Beschlussvorlage - 2023/0214
Grunddaten
- Betreff:
-
Katastrophenschutz - Festlegung eines Szenarios für den Notfallschutzplan Stromausfall
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Antragstellend:
- Albrecht, Nina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Vorberatung
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25.05.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Szenario eines Stromausfalls mit einer räumlichen Ausdehnung auf das gesamte Städteregionsgebiet (mit Ausnahme der Stadt Aachen) und einer Dauer von bis zu 72 Stunden zu.
- Er beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage dieses Szenarios einen Notfallschutzplan Stromausfall zu erstellen.
Sachlage:
Mit Beschluss vom 10. September 2020 hat der Städteregionsausschuss den Katastrophenschutzplan für die Städteregion Aachen verabschiedet (Sitzungsvorlage 2020/0390). Dieser ist so konzipiert, dass er ein Grundgerüst darstellt, das durch verschiedene szenarienspezifische Notfallschutzpläne ergänzt wird. Einer dieser Notfallschutzpläne, der sich mit den Folgen eines Unfalls in einer kerntechnischen Anlage beschäftigt, wurde aufgrund der politischen Aufmerksamkeit für das belgische Kernkraftwerk Tihange vorgezogen und liegt bereits vor (siehe Sitzungsvorlage 2018/0184).
In Ermangelung landesweit verbindlicher Schutzziele, Szenarien oder Prioritäten, wurden zeitgleich mit der Verabschiedung des Katastrophenschutzplans fünf Prioritäten für die weitere Katastrophenschutzplanung durch den Städteregionsausschuss festgelegt. Mit Beschluss vom 26. Mai 2021 wurde aufgrund eines Antrages der Städteregionstagsfraktion DIE LINKE als sechste Priorität das Thema Erdbeben ergänzt. Die festgelegten Prioritäten stellen sich demnach wie folgt dar:
Priorität | Thema | Szenario |
1 | Ausfall KRITIS | Stromausfall |
2 | Extremwetter | Starkregenereignis |
3 | Hochwasser | Hochwasser |
4 | Extremwetter | Sturm |
5 | Extremwetter | Schneefall |
6 | Erdbeben | Erdbeben |
Die einzelnen Szenarien müssen im konkreten Planungsprozess genauer eingegrenzt werden. Leider liegen keine landes- oder gar bundesweiten Vorgaben bezüglich zu beplanender Szenarien für Notfallschutzpläne vor. Die Städteregion Aachen muss demnach als untere Katstrophenschutzbehörde selbst ein Szenario erarbeiten und festlegen. Ein Stromausfall von 24 Stunden in einer einzelnen Kommune stellt dabei beispielsweise eine ganz andere Dimension dar als ein Ausfall über eine Woche im gesamten Gebiet der Städteregion oder sogar darüber hinaus.
Im Rahmen der befürchteten Gasmangellage im Winter 2022/2023 hat das Ministerium des Innern in einem sogenannten Sensibilisierungserlass vier Szenarien festgelegt, bei denen als letzte Stufe ein Planungshorizont von über 72 Stunden für Gasmangel und auch für Stromausfall mit landesweiter Ausdehnung vorgesehen wurde. Dieses Szenario hat jedoch keinen bindenden Charakter für die Katastrophenschutzplanung auf lokaler Ebene und würde sowohl im örtlichen als auch im zeitlichen Ansatz nicht nur die planerischen sowie operativ-taktischen Kapazitäten, sondern auch die Zuständigkeit der Städteregion Aachen sprengen. Ein solcher Ausfall ist darüber hinaus aus technischen Gründen eher unwahrscheinlich, da bei einem Ausfall dieser Größe das Höchstspannungs- und somit das europäische Verbundnetz betroffen wäre. In diesem Fall wäre eine Dauer von über 72 Stunden durchaus wahrscheinlich, die Ausdehnung wäre jedoch deutlich größer als nur ein Bundesland und würde eher mehrere oder sogar alle europäischen Staaten betreffen.
Alternativ könnte ein deutlich kleineres Szenario gewählt werden. Das technisch kleinste anzunehmende Szenario sind sogenannte Kaskadenabschaltungen zur Erhaltung der benötigten Frequenz des Stromnetzes. Diese erfolgen auf Mittelspannungsebene und werden bei Frequenzschwankungen mit einem Vorlauf von wenigen Minuten händisch durchgeführt. Sie sind jedoch von Seiten der Energieversorger vorgeplant und betreffen immer nur vordefinierte Abschnitte, die in der Regel kleiner sind als eine Kommune. Außerdem werden diese Abschaltungen bei längerem Anhalten der Frequenzschwankungen rollierend durchgeführt, sodass jeder Abschnitt nur für jeweils ca. drei Stunden ohne Strom wäre und die Auswirkungen somit relativ gut zu verkraften wären. Ein solches Ereignis würde von Seiten der Städteregion sicherlich im Rahmen des Lagezentrums kritisch beobachtet werden, eine tatsächliche Zuständigkeit ist allerdings eher nicht anzunehmen. Selbst bei einem Versorgungsausfall mit einer Dauer von 24 Stunden in einer der regionsangehörigen Kommunen wäre fraglich, ob ein solches Ereignis überhaupt die Schwelle zur Großschadenslage oder Katastrophe im Sinne des § 1 BHKG überschreiten würde, sodass die Zuständigkeit hier eher bei den regionsangehörigen Kommunen liegen dürfte als bei der Städteregion Aachen.
Die Planung würde ausschließlich das Gebiet des „Altkreises Aachen“, also ohne Stadt Aachen, einschließen, da diese als eigene untere Katastrophenschutzbehörde selbst für entsprechende Planungen zuständig ist. Gleichwohl sollte die Annahme zugrunde gelegt werden, dass bei einem solchen Szenario auch die Stadt Aachen betroffen wäre und keine Unterstützung in Form von Einsatzmitteln oder -kräften leisten kann. Im Interesse der Einheitlichkeit wird eine Abstimmung des Szenarios und ein ständiger Austausch mit der Stadt Aachen angestrebt.
Auf Grundlage dieser Überlegungen empfiehlt die Verwaltung, als Szenario für den Notfallschutzplan Stromausfall eine Ausdehnung auf das gesamte Städteregionsgebiet (mit Ausnahme der Stadt Aachen) und eine Dauer von bis zu 72 Stunden anzunehmen.
Rechtslage:
Gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist die StädteRegion Aachen als untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, einen Katastrophenschutzplan zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.