Beschlussvorlage - 2023/0190
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Strukturhilfebeitrages an die Eifel Touristik Agentur NRW e.V. aufgrund der Kündigung der Mitgliedschaft der Sparkasse Aachen und der damit einhergehenden Erhöhung der Defizitbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Antragstellend:
- Lock, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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17.05.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er stimmt der mit der Kündigung der Sparkasse Aachen einhergehenden Erhöhung des Strukturhilfezuschusses in Höhe von 69.750 Euro brutto vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt 2024 zu.
- Er beauftragt die Verwaltung, den erhöhten Gesamtbeitrag i.H.v.146.346,67 € brutto in die Haushaltsplanung 2024 aufzunehmen.
Sachlage:
Mit Schreiben vom 09.02.2023 (eingegangen am 06.03.2023) teilte die Sparkasse Aachen die fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. zum 31.12.2023 mit. Die Geschäftsstelle des Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. hat die StädteRegion Aachen mit Mail vom 31.03.2023 über den Vorgang informiert. Nach der Satzung des Vereins (§ 6 Beiträge und Strukturhilfezuschüsse) und der aktuell gültigen Beitragsordnung (Teil B Strukturhilfezuschüsse, Abs. 3. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute) zahlt die Sparkasse Aachen einen jährlichen Strukturhilfezuschuss in Höhe von 69.750 Euro an den Verein. Der Strukturhilfezuschuss für das Jahr 2023 wurde in voller Höhe entrichtet. Durch die Kündigung der Mitgliedschaft entfällt ab dem nächsten Haushaltsjahr die Zahlung des Strukturhilfezuschusses durch die Sparkasse Aachen und es kommt ab dem 01.01.2024 zu einer Finanzierungslücke in Höhe von 69.750 Euro beim Verein. Zur Deckung einer Finanzierungslücke sieht die aktuelle Beitragsordnung des Vereins vor, dass eine solche von der StädteRegion Aachen und den Kreisen Düren und Euskirchen übernommen wird (vgl. Teil B Strukturhilfezuschüsse, 1 b) der Beitragsordnung des Vereins). Im Rahmen der bereits in der Vergangenheit erfolgten Kündigungen der Sparkasse Düren und der Kreissparkasse Euskirchen wurde die zu kompensierende Finanzierungslücke komplett von der jeweiligen Gebietskörperschaft übernommen. Diese Systematik zugrundelegend ist die ab dem Jahr 2024 durch die Kündigung der Sparkasse Aachen begründete Finanzierungslücke in Höhe von 69.750 Euro von der StädteRegion Aachen zu decken.
Im Rahmen der bereits erfolgten Kündigungen durch die Sparkassen Düren und Euskirchen wurden die bis dahin von Vertretern der jeweiligen Sparkasse bekleideten Posten durch Vertreter der Kreise Euskirchen und Düren besetzt. Somit würde mit der Kündigung der Sparkasse Aachen die Entsendung eines zusätzlichen städteregionalen Vertreters in den Vorstand des Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. einhergehen. Die Verwaltung plant für diesen Fall, den Städteregionstag hinsichtlich der namentlichen Besetzung nach finaler Klärung spätestens im 4. Quartal 2023 zu beteiligen.
Rechtslage:
Die Mitgliedschaft der StädteRegion Aachen im Verein Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. ist eine freiwillige Aufgabe. Gemäß § 26 Abs.1 Buchstaben g und s der KrO ist der Städteregionstag zuständig
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Aktuell stehen im Haushalt unter dem Produkt 150103 „Strukturentwicklung und Tourismus“ in der Position A 549300 „Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und Institutionen“ Mittel i.H.v. insgesamt 69.803,33 Euro brutto für die Finanzierung des Strukturhilfezuschusses des ETA NRW e.V. zur Verfügung. Diese setzen sich aus einem fixen Strukturhilfezuschuss i.H.v. 40.900 Euro brutto sowie einem flexiblen Beitrag i.H.v. 28.903,33 € brutto zusammen. Im Jahr 2023 beläuft sich der Auszahlungsbetrag somit auf 69.803,33 Euro brutto. Für die Jahre 2024-2026 wurde aufgrund der Neuausrichtung der Eifel Tourismus GmbH (ET) in Form der Aufnahme des eifelweiten Wirtschaftsstandortmarketings in das Aufgabenportfolio mit einer Kostensteigerung i.H.v. 6.793,34 € brutto p.A. gerechnet (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2022/0421). Diese künftigen Kostensteigerungen sind bereits in der Mittelfristplanung berücksichtigt.
Für die StädteRegion Aachen ergeben sich durch die Kündigung der Mitgliedschaft der Sparkasse Aachen im Verein Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. ab dem Jahr 2024 zusätzliche jährliche Mehrkosten i.H.v. 69.750 Euro brutto. Die Gesamtkosten belaufen sich für das Haushaltsjahr 2024 somit auf 146.346,67 € brutto. Die Mehrkosten in Höhe von 69.750 Euro sind bisher nicht in der Mittelfristplanung eingeplant.
Strukturhilfezuschuss der StädteRegion AC | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Bisherige HH-Ansätze | 69.803,33 € | 76.596,67 € | 83.390,00 € | 90.183,33 € |
Neue HH-Ansätze | 69.803,33 € | 146.346,67 € | 153.140,00 € | 159.933,33 € |
Im Auftrag:
gez.: Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,6 kB
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