Beschlussvorlage - 2023/0191
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Tourismus- und Erholungseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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17.05.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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15.06.2023
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Sachlage:
Der Städteregionstag hat am 10.12.2009 die Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Tourismus- und Erholungseinrichtungen beschlossen (siehe SV-Nr.: 2009/0459). Im Rahmen der Sitzung des Städteregionstags am 15.12.2011 wurde die Richtlinie zuletzt angepasst (siehe SV-Nr.: 2011/0417).
Im Rahmen des Sachkontos 531826 „Förderung des Tourismus“, Kostenträger 15.01.03, Kostenstelle 585000 wurden bis zum Jahr 2016 seitens der StädteRegion Aachen jährlich 82.000 € für die Förderung der touristischen Infrastruktur bereitgestellt.
Diese Mittel wurden seit 2017 zur Deckung der im Rahmen des aktuell in der Umsetzung befindlichen RWP-Förderantrags „Erlebnisraum Aachener Revier“ anfallenden Kosten/Eigenanteile genutzt (siehe SV-Nr.: 2015/0425), in dessen Rahmen die StädteRegion Aachen als Bündelungsantragsstellerin für neun Kommunen aufgetreten ist. Mit Auslaufen des Projektes stehen ab dem HH-Jahr 2023 wieder Mittel für die Förderung von touristischen Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung im Segment Tourismus seit der letzten Anpassung der Richtlinie vor 12 Jahren schlägt die Verwaltung vor, die Richtlinie mit Wiederaufnahme der Mittel zur Förderung von Tourismus- und Erholungseinrichtungen in den Haushalt 2023 zu aktualisieren und an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie ist als Anlage beigefügt (siehe Anlage 1 und 2).
Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
- Zu fördernde Maßnahmen sollen sich zukünftig an den Schwerpunkten der städteregionalen Förder- und Tourismusstrategie orientieren.
- Es findet künftig eine kriteriengestützte Bewertung von eingereichten Projekt-
anträgen im Rahmen der Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Tourismus- und Erholungseinrichtungen in der StädteRegion Aachen Anwendung.
- Anteilige Personalkosten beim Antragssteller sind gemäß neuer Richtlinie nicht mehr förderfähig.
- Der Anteil an förderfähigen Vermarktungskosten wird auf max. 15 % der Gesamtförderung begrenzt.
- Die max. Projektlaufzeit wird von bisher 12 Monate auf 24 Monate erhöht.
- Die Zweckbindungsfrist wird von 20 auf 15 Jahre reduziert.
Die Überarbeitung der Richtlinien orientiert sich in erster Linie an der aktuell gültigen RWP-lnfrastrukturrichtlinie des Landes NRW (RWP NRW Infrastruktur in der gültigen Fassung vom 01.01.2022).
Kriteriengestützte Bewertung von eingereichten Projektanträgen
Im Rahmen der Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses am 26.09.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, bei künftigen aktivtouristischen Projektanträgen eine in der Sitzung vorgestellte Matrix zur Bewertung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von touristischen Projekten anzuwenden und ergebnisabhängig entsprechende Empfehlungen in Bezug auf eine städteregionale Projektbeteiligung abzuleiten (siehe SV-Nr.: 2019/0179-E1). Die Verwaltung schlägt vor, eine an den Bereich der touristischen Infrastrukturförderung angepasste Matrix zur Bewertung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von touristischen Projekten anzuwenden, mit deren Hilfe künftige Entscheidungsprozesse in Bezug auf städteregionale Projektförderung transparent gestaltet und eine Vergleichbarkeit von Projekten hergestellt werden soll.
In den Bewertungsprozess fließen insgesamt 6 Einzelkriterien mit unterschiedlicher Gewichtung ein, die in der Folge aufgelistet und in Anlage 3 erläutert werden.
