Beschlussvorlage - 2023/0410-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

1. Der Städteregionstag beschließt den Ankauf eines Grundstückes in Simmerath-Rollesbroich zur Schaffung der gemäß Bedarfsplanung und angesichts der Ausweitung der Bebauung abzusehenden zusätzlichen Kitaplatzbedarfe.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, in welcher Trägerschaft die in Rollesbroich nötige Kitaplatzausweitung erfolgen kann. Dabei sind auch Fragen der nachhaltigen und zeitgemäßen Betriebsführung einschließlich des optimierten Mitarbeitereinsatzes zu berücksichtigen.

B) Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ankauf eines Grundstückes in Simmerath-Rollesbroich zu prüfen, um einem gestiegen Betreuungsbedarf gerecht werden zu können.

2. Ferner wird sie mit der Prüfung beauftragt, in welcher Trägerschaft und mit welchen betrieblichen Rahmenbedingungen die in Rollesbroich nötige Kitaplatzausweitung erfolgen kann.

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Sachlage

Mit Antrag vom 31.08.2023 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion den Ankauf eines Grundstückes in Simmerath-Rollesbroich zur Schaffung der gemäß Bedarfsplanung und angesichts der Ausweitung der Bebauung abzusehenden KiTa-Bedarfe (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0410).

 

Stellungnahme der Verwaltung

In Rollesbroich gibt es derzeit zwei eingruppige Kindertageseinrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft mit insgesamt 40 Plätzen. Außerdem besuchen etwa zehn Kinder aus Rollesbroich aus verschiedenen Gründen andere Kindertageseinrichtungen, da der Betreuungsbedarf insgesamt höher ist. Benötigt wird eine flexibel zu belegende zusätzliche Gruppe mit zehn Plätzen (ausschließlich für Kinder im Alter unter drei Jahren), alternativ mit bis zu 20 Plätzen (für Kinder im Alter ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt).

 

Wenn jetzt die Chance besteht, die KiTa-Landschaft in Rollesbroich zusammenzuführen und damit zu konsolidieren, sollte nach Möglichkeit eine dreigruppige Einrichtung an einem Standort und in einer Trägerschaft geprüft werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesjugendamtes könnte dies auch Optimierungspotential hinsichtlich der finanziellen Landesförderung (Förderung nicht nur zum Neubau einer, sondern auch zur Sicherung der beiden Bestandsgruppen mit dann zeitgemäßem Raumprogramm) bieten.

 

Im Hinblick auf die Trägervielfalt sollte vorrangig der bisherige freie Träger zum Zuge kommen, sofern dieser das nach Klärung aller Rahmenbedingungen wünscht.

 

Die Verwaltung wird die Verhandlungen mit dem Träger weiter führen und nach Akquise eines geeigneten Grundstückes einen Umsetzungsvorschlag und eine Planung vorlegen.

 

Rechtslage

Die Schaffung bedarfsgerechter Kindertageseinrichtungen ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Städteregion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe m) KrO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen-Gesetz entscheidet der Städteregionstag über die Errichtung von öffentlichen Einrichtungen.

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion in die Tagesordnung aufzunehmen (vgl. Sitzungsvorlage 2023/0410). Die Verwaltung macht mit der vorliegenden Ergänzungsvorlage von ihrem Recht Gebrauch, einen geänderten Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

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Personelle Auswirkungen

Vorbehaltlich der Trägerschaft durch den kath. Kirchengemeindeverband Simmerath: keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel (investiv, Auszahlungen und Einzahlungen - Landes-zuweisungen ) für die Errichtung einer neuen KiTa in Bauherrenschaft der StädteRegion oder die Investitionsförderung des freien Trägers sind für die Jahre 2025/2026 nach näherer Planung zu veranschlagen.

Für den Betrieb einer weiteren Gruppe sind zu veranschlagen (konsumtiv):

Aufwendungen:  246.460 €/Jahr (2026 anteilig für 5 Monate: 102.692 €)

Erträge:   146.175 €/Jahr (2026 anteilig für 5 Monate: 60.906 €)

 

Ein Eigenanteil des freien Trägers wird nach ständiger Praxis des Bistums Aachen für die neue Gruppe nicht erwartet werden können. Hier wäre mit dem Träger über eine „freiwillige“ Übernahme durch die Städteregion zu verhandeln.

 

Soziale Auswirkungen

Durch die Schaffung bedarfsgerechter, leistungsfähiger und zeitgemäßer Kindertageseinrichtungen wird die Entwicklung der Jugendamtskommunen unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt.

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Zeitgemäße Kindertageseinrichtungen betreuen prinzipiell Kinder mit und ohne (drohende) Behinderung.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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