Beschlussvorlage - 2023/0145
Grunddaten
- Betreff:
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Sperrung der A 544 - Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes; Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 20.03.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 64 - Mobilität und Klimaschutz
- Antragstellend:
- Gobbele, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Vorberatung
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24.05.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
A) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrskonzept für die Zeit der aufgrund von Abriss und Neubau der Haarbachtalbrücke andauernden Sperrung der A 544 in Verbindung mit den potenziell betroffenen regionsangehörigen Kommunen und allen beteiligten Straßenbaulastträgern zu erarbeiten.
Dabei soll insbesondere im Fokus stehen, dass mit den regionsangehörigen Kommunen die internen Verkehrsbeziehungen so organisiert werden, dass Stauungen weitestgehend zu vermeiden bzw. zu minimieren sind.
Insbesondere sollte ein solches Konzept sicherstellen, dass die betroffenen ÖPNV-Verbindungen erhalten bzw. adäquat ersetzt werden. Darüber hinaus sind gewerblichen Verkehre vor allem der im unmittelbaren Umfeld der Brücke ansässigen Logistikunternehmen zu berücksichtigen.
In der Bauphase muss die euregiobahn durch engere Taktung und/oder Vergrößerung der Züge gestärkt werden, um für möglichst viele Pendler_innen ein gleich-wertiges Ersatzangebot darzustellen.
Es ist gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesregierung die Forderung zu erheben, dass die von Ausweichverkehren betroffenen Kommunen eine finanzielle Unterstützung für die Instandsetzung der dann verstärkt beanspruchten und verschlissenen kommunalen Straßen erhalten.
B) Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Städteregionsausschuss beauftragt die Verwaltung,
weiterhin -wie bereits im bisherigen Verlauf der Maßnahme- in den verschiedenen etablierten Arbeitskreisen, die Interessen der StädteRegion Aachen und der städteregionsangehörigen Kommunen zu vertreten. Dies gilt insbesondere auch in der Arbeitsgruppe „Verkehrstechnik/Verkehrsmodell“, deren Ziel es ist, im Vorfeld der Sperrung der BAB A 544 die potentiellen „Hot-Spots“ zu ermitteln und planerische Lösungen zu finden, um die negativen Auswirkungen der Sperrung weitestgehend zu reduzieren.
Sachlage:
Die SPD-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 20.03.2023 den Tagesordnungspunkt „Sperrung der A 544 – Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes“ in die Tagesordnung aufzunehmen (s. Anlage 1).
Einseitiger Veranlasser der Sperrung der BAB A 544, die durch den Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke erforderlich wird, ist der zuständige Baulastträger, die Autobahn GmbH.
Vor diesem Hintergrund ist die Autobahn GmbH auch für sämtliche verkehrlichen Maßnahmen im Umfeld bzw. als Folge der Sperrung verantwortlich. Dem folgend hat die Autobahn GmbH ein verkehrsplanerisches Gutachterbüro damit beauftragt, die sich aus der Sperrung ergebenden verkehrlichen Auswirkungen sowohl auf dem Netz der Bundesautobahnen als auch im nachgeordneten Netz zu betrachten. Hierbei werden z.B. ca. 20 relevante Knoten auf ihre Leistungsfähigkeit im Falle der Sperrung der BAB A 544 hin untersucht und mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Behinderungen erörtert bzw. vorgeplant. Qua Teilnahme an u.a. diesem Facharbeitskreis (Verkehrstechnik/Verkehrsmodell; Darstellung der übrigen Arbeitskreise siehe Anlage 2), in dem diese Untersuchungen und Planungen erörtert werden, nimmt die städteregionale Verwaltung unmittelbaren Einfluss und vertritt die Belange der städteregionsangehörigen Kommunen, wobei diese zum Teil auch selber in den Gremien vertreten sind.
Der ÖPNV ist ebenfalls in diesen Gremien bspw. durch die Teilnahme der ASEAG in die Planungen involviert.
Eine Verdichtung des Angebots auf den Trassen der euregiobahn muss vom hierfür zuständigen SPNV-Aufgabenträger go.Rheinland mit der DB AG und der EVS hinsichtlich vielfältiger Faktoren (Trassen-/Streckenkapazitäten, Finanzierung etc.) geprüft werden. Diese Prüfung wurde durch go.Rheinland angekündigt, eine Rückmeldung hierzu steht noch aus.
EVS und go.Rheinland werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 24.05.2023 ebenfalls vertreten sein.
Die finanzielle Unterstützung für die Instandsetzung verstärkt beanspruchter Straßen betreffend verweist die Verwaltung auf die geltenden Regelungen des §14 Abs.3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG): „3) Im Benehmen mit dem Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke ist festzustellen, was notwendig ist, um die Umleitungsstrecke für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs verkehrssicher zu machen. Die hierfür nötigen Mehraufwendungen sind dem Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke zu erstatten. Das gilt auch für Aufwendungen, die der Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke zur Beseitigung wesentlicher durch die Umleitung verursachter Schäden machen muss.“
Zudem verweist die Verwaltung auf das anhängende Schreiben der Autobahn GmbH vom 02.05.2023 mit weiteren aktuellen Ausführungen, welches Herr Stefan Kämmerling (MdL), der Verwaltung zur Kenntnis übermittelt hat (Anlage 3).
Rechtslage:
Nach §5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist der Bund Träger der Straßenbaulast für die zu den Bundesfernstraßen gehörenden Bundesautobahnen. Seit Januar 2021 wird diese Funktion durch die Autobahn GmbH wahrgenommen.
Als Baulastträger der BAB A 544 ist die Autobahn GmbH einseitiger Veranlasser der Maßnahme „Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke“ und der damit einhergehenden Vollsperrung.
Lkw-Verbote sind eine Maßnahme nach §45 Abs. (1) StVO „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“. Für entsprechende Verbote im Bereich der Stadt Würselen, ist diese als mittlere, kreisangehörige Stadt zuständig. Eine solche Anordnung muss demnach durch die örtliche Ordnungsbehörde erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,1 kB
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2
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155,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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764,5 kB
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