Mitteilungsvorlage - 2023/0260

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage:

Das Städteregionstagsmitglied Martin Peters hat mit Ablauf des 30.04.2023 auf sein Mandat verzichtet. Für ihn ist mit Wirkung vom 15.05.2023 Herr Thomas Wüller, Stolberg, in den Städteregionstag nachgerückt.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen werden die Städteregionstagsmitglieder vom Städteregionsrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass das Städteregionstagsmitglied durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:

 

Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Städteregion Aachen zu erfüllen.“

 

Die Formel kann mit dem betreffenden religiösen Zusatz gesprochen werden. Über die Verpflichtung wird eine von dem Städteregionstagsmitglied und dem Städteregionsrat zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

 

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