Mitteilungsvorlage - 2023/0421

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Beratungsfolge

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Sachlage

Demokratiebildung in der KiTa legt den Grundstein für das Fortbestehen unserer demokratischen Gesellschaft, denn Kindertageseinrichtungen sind ein „Mikrokosmos unserer vielfältigen Gesellschaft“ (Doll et al., 2020, S. 5). Demokratie - betrachtet als Herrschaftsform, Gesellschaftsform und Lebensform (vgl. ebd.) - wird in Kindertageseinrichtungen vornehmlich im Hinblick auf die beiden letztgenannten Formen erprobt. Partizipation als Teilaspekt der Demokratiebildung ist ein fester Bestandteil des rechtlich verankerten Teilhabeanspruchs aller Kinder (§ 8 Abs. 1 SGB VIII und § 16 KiBiz).

 

Im Gegensatz zu den einzelnen Bildungsbereichen, die in den Bildungsgrundsätzen NRW und im Erziehungs- und Bildungskonzept für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen („Auf dem Weg in die Welt von morgen“) verankert sind, ist Demokratiebildung in Bezug auf die Kinder ein Querschnittsthema sowie eine handlungsleitende Orientierung des pädagogischen Personals. Das bedeutet, dass für Demokratiebildung in der KiTa alle Beteiligten - Kinder, pädagogisches Personal sowie Sorgeberechtigte - eine partizipative Haltung haben oder sich aneignen.

 

Demokratiebildung beziehungsweise die ihr innewohnende partizipative Haltung ist dabei nicht im Rahmen eines konkreten einzelnen Angebots umzusetzen, sondern strukturell in Bildungsprozesse zu integrieren, um ihre Funktion als „Bildungs- und Erziehungsziel, zentrales Leitmotiv und Handlungsprinzip“ erfüllen zu können (vgl. Bildungsgrundsätze NRW, S. 13 und Doll et al., 2020, S. 8).

 

Zugrunde liegt dem Auftrag das Bild vom kompetenten, sich seine (Um-) Welt ko-konstruierenden Kind, das sich durch Beteiligung bildet. Vom Kind aus betrachtet, wirkt sich Demokratiebildung in zwei Richtungen aus. Zum einen bewirkt sie ein Bewusstsein für Selbstwirksamkeit, zum anderen wird Verantwortung für das eigene Handeln und damit Aktivität und Wirkung innerhalb der Gruppe erprobt.

 

Nach Gerd Schäfer sind zentrale Aspekte guter Partizipation:

  • Freiwilligkeit der Teilnahme der Kinder
  • Begleitung durch Erwachsene
  • Gemeinsamkeit der Zielformulierung
  • Transparenz des Ziels
  • Transparenz und Verbindlichkeit der Prozesse (Doll et al., 2020, S. 14)

 

Die Aufgabe der pädagogischen Fachkraft im Hinblick auf Demokratiebildung ist mehrschichtig; hierzu gehören:

- verantwortungsvolle Beziehungsgestaltung, Umgang mit der eigenen Macht, die aus Abhängigkeit des Kindes vom Erwachsenen und durch die Rahmenbedingungen des Systems entsteht

- Wille zur Demokratiebildung und Partizipation

- Einladung der Kinder zur Teilhabe, nur bei Annahme durch Kind(er) möglich

- Partizipatorische Haltung in der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Sorgeberechtigten

- Vorbildfunktion

 

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. „Demokratie muss gelernt werden, um gelebt werden zu können!“ (Kurt Georg Fischer) und „Demokratie muss gelebt werden, um gelernt werden zu können!“ (Gisela Behrmann), (zit. n. Doll et al., 2020, S. 13). Beide Richtungen hat sich die StädteRegion zum Auftrag für ihre KiTas gemacht. Für gelingende Demokratie, Teilhabe aller Kinder und Familien und eine zukunftsfähige Gesellschaft, setzt die StädteRegion in ihren Kindertagesbetreuungssettings auf Partizipation und Demokratiebildung.

