Beschlussvorlage - 2023/0406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Angebote für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil in der Städteregion Aachen („StäpkE“) werden auf Grundlage der positiven Evaluation verstetigt.

2. Der freie Träger Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Alsdorf e. V. erhält – vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2024 - zur Durchführung der Angebote ab dem Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 90.000€/ Jahr.

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Sachlage

Mit Sitzungsvorlagen-Nr. 2022/0332 hat die Verwaltung im vergangenen Jahr die Situation von Familien mit einem psychisch kranken Elternteil detailliert dargestellt und die einzelnen Angebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte im Rahmen des Verbundprojekts „StäpkE“ zur Mitte des Projektzeitraums ausführlich beschrieben. Die Wirksamkeit der Maßnahmen hat sich nach mehr als zweijähriger Projektlaufzeit unter wissenschaftlicher Begleitung des ‚Büro für sozialwissenschaftliche Analysen und Planungen Dr. Joußen‘ und der Auswertung zahlreicher anonymisierter und standardisierter Fragebögen bestätigt.

 

Nachfolgend sind die zentralen Ergebnisse der Evaluation zusammengefasst:

 

  • Durch das Projektangebot „Kinder-Wunder-Laden“, einem Gruppenangebot für Kinder von psychisch kranken Eltern, konnte die Resilienz der Kinder im Umgang mit der Erkrankung ihrer Eltern folgendermaßen gestärkt werden:
  • Die Kinder konnten einen wichtigen Perspektivwechsel vollziehen, indem sie sich selbst nicht mehr als „schuldhaft“ an der Erkrankung eines Elternteils oder als Opfer erlebten, das den Zumutungen der erkrankten Eltern ausgeliefert ist.
  • Den Kindern gelang es, wieder eigene Bedürfnisse und Wünsche in den Vordergrund stellen zu dürfen.
  • Das Zusammensein in einer Gruppe mit Kindern, die ähnliche Erfahrungen gemacht hatten, führte zu einer gewissen „Normalisierung“ der Situation. Dadurch ließ sich das Outing als „Problemkind“ auflösen. Isolationstendenzen konnte somit entgegengewirkt werden.

 

  • Die Offenheit der Eltern und deren Akzeptanz, ihre Kinder am Gruppenangebot teilnehmen zu lassen, war eine wichtige Voraussetzung für die Durchführbarkeit des Familienmoduls, bei dem durch aufsuchende Arbeit Einfluss auf das Verhältnis zwischen den erkrankten Eltern und ihren Kindern genommen wurde.

 

  • Dem Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe mit der Erwachsenenpsychiatrie zu vernetzen, um damit den größtmöglichen Nutzen im Interesse aller Eltern und Kinder zu erreichen, konnte sowohl durch das Modul des Fachkräftetrainings als auch durch den Fachtag im Juni 2022 ein großes Stück nähergekommen werden. 98 % aller Teilnehmenden sind an einer besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen in der Region zur Unterstützung der betroffenen Familien interessiert. Eine engere Kooperation in den jeweiligen Kommunen ist durch den Aufbau von sogenannten „Fachkräftenestern“ im Aufbau. Interdisziplinäre Fallbesprechungen finden bereits statt und werden weiter ausgebaut und intensiviert.

 

Die vorgestellten Ergebnisse zeigen auf eindrucksvolle Weise den Bedarf an Unterstützung für die Zielgruppe der Familien mit einem psychisch kranken Elternteil. Das Thema aus der Tabuzone herauszuholen, verhilft Eltern aus ihrer sozialen Isolation und wirkt sich dadurch auch präventiv auf die beteiligten Kinder aus. Darüber hinaus leistet die bessere Vernetzung zwischen Erwachsenenpsychiatrie und Jugendhilfe einen aktiven Beitrag zum Kindesschutz. Fachkräfte können durch Sensibilisierungsschulungen wesentlich früher und zielgerichteter unterstützen und begleiten.

 

Bereits im Frühjahr 2022 haben die Jugendämter in der Städteregion Aachen ihr Interesse bekundet, die Angebote für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil vorbehaltlich der nachgewiesenen Wirksamkeit zu verstetigen und zu fördern.

 

Die anhängende Evaluation belegt nun nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Die zentrale Koordinierungsstelle soll aufgrund der fachlichen Expertise beim SkF Alsdorf e.V. angesiedelt sein. Die Zusammenarbeit mit dem SkF Alsdorf e.V. hat sich bewährt und soll bis auf Weiteres in der jetzigen Form fortgeführt werden.

 

Rechtslage

Das im Juni 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) verabschiedete „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz–KJSG)“ sieht u. a. bessere Hilfen für Familien mit einem psychisch oder Sucht erkrankten Elternteil vor. Mit Umsetzung der gesamten Reform des SGB VIII im Jahr 2028 muss die Jugendhilfe alle Neuerungen realisiert haben. Die Kommunen in der Städteregion gehen die Veränderungen im Themenbereich Kinder von psychisch kranken Eltern mit den vorgestellten Angeboten frühzeitig an.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Zur Durchführung der „Angebote für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil – StäpkE“ sind im Produkt 06.04.01 „Erziehungsberatungsstellen mit Schulpsychologie, Familienbildungsstätten und Adoptionsvermittlung (allg. RU)“ im Teilprodukt 951500 "Erziehungsberatung mit Schulpsychologie, Familienbildungsstätten" Aufwendungen in Höhe von 90.000 € als Zuschuss an den SkF Alsdorf e. V. im Haushaltentwurf 2024 ff. bereits vorgemerkt.

 

Soziale Auswirkungen

Die frühzeitige Unterstützung von Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil und passgenaue Hilfen tragen dazu bei, Kindeswohlgefährdungen zu minimieren und bestenfalls zu verhindern.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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