Mitteilungsvorlage - 2023/0179

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Beratungsfolge

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Sachlage:

 

Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Vertretungskörperschaft vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.

 

In der Anlage werden dem Städteregionstag die im I. Rechnungsvierteljahr 2023 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 229.446,87 €zur Kenntnis gebracht.

 

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

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gez.:

Dr. Grüttemeier

 

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Anlagen

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