilungsvorlage - 2023/0425

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

Mit Datum vom 04.03.2021 hat der Städteregionsausschuss den gemeinsamen Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion sowie der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 20.01.2021 beraten und gemäß Vorschlag beschlossen (s. SV-Nr. 2021/0142).

 

Seitens der Verwaltung wurden im Anschluss an die Beschlussfassung des Städteregionsausschusses die regionalen Energieversorgungsunternehmen kontaktiert und um Vorlage der erstellten Konzepte zur Umstellung der Stromversorgung bis 2030 auf Erneuerbare Energien und deren Umsetzungsplanung gebeten. Es handelt sich bei den hier angesprochenen Energieversorgungsunternehmen um die enwor – energie und wasser vor ort GmbH (Stammkapitalanteil der StädteRegion Aachen 52,52 %), die EWV – Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (Stammkapitalanteil der StädteRegion Aachen 9,252 %) sowie die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG, mittelbare Beteiligung über die städtische Holdinggesellschaft E.V.A. GmbH).

 

Die der Verwaltung zur Verfügung gestellten Konzepte und Planungen der enwor GmbH sowie der STAWAG wurden der Sitzungsvorlage 2022/0066 als Anlagen zur Kenntnisnahme beigefügt und am 29.03.2022 im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung vorgestellt.

 

Seitens der EWV GmbH wurde zum damaligen Zeitpunkt mitgeteilt, dass das dort bestehende Konzept in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit aktuell neu aufgestellt würde. Parallel arbeite man kontinuierlich an der Steigerung der Klimaneutralität im Versorgungsgebiet. Bereits im Geschäftsjahr 2021 sei durch eigene PV-Anlagen und Herkunftsnachweise das Stromportfolio „grün“ gestellt worden.

 

Die Vorlage der der SV-Nr. 2023/0425 als Anlage beigefügten Unterlagen der EWV GmbH erfolgte Ende September 2023. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 02. November 2023 ist eine Vorstellung des Konzeptes seitens der EWV GmbH vorgesehen.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Umstellung der Stromversorgung auf ausschließlich regenerative Energien bedingt nicht unwesentliche Investitionsvolumina bei den regionalen Energieversorgungsunternehmen. Eine Auswirkung auf den städteregionalen Haushalt besteht somit in derzeit nicht konkretisierbarer Höhe über die Ergebnispartizipation.

 

Ökologische Auswirkungen

Die Zielsetzung, die Stromversorgung bis 2030 vollständig auf regenerativ erzeugte Energien umzustellen, stellt einen wichtigen Baustein zur Reduktion von CO² dar und ist ein wesentlicher Schritt zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen StädteRegion Aachen.

 

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In Vertretung

gez.: Nolte

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Anlagen

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