Bewertungskriterien:
Bewertungskriterium | Gewichtung |
Bezug zur städteregionalen Tourismusstrategie | 25 % |
Touristische Nachfrage/touristischer Bedarf | 20 % |
Raumwirksamkeit des Projektansatzes | 15 % |
Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen | 15 % |
Nachhaltigkeit | 15 % |
Innovationsgrad des Projektes | 10 % |
In Abhängigkeit von der erreichten Gesamtpunktzahl, deren Spanne von 0 bis 500 Punkte reicht, werden die Projekte nach Abschluss der Prüfung in die Kategorien
- Uneingeschränkt förderwürdig (Gesamtpunktzahl 400 - 500 Punkte)
- Bedingt förderwürdig (Gesamtpunktzahl 300 - 399 Punkte)
- Nicht förderwürdig (Gesamtpunktzahl <300 Punkte)
eingestuft.
Grundsätzliches Ziel der Matrix ist es, die Mehrwerte von Projekten mit dem entstehenden Aufwand in Relation zu setzen und ergebnisabhängig entsprechende Empfehlungen für eine städteregionale Projektförderung abzuleiten. Die Matrix soll somit künftig sowohl für die Verwaltung als auch für das politische Gremium als Entscheidungsgrundlage/-hilfe dienen und auf alle zukünftigen Projektanträge Anwendung finden.
Rechtslage:
Gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) KrO NRW ist der Städteregionstag zuständig für den Erlass von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Personelle Auswirkungen:
Die Aufgabe wird bereits durch S 85 erfüllt und kann in ihrer veränderten Form durch das bestehende Personal übernommen werden.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen des Sachkontos 531826 „Förderung des Tourismus“, Kostenträger 15.01.03, Kostenstelle 585000 wurden bis zum Jahr 2016 seitens der StädteRegion jährlich 82.000 € für die Förderung der touristischen Infrastruktur bereitgestellt.
Diese Mittel wurden seit 2017 zur Deckung der im Rahmen des aktuell in der Umsetzung befindlichen RWP-Förderantrags „Erlebnisraum Aachener Revier“ anfallenden Kosten/Eigenanteile genutzt (siehe SV-Nr.: 2015/0425), in dessen Rahmen die StädteRegion Aachen als Bündelungsantragsstellerin für neun Kommunen aufgetreten ist. Durch synergetische Verknüpfung mit der RWP-Förderung konnte eine Multiplikation der seitens der StädteRegion bereitgestellten Fördermittel erreicht werden (80 % Landesförderung, 20 % Eigenanteil), so dass in enger Abstimmung mit den Kommunen das RWP-Projekt „Erlebnisraum Aachener Revier“ erfolgreich umgesetzt werden konnte.
Aufgrund des Auslaufens des Projektes „Erlebnisraum Aachener Revier“ war ursprünglich geplant, Mittel in Höhe von 82.000 € erneut in den Haushaltsentwurf 2023 einzubringen, um weiterhin eine kontinuierliche Struktur- und Tourismusförderung insbesondere in den ländlich geprägten Bereichen der StädteRegion Aachen zu gewährleisten und die in den letzten Jahren etablierte und erfolgreiche Arbeit mit den städteregionalen Kommunen fortsetzen zu können (siehe SV-Nr.: 2021/0328-E1).
In Analogie zur Verfahrensweise wird die Finanzierung der im Rahmen des RWP-Förderantrags „Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen in der StädteRegion Aachen“ anfallenden Kosten/Eigenanteile ebenfalls über die Mittel zur Förderung des Tourismus erfolgen (siehe SV-Nr.: 2021/0469 und 2023/0065). Auch hier fungiert die StädteRegion Aachen als Bündlungsantragsstellerin für alle 10 städteregionsangehörigen Kommunen. Entsprechend sind in dem HH-Jahr 2023 42.352,11 € über das Projekt gebunden. Für den HH-Entwurf 2024 werden Mittel in Höhe von 42.352,11 € für dieses Projekt eingestellt. Für die Förderung weiterer touristischer Infrastrukturen stehen somit in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils noch 39.647,89 € zur Verfügung.
Im Auftrag:
gez.: Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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151,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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105,6 kB
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