Beschlussvorlage - 2023/0269
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkungspakt NRW; 1. Sachstand der Umsetzung 2. Zustimmung zur Leistung von erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Antragstellend:
- Kirch, Gabi
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Städteregionstag
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Kenntnisnahme
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1. Er stellt fest, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen der StädteRegion Aachen als sog. „Billigkeitsleistung“ einen Betrag in Höhe von 927.568 € bewilligt hat.
2. Er ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der vorhandenen Fördermittel vorliegende Anträge zu bewilligen, soweit damit dem Förderzweck entsprochen wird.
3. Er begrüßt die in der Sachlage dargestellten Überlegungen zur weiteren Verwendung der Mittel und beauftragt die Verwaltung, die hierzu notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Der Städteregionstag ist in seiner Sitzung am 28.09.2023 über die konkrete Verwendung der Mittel zu informieren.
4. Er stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW sowie § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von bis zu 927.568 € als Unterstützungsleistungen im Rahmen des Stärkungspaktes NRW zu.
Sachlage:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) stellt den Kommunen mit dem Stärkungspakt NRW 150 Mio. € zur Verfügung. Der StädteRegion Aachen wurden mit Bescheid vom 17.01.2023 Mittel in Höhe von 927.568 € als sog. „Billigkeitsleistung“ gewährt zum Ausgleich von in 2023 krisenbedingt anfallenden Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen (Stärkungspakt NRW). In bestimmten Fallgestaltungen können die Mittel darüber hinaus dafür verwendet werden, betroffenen hilfsbedürftigen Menschen, die nicht durch die sozialen Sicherungssysteme vor der Inflation geschützt werden, unbürokratisch zu helfen.
Als Verteilmaßstab dient die Zahl der Menschen, die Mindestsicherungsleistungen erhalten. Im Bereich des kreisangehörigen Raumes ist unter generalisierender Berücksichtigung der Verteilung entsprechender Einrichtungen und Aufgaben der Sozialämter eine Aufteilung von 20 % Kreise zu 80 % Gemeinden vorgesehen, wobei überschüssige Mittel ggf. an die jeweils andere Ebene weitergeleitet werden sollten.
Es sollen durch zusätzliche finanzielle Unterstützung zum einen Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten, ggf. sogar ausbauen können. Zum anderen soll durch Einzelfallhilfen oder Verfügungsfonds Menschen in existenziellen Notsituationen geholfen werden. Das Programm wurde bewusst sehr breit gefasst, um möglichst umfangreiche Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Voraussetzungen zur Gewährung der Leistungen und der Ablauf des Verfahrens sind durch die Richtlinien und dazugehörige Begleitinformationen des Landes festgelegt (vgl. https://www.mags.nrw./staerkungspakt-nrw). Die Mittel stehen nur für das Jahr 2023 zur Verfügung und können nicht übertragen werden.
Nach einem Austausch in der Konferenz der Sozialdezernent_innen Anfang März 2023 wurde sich dahingehend verständigt, dass Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur, deren Angebot bewusst kommunenübergreifend ausgerichtet ist, bei der StädteRegion einen Antrag stellen können. Träger und Anbieter, die lokal tätig sind, können bei der jeweiligen Kommune einen Antrag stellen. Hierdurch sollen Doppelförderungen vermieden werden. Weiterhin bestand Einvernehmen, dass zunächst nicht beabsichtigt ist, Mittel für Einzelpersonen vorzusehen.
Die Verwaltung hat danach zügig einen Antragsvordruck entwickelt, mit dem interessierte Einrichtungen bis zum 30.06.2023 ihren Bedarf anmelden können. Über die Möglichkeit der Antragstellung wurde in der Breite informiert und dies auch in der Presse/den sozialen Medien beworben.
Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lag ein Antrag eines Wohlfahrtsverbandes vor mit einem Fördervolumen von bis zu 17.300 €, der zurzeit verwaltungsintern geprüft wird.
Darüber hinaus gibt es die nachstehenden Überlegungen zur Verwendung der Mittel:
- Vermietern von Sozialwohnungen sollen die Anschaffungskosten einer Balkon-Solaranlage (PV-Stecker-Anlage) ganz oder teilweise erstattet werden. Den Mietern kommt diese Förderung indirekt über die Stromkostenersparnis zugute.
- Das sog. Sozialticket/Mobil-Ticket des AVV soll den Berechtigten in den Sommermonaten 2023 bzw. spätestens bis einschl. Oktober 2023 für einen noch zu bestimmenden Zeitraum (z. B. 2 Monate lang) als 9-Euro-Ticket zur Verfügung gestellt werden. Die Differenz zum Normalpreis von derzeit 34,90 € soll aus den Mitteln des Stärkungspaktes übernommen werden. Mit der ASEAG und dem AVV wurden erste Gespräche geführt; dort wird die Umsetzbarkeit derzeit geprüft. Sofern das Ministerium zustimmt, soll der entstehende zusätzliche Verwaltungsaufwand beim Nahverkehrsunternehmen ebenfalls aus Mitteln des Stärkungspaktes finanziert werden. Dies wird derzeit beim Ministerium geprüft.