 

Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbereich 2021-2023:

Die Verwaltung (A 43 – Bildungsbüro und A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie) hat seit 2021 verstärkt die Vermittlung des demokratischen und partizipatorischen Gedankens und die praktische pädagogische Umsetzung fokussiert. Auch waren und sind einige Einrichtungen bereits selbständig auf dem Weg.

 

Im Rahmen des Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt“ konnte in vier Kindertageseinrichtungen im KiTajahr 2021/2022 das Projekt „Demokratiebildung und Partizipation in der KiTa“ umgesetzt werden. 2023 konnten weitere fünf Kindertageseinrichtungen über das Projekt „Von Anfang an“ dem Thema Partizipation Raum geben.

 

Die Projekte umfassten jeweils Teamfortbildungen im Umfang von zehn Stunden, die von zertifizierten Multiplikator_innen im Bereich Partizipation in der KiTa durchgeführt wurden und werden. Die Koordinierung fand durch A 43 in enger Zusammenarbeit mit A 51.1 - Kindertagesbetreuung statt.

 

Folgende Einrichtungen der StädteRegion haben das Projekt absolviert bzw. befinden sich gerade im Prozess:

 

  • KiTaverbund Simmerath-Eicherscheid/Dedenborn
  • Familienzentrum Monschau-Konzen
  • KiTa Baesweiler/Grabenstr.
  • PlusKiTa Baesweiler/Grengracht
  • PlusKiTa Baesweiler/Brüsseler Str.
  • Familienzentrum Mariastraße/Baesweiler
  • Kitaverbund Kalltal, Simmerath-Lammersdorf/Rollesbroich
  • BetriebsKiTa Aachen
  • kath. Familienzentrum Simmerath-Lammersdorf

 

Für alle interessierten Fachkräfte haben im Januar 2023 zwei Crashkurse im Rahmen des Fortbildungskalenders in Kooperation mit dem Bildungsbüro stattgefunden. Insgesamt haben 23 Fachkräfte an je einem Fortbildungstag teilgenommen.

 

Teilnahme am Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“:

Besonders intensiv befasst sich die 2019 neu eröffnete achtgruppige KiTa Baesweiler/Brüsseler Straße („Wolke27“) im Rahmen von Demokratiebildung mit Partizipation in ihrer Einrichtung. Neben der Team-Teilnahme am o.g. Projekt hat die Einrichtung am Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ teilgenommen, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Die Präsentation des demokratisch abgestimmten neuen Namens „Wolken-Bistro“ innerhalb des partizipatorisch entwickelten Konzepts eines flutenden Mittagessens, hat der Einrichtung eine Urkunde unter dem Titel „Demokratisch Handeln“ eingebracht.

 

Ausblick:

Im Rahmen des Qualitätsmanagements, u.a. durch die Besetzung der Stellen der Fachreferent_innen in der Arbeitsgruppe 51.1, wird Demokratiebildung in der KiTa beziehungsweise die partizipatorische Haltung und partizipatorisches Handeln als Fundament pädagogischer Arbeit in Kindertageseinrichtungen begleitend entwickelt und evaluiert. Eine Verstetigung der Projekte „Demokratiebildung und Partizipation in der KiTa“ und „Von Anfang an“ wird verwaltungsseitig geprüft und angestrebt.

 

Rechtslage

Demokratiebildung ist in § 16 des Kinderbildungsgesetzes NRW („KiBiz“) geregelt:

 

„(1) Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkt darauf hin, Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen und damit ein demokratisches Grundverständnis zu entwickeln. Daher sollen Kinder ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege mitwirken. Sie sind vom pädagogischen Personal bei allen sie betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgerecht zu beteiligen.

 

(2) Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in Kindertageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und Mitbestimmung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.“

 

Die Verwaltung bittet um Kennntnisnahme.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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