Beschlussvorlage - 2023/0147
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzungen in Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Antragstellend:
- Leyendecker, Hubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:
1) Sie beschließen mit Wirkung ab 16.06.2023 die in der Anlage zur Sitzungsvorlage 2023/0147 dargestellten Umbesetzungen in Gremien.
2) Sie weisen die Vertretungen der Städteregion Aachen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Städteregion Aachen – Stadt Aachen an, für die Wahl in den Verwaltungsrat (anstelle des ausgeschiedenen Herrn Martin Peters) Frau SRTM Janine Köster vorzuschlagen und zu wählen.
3) Sie weisen die Vertretungen der Städteregion Aachen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) an, in den Aufsichtsrat der AWA Entsorgung GmbH als Stellvertreter von Herrn Städteregionstagsmitglied Wolfgang Goebbels (anstelle von Frau Städteregionstagsmitglied Halice Kreß-Vannahme) Herrn Städteregionstagsmitglied Thomas Wüller zu entsenden.
4) Sie nehmen zur Kenntnis, dass die SPD-Städteregionstagsfraktion mit Schreiben vom 19.05.2023 betreffend den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt und mit Wirkung ab 16.06.2023
- zur Vorsitzenden Frau Städteregionstagsmitglied Halice Kreß-Vannahme und
- zur 2. stellv. Vorsitzenden Frau Städteregionstagsmitglied Mar-
gret Roitzsch
bestimmt hat.
Sachlage:
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlages:
- Zu Ziffern 1) - 4b) der Anlage
Die CDU-Städteregionstagsfraktion bittet mit Schreiben vom 11.05.2023 darum, die in den Ziffern 1) – 4b) dargestellten Umbesetzungen zu beschließen.
- Zu Ziffern 5) – 49b) der Anlage
Die SPD-Städteregionstagsfraktion bittet mit Schreiben vom 19.05.2023 darum, die in den Ziffern 5) – 49b) dargestellten Umbesetzungen zu beschließen.
- Zu Ziffern 50) -79) der Anlage
Die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion bittet mit Schreiben vom 10.05.2023 darum, die in den Ziffern 50) -79) dargestellten Umbesetzungen zu beschließen.
- Zu Ziffer 80) der Anlage
Die DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion beabsichtigt, die in Ziffer 80) dargestellte Umbesetzung zu beantragen. Der diesbezügliche Antrag ist angekündigt.
- Zu Ziffern 81) - 91) der Anlage
Die UPP-Städteregionstagsfraktion bittet darum, Herrn Olaf Jacobs in die Stellvertreterliste der UPP-Städteregionstagsfraktion aufzunehmen.
- Zu Ziffer 92) der Anlage
Der RegioSportBund bittet darum, die in Ziffer 92) dargestellte Umbesetzung (betreffend den Kinder- und Jugendhilfeausschuss) zu beschließen.
Zu Ziffern 2) und 3) des Beschlussvorschlages:
Die SPD-Städteregionstagsfraktion bittet mit Schreiben vom 19.05.2023 darum, die dargestellten Entscheidungen zu treffen.
Zu Ziffer 4) des Beschlussvorschlages:
Diese Entscheidung setzt voraus, dass Frau Roitzsch zuvor im Rahmen der Entscheidungen zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlages zum Mitglied des Fachausschusses gewählt worden ist.
Rechtslage:
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlages:
Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.
Der Städteregionsrat ist nicht stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW).
Hinsichtlich Unternehmen oder Einrichtungen haben die in deren Gremien bestellte Vertreterinnen und Vertreter der Städteregion Aachen über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen (§ 113 Abs. 6 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW).
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlages:
Scheidet ein Mitglied des Verwaltungsrates vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt die Vertretung des Trägers auf Vorschlag derjenigen Gruppe, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden ist, den_die Nachfolger_in (§ 12 Abs. 5 Satz 1 Sparkassengesetz). Aufgrund der damaligen Bildung des Sparkassenzweckverbandes ist zuständig für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Aachen die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes (§ 6 Abs. 1 Buchstabe b) Satzung).
Zu Ziffer 3) des Beschlussvorschlages:
Die Vertretungen der Städteregion Aachen im Aufsichtsrat der AWA Entsorgung GmbH und ihre Stellvertretungen werden von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
Zu Ziffer 4) des Beschlussvorschlages:
Im Anschluss an die Kommunalwahl 2020 erfolgte die Benennung der Ausschussvorsitzenden im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/0022 (Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze).
Scheidet ein_e Ausschussvorsitzende_r während der Wahlperiode aus, bestimmt aufgrund von § 41 Absatz 7 Satz 5 KrO NRW die Fraktion, der er_sie angehört, ein Städteregionstagsmitglied zum Nachfolger_ zur Nachfolgerin (gilt gemäß § 41 Absatz 7 Satz 6 auch für stellvertretende Vorsitzende).
Die Entscheidung ist dem Städteregionstag zur Kenntnis zu geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,3 kB
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