- Das Schulministerium NRW hat in der Corona-Pandemie das Programm „students@school (S@S)“ auf den Weg gebracht mit dem Ziel, vielfältig erlebte Nachteile bei Kindern auszugleichen. Der Distanzunterricht ließ den Zusammenhang von Familienhintergrund und Bildungserfolg deutlich zutage treten; ungleiche Ressourcen in den Elternhäusern kamen umso stärker zum Tragen. Insbesondere Schüler_innen aus ohnehin benachteiligten sozialen Kontexten haben hier besonders gelitten. In S@S arbeiten Studierende (vorzugsweise Lehramtsstudierende) an Grundschulen und weiterführenden Schulen (Erprobungsstufe), um diese Lernrückstände aufzuholen und soziale Benachteiligungen auszugleichen. Die Finanzierung des Programms ist bis zum 30.06.2023 vorgesehen; das Land prüft derzeit eine geeignete Möglichkeit der Weiterfinanzierung. Zu den aus der Corona-Pandemie entstandenen Nachteilen für die betroffenen Schüler_innen, die nach wie vor nicht abgebaut sind, kommen jetzt weitere Einschränkungen aufgrund steigender Energiepreise und einer hohen Inflation. Nicht verausgabte Mittel des Stärkungspaktes könnten die ab dem 01.07.2023 entstehende Finanzierungslücke für das Programm im Sinne einer Übergangslösung bis zu einer Entscheidung des Landes über eine Weiterfinanzierung schließen.
Das Land wurde zu den ersten beiden Punkten bereits mit Mail vom 11.05.2023 angeschrieben mit der Bitte um Rückmeldung, ob von dort einer Finanzierung aus den Mitteln des Stärkungspaktes zugestimmt werden könne.
Nach Erinnerung am 23.05.2023 teilte das Ministerium mit, dass die Beschaffung von PV-Stecker-Anlagen zur sofortigen Reduzierung des Haushaltsstromverbrauchs einkommensarmer Haushalte bzw. bei Beziehern von Transferleistungen aus den Mitteln des Stärkungspaktes finanziert werden könne und es keine Bedenken bei dem von der Verwaltung vorgesehenen Verfahren gebe.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung stand bezüglich der Idee der Preisreduzierung des Mobil-Tickets eine abschließende Klärung beim Ministerium noch aus. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einführung eines Sozialtickets zum Preis von 39 € derzeit landesweit geprüft wird und ab Herbst 2023 geplant ist. Insofern sollte die von der Verwaltung vorgesehene Vergünstigung des Mobil-Tickets im AVV-Bereich aus Mitteln des Sozialpaktes möglichst zügig umgesetzt werden.
Zum Programm S@S wurde das Land mit Mail vom 25.05.2023 um Einschätzung gebeten; auch hier steht eine Antwort bisher noch aus.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überlegungen zur Verwendung der Fördermittel nicht abschließend sind. Zudem ist die Antragsfrist noch nicht abgelaufen, so dass mit weiteren Anträgen von Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern zu rechnen ist. Die Verwaltung hält es jedoch für richtig, die politische Vertretung über den derzeitigen Stand der Überlegungen zum Einsatz der Fördermittel zu informieren und eine Einschätzung hierzu von Seiten der Fraktionen zu bekommen.
Gegenüber dem Ministerium ist die Verwaltung zum 30.06.2023 und 30.09.2023 in der Berichtspflicht. Mittel, die bis zum 30.09.2023 nicht verplant sind, müssen zurückgezahlt werden. Es zeichnet sich ab, dass sich die zwingende Bindung der Mittel an das Jahr 2023 in der Umsetzung als herausfordernd darstellt.
Derzeit ist beabsichtigt, dem Städteregionstag in seiner Sitzung am 28.09.2023 nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt sowie im Städteregionsausschuss über die tatsächliche Verwendung/Verplanung der Mittel zu berichten.
Rechtslage:
Gemäß § 7 Ziffer 1. der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen, die einen Betrag von 100.000 € übersteigen, als erheblich. Solche Aufwendungen/Auszahlungen sind gem. § 83 Abs. 1 GO NRW nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und bedürfen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Städteregionstages.
Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem Erlass des MAGS vom 17.01.2023; hiernach sollen die Mittel für den Förderzweck – ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes - ausgeschüttet werden.
Aufgrund der bis Mitte Mai noch sehr unklaren Sachlage und der zu diesem Zeitpunkt gerade erst erfolgten Anfrage an das Ministerium war eine Befassung mit der Angelegenheit im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 31.05.2023 bzw. im Städteregionsausschuss am 01.06.2023 leider nicht möglich.
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Die Fördermittel aus dem Stärkungspakt NRW werden im Budget des A 50 – Amt für Soziales und Senioren -, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“, verbucht; Aufwendungen erfolgen maximal bis zur Höhe der bereitgestellten Fördermittel. Die Unabweisbarkeit ergibt sich in erster Linie aus der Vorgabe des Landes, die Mittel noch im laufenden Haushaltsjahr zu verausgaben.
Soziale Auswirkungen:
In Folge des russischen Angriffskrieges steigen die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs; Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Fördermittel des Landes leisten einen Beitrag, um Menschen in Notsituationen zu unterstützen.
Im Auftrag:
gez. Dr. Ziemons