Beschlussvorlage - 2023/0244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Städteregionstag beschließt, den als Anlage zu Sitzungsvorlage 2023/0244 beigefügten Vertrag mit dem Schullandheimverein Paustenbach e.V. mit sofortiger Wirkung aufzulösen und das Schullandheim Paustenbach nicht weiter zu betreiben.

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Sachlage:

 

Im Jahr 1981 wurde vom Kreis Aachen als Rechtsvorgänger der StädteRegion Aachen

von der Gemeinde Simmerath das Gebäude der ehemaligen Schule in Simmerath/  Paustenbach angemietet. Seit dieser Zeit wird dort ein Schullandheim betrieben. Da die Führung eines Schullandheimes in privatrechtlicher Form Vorteile bietet, wurde mit Wirkung vom 01.05.1983 der Schullandheimverein Paustenbach gegründet.

 

Die Beziehungen zwischen dem Verein und der StädteRegion Aachen werden mit Vertrag vom 01.12.1986, zuletzt geändert am 25.11.2021, geregelt. Der Verein beschäftigt kein eigenes Personal, vielmehr erfolgt eine Personalgestellung durch die StädteRegion Aachen gegen Kostenerstattung.

 

Im März 2022 bat Herr Bürgermeister Goffart den Schullandheimverein Paustenbach e.V., der Gemeinde Simmerath das Gebäude des Schullandheims Paustenbach aufgrund einer Notlage kurzfristig zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zur Verfügung zu stellen. Damit könne die Belegung von Turnhallen vermieden werden. Sobald sich die Situation entspannt habe und andere Alternativen zur Verfügung stünden, werde das Schullandheim so schnell wie möglich wieder an den Verein zurückgegeben.

 

Der Schullandheimverein beschloss daraufhin in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 06.04.2022 einstimmig, den Mietvertrag mit der Gemeinde Simmerath über das Gebäude des Schullandheims Paustenbach ab dem 10.04.2022 auf unbestimmte Zeit ruhen zu lassen und alle bestätigten Buchungen bis Ende des Jahres 2022 zu stornieren.

 

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Simmerath deutlich gemacht, dass ein Ende der Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft nicht zu prognostizieren sei, da der Bedarf an Unterbringungskapazitäten sich aktuell immer noch erhöhe.

 

Der Schullandheimverein Paustenbach e.V. ist daher faktisch seit dem 10.04.2022 nicht mehr in der Lage, seinen Pflichten aus dem Vertrag zwischen dem Verein und der StädteRegion Aachen vom 25.11.2021 nachzukommen. Der Verein hat unter Berücksichtigung dieser Situation sowie der nachfolgend geschilderten Aspekte in seiner Mitgliederversammlung am 27.04.2023 beschlossen, den Verein aufzulösen und die Liquidation durch den aktuellen Vorstand abzuwickeln:

 

  • Die Wiederaufnahme der Nutzung als Schullandheim ist nicht planbar und auch nicht absehbar. Um das Haus auslasten zu können, müssen aber Reservierungen ein Jahr im Voraus möglich sein.
  • Die bisherigen Stammgäste werden inzwischen Alternativen gefunden haben.
  • Die Hauswartin wird bis zu einer möglichen Wiedereröffnung im Rentenalter sein und die Mitarbeiterin für das Reservierungs- und Buchungsgeschäft in der Geschäftsstelle (6 Stunden/Woche) steht wegen anderer dienstlicher Aufgaben nicht mehr zur Verfügung, sodass neues Personal zu suchen und einzuarbeiten wäre.
  • Die großen Schlafräume und die sanitären Anlagen genügen schon länger nicht mehr dem Anspruch der meisten Schulen, der Zustand wird sich im Rahmen einer mehrjährigen intensiven Dauernutzung als Flüchtlingsunterkunft eher noch verschlechtern, sodass vor einer Wiederaufnahme des Schullandheimbetriebes umfangreiche und kostenintensive Sanierungsarbeiten erforderlich würden.
  • Das Außengelände ist durch den Aufbau von 30 Wohncontainern beeinträchtigt und es würde lange dauern, es wieder wie vorher als Spiel- und Bolzplatz herzurichten. Gerade das war aber der große Pluspunkt des Schullandheimes.
  • Von den Förderschulen wurde immer wieder deutlich gemacht, dass eine Nutzung des Schullandheimes mit schwer behinderten Kindern aufgrund der nicht vollständig behindertengerechten Ausstattung nicht möglich sei.
  • Die Personalkosten sind vor allem durch die erforderliche Umsatzbesteuerung erheblich gestiegen. Auch die Energiekosten steigen aktuell. Der Weiterbetrieb des Hauses wäre daher in der Zukunft nur mit hohen Spenden und einem immer höheren Defizitausgleich der Städteregion Aachen möglich.
  • Im näheren Umfeld stehen alternativ ausreichend gut ausgestattete Unterkünfte (z.B. Jugendherbergen) für Klassenfahrten zur Verfügung.

 

Der Verein bittet daher die StädteRegion Aachen vor dem Hintergrund der Vereinsauflösung um eine Auflösung des v.g. Vertrages.

 

Nach § 14 der Vereinssatzung fällt das Vereinsvermögen des Schullandheimvereins Paustenbach bei Auflösung an die StädteRegion Aachen, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Über die Verwendung des Betrages in diesem Sinne wird der Städteregionstag nach Liquiditätsabwicklung des Vereins eine Entscheidung treffen.

 

Rechtslage:

 

Der Betrieb des Schullandheims Paustenbach ist eine freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen:

 

Das Hauspersonal (eine Ganztagskraft sowie eine Teilzeitkraft mit einer Arbeitszeit von 22,5 Stunden/Woche) wird dauerhaft in Kindertagesstätten der StädteRegion Aachen eingesetzt. Das Personal der Geschäftsstelle übernimmt andere Aufgaben innerhalb der jeweiligen Organisationseinheit.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Entscheidung sind folgende Einsparungen im Produkt 06.00.02 (allgemeine Sdteregionsumlage) verbunden:

 

531801 Abdeckung des Betriebsdefizits Schullandheim  27.000 €

531518 Energiekostenzuschuss Schullandheim     6.500 €

 

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

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Anlagen

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