Mitteilungsvorlage - 2023/0091-E1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachlage:

In seiner Sitzung vom 30.03.2023 hat der Städteregionstag die Verwaltung aufgrund des Antrages der CDU Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE Städteregionstagsfraktion beauftragt, zu den Möglichkeiten der Zusammenführung des bisherigen Jobtickets mit dem ab 01.05.2023 bundesweit einzuführenden Deutschland-Ticket / 49-Euro-Ticket auszuführen und die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

 

Am 10.03.2023 wurde vor diesem Hintergrund ein ausführliches Gespräch mit Vertretern der ASEAG geführt und mögliche Konditionen zur Abnahme des Deutschland-Tickets durch die Städteregionsverwaltung besprochen. Eine Zusammenführung des bisherigen Jobtickets mit dem Deutschland-Ticket zu vergünstigten Konditionen scheidet nach Aussage der ASEAG aus.

 

Soll das Jobticket den Mitarbeitenden weiterhin angeboten werden, muss die Abnahme für alle Beschäftigten erfolgen und das Deutschland-Ticket kann nicht zusätzlich zu verbilligten Konditionen eingekauft werden. Das Angebot des 5 % verbilligten Deutschland-Tickets gilt nur bei einer Abnahme für alle Beschäftigten, ein zusätzlicher Einkauf des Jobtickets wird in diesem Fall durch die ASEAG nicht angeboten. 

 

Da ein flexibles und den Bedürfnissen einzelner Mitarbeitenden angepasstes Angebot beider Ticketvarianten im Ergebnis derzeit nicht möglich ist, ist zunächst beabsichtigt, es beim bisherigen Einkauf und Angebot des Jobtickets zu belassen.

 

Der zu entrichtende Eigenanteil für die private Nutzung des Deutschland-Tickets läge im Vergleich zum Jobticket über den beschlossenen 10,- Euro. Somit ist ein weiteres Angebot des Jobtickets deutlich vorteilhafter für den Beschäftigtenkreis mit Wohnort im Geltungsbereich, welcher kein regelmäßiges Interesse an einer weitergehenden Nutzung des ÖPNV hat.  

 

In der Verbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) am 29.03.2023 wurde die Problematik erörtert und es wurden weitergehende Gespräche zu einem flexibleren Modell angekündigt. Die Verwaltung wird den Ausschuss über die weiteren Entwicklungen unterrichten.

 

Rechtslage:

Der Einkauf des Job- bzw. Deutschland-Tickets für die Mitarbeitenden der Städteregionsverwaltung stellt eine freiwillige Aufgabe dar.

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der KrO NRW beschließt der Kreistag über die Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit nicht in diesem Gesetz etwas Anderes bestimmt ist. Er ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. s) KrO NRW ausschließlich zuständig für die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Reduzieren

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Jobtickets sind im Haushalt 2023 im Produkt 011303 eingeplant.

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

Loading...