Beschlussvorlage - 2023/0210
Grunddaten
- Betreff:
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Strategiepapier Katastrophenschutz - Vorstellung der Strategie für eine Neuausrichtung des Katastrophenschutzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Projektgruppe Neuausrichtung des Katastrophenschutzes
- Antragstellend:
- Dovern, Andreas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Vorberatung
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25.05.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1.) Er beschließt das vorgelegte Strategiepapier als Grundlage für die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in der StädteRegion Aachen.
2.) Er beauftragt die Verwaltung, die im Strategiepapier dargelegten Lösungen als Grundlagen zur langfristigen Sicherstellung des Katastrophenschutzes umzusetzen.
Hierzu sind konkretisierende Konzepte dem Fachausschuss innerhalb des Realisierungszeitraums zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.) Im Stellenplan sind außerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes insgesamt fünf weitere, unbefristete Vollzeitstellen für das Amt 38 einzurichten. Hiervon sind drei im Jahr 2024 und zwei im Jahr 2025 vorzusehen.
4.) Er beauftragt die Verwaltung, zweimal jährlich einen Sachstandsbericht im zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
Sachlage:
Die Projektgruppe zur Neuausrichtung des Katastrophenschutzes wurde unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe 2021 in der StädteRegion Aachen eingerichtet.
Ihr Arbeitsauftrag bestand darin, den aktuellen Stand des strategischen, taktischen und operativen Katastrophenschutzes zu betrachten und Vorschläge für dessen ganzheitliche Neuausrichtung unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Krisen der vergangenen Jahre zu unterbreiten.
Die Projektdauer betrug etwa ein Jahr, in dem sich die Organisationseinheit intensiv mit den Strukturen, den technischen und personellen Vorhaltungen sowie dem Aufbau des Katastrophenschutzes in der StädteRegion auseinandergesetzt hat. Mit Ende der Projektlaufzeit werden die Mitarbeitenden der Projektgruppe dem Amt 38 überstellt.
Bestandteil der Arbeit war ebenfalls die enge Einbindung der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen, der beteiligten Organisationseinheiten des Hauses sowie externer Einrichtungen und Behörden.
Als Ergebnis wird das als Anlage beigefügte Strategiepapier Katastrophenschutz als Grundlage zur langfristigen Sicherstellung eines leistungsfähigen Schutzniveaus für das Zuständigkeitsgebiet der StädteRegion Aachen als Untere Katastrophenschutzbehörde vorgelegt.
Es dient als Grundlage und Handlungsrichtlinie der Verwaltung und wird im weiteren Verlauf durch jeweils konkretisierende oder fortgeschriebene Konzepte ergänzt. Diese Konzepte werden dem Städteregionstag zum Beschluss vorgelegt.
Zur sofortigen Veranlassung wird mit dem Beschluss über das Strategiepapier bereits jetzt anerkannt, dass die Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben im Katastrophenschutz eines Aufwuchses der Personalvorhaltung im Amt 38 bedarf. Aus diesem Grund wird außerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes eine Stellenmehrung von insgesamt fünf unbefristeten Vollzeitstellen beschlossen, die ab den Jahren 2024 (drei Stellen) und 2025 (zwei Stellen) zu berücksichtigen sind.
Diese Stellen werden den strategischen und taktischen Katastrophenschutz stärken und weiter konzeptionell ausbauen. Sie sind jedoch nicht für Aufgaben vorzusehen, die aufgrund der zu erwartenden Stärkung des Zivilschutzes gegebenenfalls von der StädteRegion Aachen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung (beispielsweise die Zivile Alarmplanung, den Geheimschutz o.ä.) künftig wahrzunehmen sind.
Bei der Fortschreibung und Erstellung der Konzepte sind die Prioritäten zunächst in der technischen Vorhaltung sowie der Förderung des Ehrenamtes, der Katastrophenschutzeinheiten und der Spontanhelfenden zu setzen.
Die Umsetzungszeit des Strategiepapiers lässt sich aufgrund der engen Verzahnung der Einzelkonzepte, Abhängigkeiten von Entscheidungen übergeordneter Behörden und der aktuell noch nicht bekannten Ausrichtung des Zivilschutzes nicht in eine starre Abfolge fassen. Das Strategiepapier unterliegt zudem einer laufenden Aktualisierung. Unter Berücksichtigung des derzeitigen IST-Standes kann jedoch festgestellt werden, dass die Inbetriebnahme eines neuen Bevölkerungsschutzzentrums der StädteRegion Aachen das vorläufige Ziel der Realisierungsphase bildet, welches in einem Zeitraum von nicht länger als 10 Jahren unbedingt vorzusehen ist.
Das Strategiepapier beinhaltet hierbei nicht nur die fachliche Einschätzung der Projektgruppe zur Neuausrichtung des Katastrophenschutzes, sondern nimmt auch die Anforderungen der Beteiligten sowie die Wünsche der überwiegend ehrenamtlichen Strukturen des Katastrophenschutzes in der StädteRegion Aachen mit auf.
Rechtslage:
Laut § 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG NRW) obliegt der Katastrophenschutz den Kreisen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Bei dem vorliegenden Strategiepapier handelt es sich um die Festlegung der grundsätzlichen Aufstellung der Verwaltung im Bereich des Katastrophenschutzes. Gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe a) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) ist für derartige Entscheidungen ausschließlich der Städteregionstag zuständig.
Personelle Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2024 ist eine Personalmehrung außerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes von drei unbefristeten Vollzeitstellen sowie im Haushaltsjahr 2025 eine Personalmehrung von weiteren zwei unbefristeten Vollzeitstellen im Amt 38 vorzusehen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden in den jeweils konkretisierenden Konzepten gesondert vorgetragen.
Zur Sicherstellung der sofortigen Umsetzbarkeit der wichtigsten Teilprojekte wurden bereits für das Haushaltsjahr 2023 Mittel eingestellt.
Für die folgenden Haushaltsjahre werden zu allen Teilbereichen des Strategiepapiers, insbesondere zur Förderung und Ausbau des Ehrenamtes und zur technischen Aufwertung des Katastrophenschutzes zusätzliche Mittel durch das Fachamt eingestellt. Zum Ausbau von Technik und Gerät wurden bereits für die Haushaltssatzung 2023 in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2024 insgesamt rund 2.000.000,-€ zur Mittelanmeldung im Produkt 020601 – Katastrophenschutz eingestellt.
Für die beschriebene Personalmehrung sind voraussichtlich für das Haushaltsjahr 2024 ca. 192.300 € und für 2025 ca. 328.100 € an zusätzlichen Personalaufwendungen im Haushaltsplan zu berücksichtigen.
gez.:
Dr. Grüttemeier
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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