Beschlussvorlage - 2023/0182-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er teilt die einhellige Auffassung der Verwaltung, der Schulleitung der Martinus-Schule sowie der Unteren Schulaufsicht, dass das langjährig bestehende Mietverhältnis mit der Pharmazeutisch-Technischen-Lehranstalt (PTL) aufgrund des dauerhaft bestehenden räumlichen Eigenbedarfs der Martinus-Schule gekündigt werden muss.
  2. Aufgrund der Bitte des Apothekerverbands Aachen e.V. vom 24.05.2023 beauftragt er die Verwaltung mit Bezug auf die vorgetragenen Argumente in Abweichung von den beiden vorberatenden Beschlüssen im Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie im Städteregionsausschuss - mit der fristgerechten Kündigung erst zum 31.07.2025 statt bereits zum 31.07.2024.

 

 

 

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Sachlage:

Die Verwaltung hatte zu der im Betreff genannten Angelegenheit dem Städteregionstag zur heutigen Sitzung die Sitzungsvorlage 2023/0182 zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Sdteregionsausschuss haben dem Städteregionstag empfohlen, den Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage unverändert zu beschließen, d.h. eine Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses zum 31.07.2024 wegen Eigenbedarfs auszusprechen.

Im Nachgang wurde am 24.05.2023 r die Verwaltung überraschend seitens des Apothekerverbands Aachen e.V. die Bitte geäert, die Kündigung der Räume um ein Jahr aufzuschieben und diese somit erst zum 31.07.2025 auszusprechen.

 

Trotz intensiver Bemühungen mit dem Eigentümer der anzumietenden Immobilie, Gesprächen mit Architekten, Einrichtern und Haustechnikern seien diverse Fragen, auch zur Finanzierung des Objektes, nicht kurzfristig zu klären. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) brauche valide Zahlen, um eine Förderung zu gewähren.

 

Die Schulverträge für den Jahrgang 2023-2025 (2-jährige Ausbildung) seien bereits geschlossen worden und müssten ansonsten aufgrund der ungeklärten räumlichen Perspektive ab 01.08.2024 bis zum Beginn der Sommerferien am 22.06.2023 gekündigt werden.

 

Man werde sich intensiv bemühen, die Räume bereits vor dem 31.07.2025 freizugeben, brauche aber derzeit noch die Gewissheit und Sicherheit, dass der nun beginnende Jahrgang ggf. in den Räumen in Baesweiler abgeschlossen werden könne, sofern die neue Immobilie bis dahin nicht bezugsfertig sei.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es r die Martinus-Schule sehr bedauerlich, dass sich die räumlich eingeschränkte Situation damit erst mittelfristig statt kurzfristig verbessern wird. Aufgrund des langjährigen Mietverhältnisses sieht die Verwaltung es in der Abwägung der Interessen jedoch als geboten an, dem Apothekerverband Aachen e.V. bis zu maximal einem Jahr mehr Zeit für den Auszug einzuräumen und legt daher mit der heutigen Ergänzungsvorlage einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag vor.

 

Ein weiterer Aufschub ist unter keinen Umständen möglich, da dieser die Schulentwicklung der Martinus-Schule unzumutbar beeinträchtigen würde. Das erste Gespräch zur Thematik des Eigenbedarfs fand bereits am 11.05.2022 statt, so dass bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung (31.07.2025) mehr als drei Jahre vergangen sein werden.

 

Um den rechtzeitigen Auszug sicherzustellen, hat die Verwaltung vom Apothekerverband Aachen e.V. die kurzfristige Vorlage eines konkreten zeitlichen Fahrplans zum weiteren Vorgehen erbeten, auch wenn die StädteRegion Aachen formal keine Rolle bzgl. der Organisation des Schulbetriebs der Pharmazeutisch-Technischen-Lehranstalt hat.  

 

 

Rechtslage:

Siehe Sitzungsvorlage 2023/0182

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Siehe Sitzungsvorlage 2023/0182

 

 

Soziale Auswirkungen:

Siehe Sitzungsvorlage 2023/0182

 

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

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