Beschlussvorlage - 2023/0212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

A): Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

 

Der Städteregionstag bittet die Städteregionsverwaltung:

 

  1. Die angekündigten Fördermöglichkeiten für die Installation von Photovoltaik mit Batteriespeichern auf kommunalen Liegenschaften zu nutzen.

 

  1.  Eine Liste der Liegenschaften, für die die Fördermöglichkeit genutzt werden kann vorzulegen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen und

 

  1. die Kommunen der Städteregion auf die Fördermöglichkeiten für ihre Liegenschaften hinzuweisen.

 

B): geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die Fördermöglichkeiten für die geplanten städteregionalen PV-Anlagen im Rahmen des Programms progres.nrw Klimaschutztechnik zu prüfen.

 

  1. Er bittet die Verwaltung, nach Prüfung der Förderbedingungen und entsprechender Eignung des Förderprogramms eine Auflistung mit Liegenschaften vorzulegen, für die entsprechenderderanträge gestellt werden sollen.

 

  1. Ferner beauftragt er die Verwaltung, nach Prüfung der Fördermöglichkeiten die regionsangehörigen Kommunen auf die Fördermöglichkeiten für Ihre Liegenschaften hinzuweisen.

 

 

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Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 18.04.2023 beantragten die CDU-Städteregionsfraktion und die GRÜNE-Städteregionsfraktion den Punkt „rdermöglichkeiten des Landes für die Installation von Photovoltaik mit Batteriespeicher auf kommunalen Liegenschaften nutzen“ auf die Tagesordnung des Bauauschusses, des Städteregionsausschusses und des Städteregionstages zu nehmen und den unter Beschlussvorschlag unter A) genannten Beschluss zu fassen (siehe Anlage).

 

Durch die Beschlüsse des Städteregionsausschusses am 18.02.2021 (Sitzungsvorlage 2021/0130) und am 09.12.2021 (Sitzungsvorlage 2021/130-E1) wurde die Verwaltung damit beauftragt, alle städteregionalen Dachflächen auf PV-Eignung zu untersuchen und bei technischer und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung zu installieren.

 

Inzwischen wurde eine PV-Anlage am Standort BK Eschweiler installiert. Weitere Anlagen folgen in 2023 und in den Folgejahren (vgl. Mitteilungsvorlage 2023/0047).

 

Im Rahmen dessen wird die Verwaltung das Förderprogramm progres.nrw Klimaschutztechnik des Landes prüfen. Bei entsprechender Eignung des Förderprogramms wird die Verwaltung für den nächsten Bauausschuss am 14.09.2023 eine Auflistung mit Liegenschaften vorstellen, für die Förderanträge gestellt werden sollen.

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von §41 Absatz 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

 

Auf Grundlage des § 4 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz ist die öffentliche Hand bei Errichtung oder grundlegender Renovierung von Nichtwohngebäuden dazu verpflichtet zu prüfen, ob und im welchen Umfang Erträge durch die Errichtung einer im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude stehenden Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie oder durch solarthermische Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung erzielt und genutzt werden können.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen.

 

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

 

 

 

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Anlagen

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